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Thema : Klimaschutzprogramm 2030

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Klimaschutzprogramm 2030.

Letzte Aktualisierung: 31.01.2025

I. Allgemeine Fragen und Antworten zum Klimaschutzprogramm 2030

I. Allgemeine Fragen und Antworten zum Klimaschutzprogramm 2030

1. Was ist das Klimaschutzprogramm 2030?

Das Klimaschutzprogramm 2030 (KSP 2030) der Landesregierung beschreibt, wie Schleswig-Holstein seine Klimaschutzziele im Jahr 2030 erreichen wird.

Mit dem KSP 2030 läutet das Land einen Paradigmenwechsel in der Klimapolitik ein. Bislang wurde im Rahmen des "Monitoringbericht Energiewende und Klimaschutz" jährlich der klimapolitische Status Quo dargestellt. Diesem war zu entnehmen, ob das Land die Klimaziele des Vorjahres erreicht hat und sich "auf Kurs" befindet. Zum ersten Mal richtet ein klimapolitisches Programm nun den Blick in die Zukunft. Dabei wird erstmals ausgehend vom Ziel - in Form von konkreten Maßnahmenfahrplänen der verantwortlichen Ressorts – dargelegt, was notwendig ist, um das Zwischenziel im Jahr 2030 zu erreichen.

Das KSP 2030 setzt die klimapolitischen Leitplanken des Landes für die kommenden Jahre. Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen des Programms erfolgt in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen.

Die rechtliche Grundlage für das KSP 2030 bildet die Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes 2021 (EWKG 2021). Im Rahmen der Novelle wurden die Klimaschutzziele des Landes an die Ziele des Bundesklimaschutzgesetzes angepasst.

2. Mit welchem Zeitplan wurde das Klimaschutzprogramm 2030 erarbeitet?

Juli 2023Veröffentlichung der Maßnahmenfahrpläne für das KSP 2030
Januar 2024Verabschiedung des ersten Entwurfs des KSP 2030
2. Quartal 2024Bürgerforum Klima
Juli 2024Klimakonferenz
2. Halbjahr 2024Arbeiten am Projektionsbericht
Dezember 2024Verabschiedung des finalen KSP 2030

3. Welche Sektoren gibt es und was steht drin?

Das KSP ist in acht Sektoren unterteilt:

Energiewirtschaft:

Im Sektor Energie werden alle THG bilanziert, die dem Sektor Energiewirtschaft zugeordnet werden. Dazu zählen Stromerzeugungsanlagen, Heizkraft- und Heizwerke sowie der Umwandlungsbereich, u.a. auch Raffinerien.

Gebäude:

Im Sektor Gebäude werden alle THG bilanziert, die in privaten Haushalten sowie im Gewerbe, Handel und Dienstleistungssektor anfallen. Dies betrifft vor allem die Bereitstellung von Wärme. Zu beachten ist, dass die THG aus der Bereitstellung von Fernwärme und Strom nicht im Sektor Gebäude verbucht werden, sondern im Sektor Energiewirtschaft anfallen.

Verkehr:

Dem Sektor Verkehr werden die THG-Emissionen aus zivilem inländischem Luftverkehr, Straßenverkehr, Schienenverkehr und inländischem zivilen Schiffsverkehr zugerechnet. Zu beachten ist, dass die THG-Emissionen der Elektromobilität dem Sektor Energiewirtschaft zugerechnet werden, da das Prinzip der Quellenbilanz gilt.

Industrie:

Dem Sektor Industrie werden alle THG-Emissionen zugeordnet, die bei der Produktion von Industrieprodukten anfallen. Der Schwerpunkt der energieintensiven Industrie liegt in Schleswig-Holstein vor allem in den Bereichen Chemie, Zement, Papier und Nahrungsmittel.

Abfallwirtschaft:

Bezogen auf die THG-Emissionen ist der Sektor Kreislaufwirtschaft der kleinste aller Sektoren. Dem Sektor Abfallwirtschaft werden nur die direkten THG-Emissionen aus Abfall und Abwasser und keine CO2-Emissionen aus der thermischen Behandlung (Müllverbrennung) zugerechnet. Zwar verursachen Abfallverbrennungsanlagen CO2-Emissionen, diese werden allerdings im Sektor Energiewirtschaft bilanziert.

Landwirtschaft:

Im Sektor Landwirtschaft werden alle THG-Emissionen verrechnet, die durch die Bewirtschaftung von Ackerflächen und Viehhaltung anfallen. Emissionen aus den vorgelagerten Prozessen, wie zum Beispiel der Düngemittelproduktion, werden nicht im Sektor Landwirtschaft berichtet.

