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Thema : Klimaschutzprogramm 2030

20. Der Projektionsbericht attestiert eine Verfehlung der Klimaschutzziele. Wie will die Landesregierung dennoch ihre Klimaschutzziele erreichen?

Der Projektionsbericht hatte den Entwurf des Klimaschutzprogramms zur Grundlage. Mit dem finalen Klimaschutzprogramm hat die Landesregierung zusätzliche Maßnahmen benannt, die dazu geeignet sind zusätzliche THG-Einsparungen zu erzielen und damit das Erreichen der Klimaschutzziele wahrscheinlicher zu machen. Gleichzeitig muss der Rahmen für die Erreichung der Klimaschutzziele maßgeblich auf Bundesebene gesetzt werden.

Als neue Landesmaßnahmen sind hinzugekommen insbesondere

  • die Realisierungsvereinbarungen mit der Industrie und den Stadtwerken sind in der Zwischenzeit unterzeichnet worden. Darin vereinbarte Maßnahmen werden in die Umsetzung gebracht;
  • eine weitere Realisierungsvereinbarung wurde mit kleinen und mittleren Stadtwerken unterzeichnet;
  • in der aktuellen Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) wurde die Solarpflicht auf Dächern auch für Neubauten von Wohngebäuden und für Parkplätze erweitert;
  • im Gebäudesektor ist ein neues Programm zur Gebäudeeffizienzberatung dazugekommen, außerdem das geplante Wärmekompetenzzentrum und die Prüfung eines Pakts mit den Finanzinstituten zur Optimierung der Finanzierungslandschaft;
  • im Verkehrssektor treibt Schleswig-Holstein den Ausbau der Elektromobilität, des öffentlichen Personennahverkehrs und des Radverkehrs sowie die Umstellung auf CO2-freie Antriebe entschieden voran.
  • Im Bereich Landwirtschaft erweitert die Landesregierung ihr Beratungsangebot, unterstützt die optimierte Fütterung von Milchkühen und die Diversifizierung der Grünlandnutzung und -verwertung.

Im Klimaschutzprogramm formuliert die Landesregierung auch klare Forderungen an den Bund. Damit kommt das KSP genau zur richtigen Zeit. Über Bundesratsinitiativen und politische Beschlüsse wird sich Schleswig-Holstein stark machen für die Stärkung der CO2-Bepreisung, Förderung von H2-Kraftwerken, langfristig mit ausreichend Mitteln ausgestattete Förderprogramme für die Wärmewende (BEG und BEW), dabei gezielt Worst Performing Buildings (WPB) sanieren, die Förderung des Hochlaufs der Elektromobilität durch Förderung von Ladesäulen, auch von Schnellladesäulen für LKW, steuerrechtliche Instrumente und Prüfung einer Förderung von e-PKW. Nicht zuletzt müssen die Rahmenbedingungen für "Nutzen statt Abregeln" so ausgestaltet werden, dass das Instrument von Industrieunternehmen auch tatsächlich genutzt werden kann.

Letzte Aktualisierung: 31.01.2025

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