Senken:

Im Sektor Senken werden alle THG-Emissionen, die durch Landnutzung, Landnutzungsänderungen und die Forstwirtschaft entstehen oder gebunden werden, berichtet. Der Sektor Senken kann somit sowohl eine Quelle (durch die Freisetzung von THG-Emissionen, z.B. bei entwässerten Moorböden) als auch eine Senke (durch die Einbindung von THG-Emissionen, z.B. im Wald) sein. Der Sektor hat kein eigenes Sektorziel. In Schleswig-Holstein ist der Sektor Senken eine Quelle von THG-Emissionen und belastet die Landesklimabilanz somit zusätzlich.

Querschnitt:

Charakteristisch für den Sektor Querschnitt ist, dass keine eigenen Sektorziele bestehen. Querschnittsmaßnahmen haben Einsparwirkungen in allen Sektoren entsprechend der Bundesgesetzgebung, daher werden THG-Minderungen den entsprechenden Sektoren zugerechnet. Beispielsweise wirken Einsparungen durch Klimaschutz in Krankenhäusern und Schulen hauptsächlich im Sektor Gebäude, es können aber auch die Sektoren Energiewirtschaft und Verkehr betroffen sein.

4. Was ist ein Maßnahmenfahrplan?

Die Maßnahmenfahrpläne (MFP) sind die Grundlage für das Klimaschutzprogramm 2030. Jedes Ressort hat in Eigenverantwortung dargelegt, wie die im Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) vorgesehenen Treibhausgas-Minderungsquoten (THG-Minderungsquoten) im jeweiligen Sektor erfüllt und möglichst übertroffen werden. Die aktualisierten Maßnahmenfahrpläne werden erarbeitet und im Sommer 2025 veröffentlicht.

Der 1. Entwurf des KSP 2030 wurde aufbauend auf den Maßnahmenfahrplänen erstellt.

5. Wie wird die Wirkung des Klimaschutzprogramms 2030 gemonitort?

In den gemäß EWKG vorzulegenden Energiewende- und Klimaschutzberichten (EWKB) wird die Landesregierung zukünftig (erstmals 2026) über die Umsetzung und Fortschreibung der Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 berichten.

Die jährlichen Monitoringberichte Energiewende und Klimaschutz enthalten bereits eine Gegenüberstellung der aktuellen Entwicklung der Treibhausgasemissionen und der Sektorziele 2030. Die Analysen sollen vertieft werden und Aussagen ermöglichen, inwieweit bisherige Emissionstrends und die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzprogramms eine Erreichung der Sektorziele erwarten lassen.

Das Klimaschutzprogramm 2030 soll Ende der 2020er Jahre fortgeschrieben werden, um den weiteren Pfad zur Treibhausgasneutralität bis 2040 darzulegen.

Zum Monitoring, zur unabhängigen Ergebnisüberprüfung und zum Vorschlagen weiterer Maßnahmen wird Schleswig-Holstein regelmäßig im Kontext der Fortschreibung des Klimaschutzprogramms externe wissenschaftliche und interdisziplinäre Expertise einholen.

II. Energie- und klimapolitische Ziele

II. Energie- und klimapolitische Ziele

6. Welche Treibhausgasminderungsziele werden in den Sektoren bis 2030 angestrebt?

Für Schleswig-Holstein wird mit dem § 3 Absatz 1 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) bereits seit 2021 das Ziel formuliert, dass die mit den Sektorzielen für 2030 im Bundesklimaschutzgesetz verbundenen prozentualen Minderungsraten in den Sektoren gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 auch in Schleswig-Holstein erreicht und möglichst übertroffen werden sollen.

Dies impliziert folgende Minderungsziele für die Sektoren:

(A)(B)(C)(D)(E)
Sektor
[in Mio. Tonnen CO2äq]
Durchschnitt
2017 - 2019
Minderung 2030
ggü. Durchschnitt
2017 - 2019
Indikative
Sektorziele
THG-Emissionen
2030
Energiewirtschaft4,9-64%3,11,8
Industrie4,1-38%1,62,5
Gebäude5,1-44%2,32,9
Verkehr5,5-49%2,72,8
Landwirtschaft5,3-19%1,04,3
Abfallwirtschaft0,21-60%0,120,08
Summe25,1-43%10,814,4

In Spalte C sind die bundesweit in den Sektoren erforderlichen prozentualen Minderungsraten dargestellt, diese wurden auf Basis der Sektorziele gemäß Bundes-Klimaschutzgesetzes und den durchschnittlichen Emissionen 2017-2019 auf Bundesebene ermittelt. Die Spalte D zeigt die mit den Minderungsraten verbundenen absoluten Minderungen in Schleswig-Holstein gegenüber den durchschnittlichen THG-Emissionen 2017-2019 bis zum Jahr 2030. Aus dem Saldo zwischen durchschnittlichen Emissionen (Spalte B) und den erforderlichen Minderungen (Spalte D) resultieren die indikativen Sektorziele in Spalte E, die als Obergrenze für die Emissionen im Jahr 2030 zu verstehen sind.

Die folgende Abbildung visualisiert die Emissionen in der Referenzperiode 2017-2019, die aktuellen Emissionen und den Pfad zur Erreichung der Minderungsziele 2030.

7. Sind die Sektorziele verpflichtend und was passiert im Falle einer Zielverfehlung einzelner Sektoren? 

Eine gegenseitige Verrechnung im Falle des Über- und Unterschreitens der sektorenbezogenen Minderungsziele ist gemäß § 3 Absatz 1 EWKG zulässig. Dies ist auch im Hinblick auf diverse Schnittstellen zwischen den Sektoren sinnvoll und erforderlich. Sollte sich herausstellen, dass ein Sektor seine Ziele unter- oder übererfüllt, wird zunächst zwischen den Ressorts geprüft und erörtert, wie sich Unter- und Übererfüllungen ausgleichen können. Damit schöpft das Land seine landespolitischen Handlungsspielräume größtmöglich aus. Zentrale Maßgabe bei der gegenseitigen Verrechnung ist, dass die Summe der Emissionen aller Sektoren im Jahr 2030 nicht über 14,4 Mio. t THG liegt.

8. Was passiert, wenn im Rahmen des Monitoring festgestellt wird, dass der für die Minderungsziele 2030 erforderliche Zielpfad nicht eingehalten wird?

Das EWKG sieht vor, dass sich die Landesregierung für die erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen auf Bundesebene einsetzen soll, wenn im Rahmen des Monitorings festgestellt wird, dass die energie- und klimapolitischen Ziele verfehlt werden. Gleichzeitig soll die Landesregierung auf Landesebene zusätzliche Maßnahmen entwickeln und umsetzen und darüber in den Energiewende- und Klimaschutzberichten berichten.

Im Monitoringbericht 2024 wurde anhand der Vorjahresschätzung für 2023 festgestellt, dass der lineare Zielpfad eingehalten wird.  

Wortlaut im Gesetz

"(3) Der Monitoringbericht nach Absatz 1 soll eine Prognose der Entwicklung der Treibhausgasemissionen, der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und des Anteils der Wärme aus Erneuerbaren Energien am Wärmeverbrauch in Schleswig-Holstein bis 2030 enthalten und damit verbunden eine Einschätzung, inwieweit die Sektorziele 2030 gemäß § 3 Absatz 1 und die Ausbauziele für Erneuerbaren Energien gemäß § 3 Absatz 5 und 6 erreicht werden. Wird im Rahmen des Monitoring gemäß Absatz 1 festgestellt, dass die energie- und klimapolitischen Ziele verfehlt werden, soll sich die Landesregierung für die erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen auf Bundesebene einsetzen und auf Landesebene zusätzliche Maßnahmen entwickeln und umsetzen und darüber in den Energiewende- und Klimaschutzberichten berichten."

9. Hat die Landesregierung auch Minderungsziele für die einzelnen Jahre?

Gesetzliche Minderungsziele hat die Landesregierung bewusst nur für 2030, nicht für einzelne Jahre formuliert. Der in der Abbildung zu den Klimaschutzzielen 2030 visualisierte lineare Zielpfad ist daher als indikativ zu verstehen. In einzelnen Jahren kann es z.B. durch konjunkturelle Effekte, Witterungsbedingungen oder Sprüngen bei Minderungsaktivitäten bei großen Emittenten zu Abweichungen vom linearen Zielpfad kommen.

10. Hat die Aufhebung der Sektorverantwortlichkeiten im Zuge der Novelle des Bundesklimaschutzgesetzes Auswirkungen auf Schleswig-Holstein?

Für die Bezugnahme des EWKG auf die Sektorziele 2030 des Bundes haben die Beschlüsse auf Bundesebene keine Auswirkungen. Die zahlenmäßigen Sektorziele im Bundesklimaschutzgesetz bleiben unangetastet, damit besteht auch für die Landesgesetzgebung kein Änderungsbedarf.

11. Wie werden Treibhausgasemissionen erfasst?

Die THG-Emissionen werden vom Statistikamt Nord ermittelt. Die Werte sind in Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten angegeben. Die Bilanzierung folgt dem Quellenansatz. Das bedeutet: Die Emissionen werden dort bilanziert, wo sie entstehen. Mit der sogenannten Quellenbilanz wird die Gesamtmenge der im Land emittierten Treibhausgase ermittelt. Insofern werden bei einer Quellenbilanz alle Emissionen dargestellt, die auf den Verbrauch von Primärenergieträgern – z.B. Kohlen, Mineralöle und Gase – in einem Land zurückgehen. Dabei werden die Emissionen z.B. des Stromverbrauchs eines Elektroautos nicht im Sektor Verkehr, sondern im Sektor Energiewirtschaft ausgewiesen. Denn diese entstehen nicht an der Auspuffanlage eines Autos, sondern im Kraftwerk. 

12. Implikation des Ziels der THG-Neutralität bis 2040 auf das Ziel 2030

Das Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 in Schleswig-Holstein ist ambitioniert und löst gleichzeitig Investitionen in nachhaltige Technologien im Land aus und wird somit erreichbar.

Das Vorziehen der Ziele vom Jahr 2045 auf das Jahr 2040 erfordert von allen Sektoren im Land eine gemeinsame Kraftanstrengung.

Auf eine Verschärfung der im EWKG festgelegten Klimaschutzziele für das Jahr 2030 wird jedoch bewusst verzichtet. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch dieser Transformationsprozess von sukzessiven Entwicklungen geprägt sein wird.

13. Welches Ziel wird im Bereich LULUCF verfolgt?

Für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in Schleswig-Holstein wird mit § 3 Absatz 3 EWKG 2021 (der mit der laufenden EWKG-Novelle nicht verändert wird) das Ziel einer schrittweisen deutlichen Reduzierung der Treibhausgasemissionen formuliert. Zugleich wird die Landesregierung mit § 5 Absatz 1 EWKG 2021 (wird § 8 Absatz 1 EWKG 2025) verpflichtet, diese Emissionen in das jährliche Monitoring einzubeziehen. Gemäß § 14 EWKG 2021 (wird § 31 EWKG 2025) soll sie zudem ein Programm für den Schutz der Moore auflegen und mindestens einmal je Legislaturperiode über die von ihr umgesetzten und geplanten Maßnahmen zum biologischen Klimaschutz berichten. Hintergrund ist die hohe Bedeutung von biologischen Senken wie Mooren und Wäldern.

14. Warum wird kein quantitatives Ziel für LULUCF-Emissionen formuliert?

Für Treibhausgasemissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in Schleswig-Holstein gibt es gemäß EWKG kein quantitatives Minderungsziel für Schleswig-Holstein.

Eine Quantifizierung des Minderungspotenzials im Bereich LULUCF bis 2030 und damit eines Ziels ist bei derzeitigem Kenntnisstand aufgrund von bestehenden Unsicherheiten und Forschungsbedarfen nicht möglich. Bei LULUCF kann nicht - wie bei anderen Sektorzielen – die mit dem Sektorziel des Bundes[1] verbundene Minderungsrate proportional übernommen werden, weil innerhalb des Sektors LULUCF die Emissionsstrukturen sehr unterschiedlich sind (SH hat wenig Wald und hohe Emissionen aus entwässerten Mooren).

Die Datenlage für LULUCF-Emissionen ist weiterhin noch nicht vollständig und belastbar. Zwar legt das Thünen Institut für Agrarklimaschutz seit 2020 eine Regionalisierung der in den letzten Jahren nur bundesweit ermittelten LULUCF-Emissionen vorgelegt, diese ist bei einigen Emissionsquellen für die Bilanzierung auf Landesebene jedoch noch vorläufig bzw. unvollständig. Darüber hinaus sind die Daten zu LULUCF auch auf Bundesebene noch nicht hinreichend belastbar und sollen deshalb gemäß B-KSG verbessert werden.[2]

Vor diesem Hintergrund kann derzeit nur das qualitative Ziel einer schrittweisen Reduzierung der Emissionen aus LULUCF formuliert werden.



[1] § 3a B-KSG hat folgenden Wortlaut:

§ 3a Beitrag des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft

(1) Der Beitrag des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft zum Klimaschutz soll gestärkt werden. Der Mittelwert der jährlichen Emissionsbilanzen des jeweiligen Zieljahres und der drei vorhergehenden Kalenderjahre des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft soll wie folgt verbessert werden:

  1. auf mindestens minus 25 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalent bis zum Jahr 2030,
  2. auf mindestens minus 35 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalent bis zum Jahr 2040,
  3. auf mindestens minus 40 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalent bis zum Jahr 2045.

Grundlage für die Emissionsbilanzen sind die Daten nach § 5 Absatz 2 Nummer 3.

[2] Auszug aus Begründung zu § 3a B-KSG:
"Die bisher für die Berichterstattung verwendeten Methoden und Basisdaten zur Erfassung der Emissionen aus Quellen und der Einbindung durch Senken des Sektors weisen hohe Unsicherheiten auf und sind teilweise nicht ausreichend, Fortschritte in der Stärkung der natürlichen Ökosysteme ausreichend abzubilden. Angesichts der langfristig bis zum Jahr 2045 angestrebten Ziele sollen daher die Aussagefähigkeit und Genauigkeit der Emissionsdaten und der Prognosewerkzeuge für die Berichterstattung erhöht werden."

15. Wie will die Landesregierung Klimaneutralität 2040 erreichen, wenn der Bund dieses Ziel bis 2045 und die EU bis 2050 verfolgt?

SH baut die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien stärker und früher aus als der Durchschnitt Deutschlands und hat deshalb gute Chancen, die Dekarbonisierung der anderen Sektoren früher umsetzen zu können. Die Zusammenfassung des Klimaschutzprogramms zeigt zentrale Erfolge bei Maßnahmen und Indikatoren.

Zudem hat die Landesregierung eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die mit Förderung, Anreizen und ordnungsrechtlich dazu beitragen, dass in den einzelnen Sektoren schon bis 2040 größere Minderungswerte erreicht werden können, als im Bund oder in der EU.

Das Klimaschutzprogramm 2030 soll Ende der 2020er Jahre fortgeschrieben werden, um den weiteren Pfad zur Treibhausgasneutralität bis 2040 darzulegen (KSP Kapitel III.D). Dort werden die bisherigen Maßnahmen und Minderungserfolge zu evaluieren und die weiteren Maßnahmen für die Erreichung des Ziels der Klimaneutralität zu formulieren sein.

III. Beteiligungsprozesse

III. Beteiligungsprozesse

16. Was ist das Bürgerforum und welche Ergebnisse hatte es? 

Um die Menschen in Schleswig-Holstein in die Entwicklung des Klimaschutzprogramms einzubinden, wurde im Frühjahr das Bürgerforum Klima durchgeführt. Im Bürgerforum Klima haben 50 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins sich intensiv mit dem Klimaschutzprogramm auseinandersetzt.

Menschen aus ganz unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen haben intensiv diskutiert und gemeinsam Empfehlungen ausgearbeitet, die im Rahmen der Klimakonferenz im Juli an die Landesregierung übergeben wurden.

Empfehlungen des Bürgerforums unterstützen im Klimaschutzprogramm enthaltene Vorhaben. Dies betrifft beispielsweise den Ausbau der Solarenergienutzung und des ÖPNV, die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Wärmeplanung, die Schaffung von Anreizen für die Nutzung Erneuerbarer Energien und den Einsatz für die gezielte soziale Gestaltung und Flankierung von Energiewende und Klimaschutz.

Insgesamt hat das Bürgerforum die Klimaschutzpolitik bereichert und gleichzeitig den Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die Herausforderungen gesellschaftlicher und politischer Aushandlungsprozesse gegeben.

Die Empfehlungen des Bürgerforums finden Sie hier.

17. Klimakonferenz

Am 3. Juli 2024 fand in Neumünster die erste Klimakonferenz des Landes Schleswig-Holstein statt. Rund 100 Expertinnen und Experten aus Forschung, Wissenschaft, Verbänden und Verwaltung berieten in den Holstenhallen über den Entwurf des Klimaschutzprogramms 2030 und diskutierten konkrete Änderungsvorschläge. Eröffnet wurde die Fachveranstaltung von Ministerpräsident Daniel Günther.

Mit der Klimakonferenz erfolgte eine Beteiligung der Öffentlichkeit an der Erstellung des finalen Klimaschutzprogramms. Das klare Ziel der Landesregierung: Die Entwicklung gesellschaftlich breit getragener Klimaschutzmaßnahmen. Ziel war die Prüfung und Verbesserung der Klimaschutzinstrumente im Klimaschutzprogramm 2030 durch Diskussion und Änderungsvorschläge der Teilnehmenden. Konkrete Änderungsvorschläge wurden nachgehalten, von den Ressorts geprüft und – wo sinnvoll – in das Programm eingearbeitet.

IV. Projektionsbericht

IV. Projektionsbericht

18. Was ist Auftrag und Anlass des Projektionsberichts?

Mit dem Projektionsbericht für Schleswig-Holstein wird eine wissenschaftliche basierte Einschätzung zu der Frage bereitgestellt, inwieweit die mit dem Entwurf des Klimaschutzprogramms aus Januar 2024 vorgelegten Maßnahmen in Zusammenwirkungen mit den bis Ende 2023 beschlossenen Maßnahmen der EU und des Bundes ausreichen, die gesetzten Klimaschutzziele 2030 zu erreichen. Auf Basis einer Ausschreibung wurden das Öko-Institut und die Universität Flensburg mit der Erstellung des Projektionsberichts Schleswig-Holstein beauftragt.

19. Was ist Ergebnis des Projektionsberichts?

Die Gutachter kommen im Projektionsbericht Schleswig-Holstein für die Maßnahmen im ersten Entwurf des Klimaschutzprogramms 2030 vom 30.01.2024 zu folgendem Ergebnis:

Alle Sektoren erreichen deutliche Minderungen der Treibhausgasemissionen, sowohl gegenüber 1990 als auch gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2017-2019.

Die prozentuale Minderung ist in den Sektoren Industrie und Abfall am größten, beide erreichen stärkere Minderungen als für die Zielerreichung erforderlich.

Im Sektor Energiewirtschaft erreicht die Strom- und Wärmeversorgung bereits mit den Maßnahmen und Rahmenbedingungen des Entwurfs des Klimaschutzprogramms aus Januar 2024 ihr Minderungsziel. Dass das Sektorziel deutlich verfehlt wird, liegt vor allem daran, dass die zum Sektor gehörende Raffinerie ihre Minderungsvorhaben in einem schwierigen Marktumfeld und bei noch unklaren Rahmenbedingungen entwickeln muss und Stand heute nur vergleichsweise geringe Minderungen zusagen kann.

Für den Sektor Landwirtschaft erwartet der Projektionsbericht eine knappe Zielverfehlung.

Wie der Projektionsbericht 2024 auf Bundesebene kommt  auch der Projektionsbericht für Schleswig-Holstein zu deutlichen Lücken zwischen Minderungsziel und Emissionsprojektion für die Sektoren Verkehr und Gebäude. Die in der Projektion erwartete Lücke ist im Sektor Verkehr in Schleswig-Holstein allerdings etwas geringer als auf Bundesebene, weil hier eine etwas höhere bzw. schnellere Elektrifizierung des Verkehrs und etwas stärkere Verlagerungseffekte auf den Umweltverbund erfolgen.

Die Landesregierung setzt sich für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen auf Bundesebene ein und setzt in Schleswig-Holstein zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen um; beides wird in den fortgeschriebenen Sektorkapiteln dieser endgültigen Fassung des Klimaschutzprogramms dargelegt. Für neu hinzugekommene Maßnahmen siehe Antwort zu Frage 20.

20. Der Projektionsbericht attestiert eine Verfehlung der Klimaschutzziele. Wie will die Landesregierung dennoch ihre Klimaschutzziele erreichen?

Der Projektionsbericht hatte den Entwurf des Klimaschutzprogramms zur Grundlage. Mit dem finalen Klimaschutzprogramm hat die Landesregierung zusätzliche Maßnahmen benannt, die dazu geeignet sind zusätzliche THG-Einsparungen zu erzielen und damit das Erreichen der Klimaschutzziele wahrscheinlicher zu machen. Gleichzeitig muss der Rahmen für die Erreichung der Klimaschutzziele maßgeblich auf Bundesebene gesetzt werden.

Als neue Landesmaßnahmen sind hinzugekommen insbesondere

  • die Realisierungsvereinbarungen mit der Industrie und den Stadtwerken sind in der Zwischenzeit unterzeichnet worden. Darin vereinbarte Maßnahmen werden in die Umsetzung gebracht;
  • eine weitere Realisierungsvereinbarung wurde mit kleinen und mittleren Stadtwerken unterzeichnet;
  • in der aktuellen Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) wurde die Solarpflicht auf Dächern auch für Neubauten von Wohngebäuden und für Parkplätze erweitert;
  • im Gebäudesektor ist ein neues Programm zur Gebäudeeffizienzberatung dazugekommen, außerdem das geplante Wärmekompetenzzentrum und die Prüfung eines Pakts mit den Finanzinstituten zur Optimierung der Finanzierungslandschaft;
  • im Verkehrssektor treibt Schleswig-Holstein den Ausbau der Elektromobilität, des öffentlichen Personennahverkehrs und des Radverkehrs sowie die Umstellung auf CO2-freie Antriebe entschieden voran.
  • Im Bereich Landwirtschaft erweitert die Landesregierung ihr Beratungsangebot, unterstützt die optimierte Fütterung von Milchkühen und die Diversifizierung der Grünlandnutzung und -verwertung.

Im Klimaschutzprogramm formuliert die Landesregierung auch klare Forderungen an den Bund. Damit kommt das KSP genau zur richtigen Zeit. Über Bundesratsinitiativen und politische Beschlüsse wird sich Schleswig-Holstein stark machen für die Stärkung der CO2-Bepreisung, Förderung von H2-Kraftwerken, langfristig mit ausreichend Mitteln ausgestattete Förderprogramme für die Wärmewende (BEG und BEW), dabei gezielt Worst Performing Buildings (WPB) sanieren, die Förderung des Hochlaufs der Elektromobilität durch Förderung von Ladesäulen, auch von Schnellladesäulen für LKW, steuerrechtliche Instrumente und Prüfung einer Förderung von e-PKW. Nicht zuletzt müssen die Rahmenbedingungen für "Nutzen statt Abregeln" so ausgestaltet werden, dass das Instrument von Industrieunternehmen auch tatsächlich genutzt werden kann.

21. Reichen die zusätzlichen Maßnahmen im finalen KSP aus für die Erreichung der Klimaschutzziele?  

Für die Maßnahmen des ersten Entwurfs des Klimaschutzprogramms ermittelte der Projektionsbericht Schleswig-Holstein eine zu erwartende Zielverfehlung von 2,1 Mio. t CO2-Äquivalente.

Mit Umsetzung weiterer Maßnahmen sind die Klimaschutzziele von Bund und Land noch erreichbar. Der Projektionsbericht Schleswig-Holstein gibt – ebenso wie diverse weitere Studien und Stellungnahmen auf Bundesebene – entsprechende Hinweise. Es war allerdings nicht Gegenstand des Auftrags, die zusätzlichen Maßnahmen auch auf Zielerreichungsbeiträge durchzurechnen.

Die Landesregierung hat seit Januar 2024 ihr Klimaschutzprogramm unter Berücksichtigung des Projektionsberichts und der Beteiligungsprozesse weiter entwickelt und auch selbst zusätzliche Maßnahmen beschlossen (siehe FAQ--Frequently Asked Questions Nr.--Nummer 20). Nicht für alle Maßnahmen sind THG-Minderungseffekte ermittelbar, aber allein zwei Maßnahmencluster bringen 1 Mio. t zusätzliche THG-Minderung:

1.Zielerreichungslücke laut Projektionsbericht   2,1 Mio. t
2.Zusätzliche Minderungen quantifizierbarer zusätzlicher Maßnahmen1,0 Mio. t
2.a)Beschleunigter Ausbau Elektromobilität PKW-Verkehr0,5 Mio. t
2.b)Realisierungsvereinbarung mit kleinen und mittleren Stadtwerken0,5 Mio. t
3.Verbleibende Zielerreichungslücke1,1 Mio. t

Es ist möglich und erforderlich, dass Bundesmaßnahmen weitere mindestens 1,1 Mio. t Treibhausgasminderung erbringen

V. Finanzbedarf zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms

V. Finanzbedarf zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms

22. Wie viele öffentliche Mittel für Energiewende und Klimaschutz stehen zur Verfügung und wie viele Mittel sind zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms zusätzlich erforderlich?

Im Zeitraum 2023-2027 stehen (mit Stand November 2024) 7,6 Mrd. Euro öffentliche Mittel für Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein mit bereits beschlossenen Haushalten zur Verfügung. Davon sind 2,0 Mrd. Euro Landesmittel, 5,1 Mrd. Euro Bundesmittel und 0,4 Mrd. Euro EU-Europäische Union-Mittel. Nähere Informationen sind der Langfassung des Monitoringberichts Energiewende und Klimaschutz 2024 zu entnehmen.[1]

Für die Umsetzung des Klimaschutzprogramms wird der gesamte zusätzliche Bedarf an öffentlichen Mitteln für Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein auf mindestens 7,2 Mrd. Euro geschätzt. Davon entfallen 5,5 Mrd. Euro auf Bundes-, 0,06 Mrd. Euro auf EU-Mittel 1,6 Mrd. Euro auf Landesmittel.

Teilweise ist ein wesentlicher Schritt zur Zurverfügungstellung von Landesmitteln im Haushalt mit der Aufnahme des Mittelbedarfs in die Mittelfristige Finanzplanung oder im Programm IMPULS bereits erfolgt. Nur ein Teil des Mittelbedarfs ist zusätzlich im Sinne neuer oder aufzustockender Programme.

Abbildung 4 im Klimaschutzprogramm zeigt, dass in allen Sektoren (neben den bereits verfügbaren) weitere zusätzliche Mittel erforderlich sind:


[1] In der Langfassung des Monitoringberichts 2024 werden 6,9 Mrd. Euro zur Verfügung stehende Mittel benannt. Für die Fortschreibung im Kontext des Klimaschutzprogramms wurden zusätzlich rund 500 Mio. Euro berücksichtigt, die aus Bundesmitteln für die Gebäudesanierung in den Jahren 2023 und 2024 nach Schleswig-Holstein fließen. Diese Größenordnung (insgesamt also 3 Mrd. Euro) ist auch in den Jahren bis 2030 erforderlich. Im Monitoringbericht werden zudem auch Mittel für Anpassung an den Klimawandel von 0,3 Mrd. Euro berücksichtigt.

23. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung bei der Bereitstellung von Mitteln für Energiewende und Klimaschutz?

Es wurden und werden klare Schwerpunkte gelegt auf Kommunalen Klimaschutz und Wärmewende, Elektromobilität, Wasserstoff sowie Energiewendeforschung. Der größte Teil der Mittel fließt dabei in Zukunftsinvestitionen aus den Bereichen Sektorkopplung und Flexibilitäten und trägt mittelfristig zur Mobilisierung der hohen Treibhausgasminderungspotenziale der Sektorkopplung bei, indem Strom aus Erneuerbaren Energien in anderen Sektoren flexibel und verstärkt eingesetzt wird.

Die Landesregierung unterstützt zudem Akteure aus Schleswig-Holstein erfolgreich bei der Einwerbung von Bundesmitteln für Pilot- und Demonstrationsvorhaben für Energiewende und Klimaschutz. 4,2 Mrd. Euro Bundesmittel für Klimaschutz- und Energiewendevorhaben in Schleswig-Holstein wurden für den Zeitraum 2023-2027 bisher eingeworben oder werden abgewickelt z.B. für die Vorhaben E-Highway, Norddeutsche Energiewende (NEW) 4.0, Reallabor-Projekte wie Westküste 100 und Hyscale sowie die geplante Batteriezellfabrik von Northvolt. Aus einer Vielzahl von Bundesprogrammen fließen zudem Mittel für Energiewende und Klimaschutz an Akteure aus Schleswig-Holstein, z.B. für öffentlichen und Radverkehr, die Bundesförderungen für effiziente Gebäude (BEG) und für effiziente Wärmenetze (BEW) und Mittel der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes.

Ein wichtiger Ansatz ist neben gezielten Förderprogrammen für Energiewende und Klimaschutz die Integration von Klimaschutz- oder Energiewendemaßnahmen in Programmen z.B. der Wirtschaftsförderung, der Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums sowie von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen. So verfolgt die Landesregierung bei den EU-Strukturfonds EFRE und ELER in der aktuellen Förderperiode das Ziel, 50% der Mittel für Energiewende und Klimaschutz einzusetzen.

Wie die Langfassung des Monitoringberichts Energiewende und Klimaschutz 2024 zeigt, wurde insgesamt der Einsatz von öffentlichen Mitteln für Energiewende und Klimaschutz im Laufe der vergangenen Jahre deutlich aufgestockt. Dies betrifft auch, aber nicht nur explizite Energieförderprogramme aus Landesmitteln. Die stark gestiegene Akquisition von Bundesmitteln ist ein großer Erfolg für die Energiewende- und Klimaschutzpolitik in Schleswig-Holstein.

24. Wird die Landesregierung die erforderlichen zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellen?

Die Bereitstellung der landesseitig erforderlichen Mittel für Energiewende und Klimaschutz hat für die Landesregierung eine hohe Priorität. Über die entsprechenden Haushaltsanmeldungen wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden.

25. Welche Auswirkung hat es, wenn die erforderlichen zusätzlichen Mittel nicht in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden können?

Die Klimaschutzziele können nur erreicht werden, wenn der gesamte Instrumentenkasten der Klimaschutzpolitik effizient und Die Bereitstellung von öffentlichen Mitteln für Energiewende und Klimaschutz ist notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung für die Erreichung von Klimaschutzzielen.

26. Welche Treibhausgasminderung wird mit den bereitstellten öffentlichen Mitteln für Energiewende und Klimaschutz erreicht?

Insbesondere zu Förder- und weichen Maßnahmen der Energiewende- und Klimaschutzpolitik ist es systematisch nicht möglich, maßnahmenscharfe Minderungseffekte isoliert zu ermitteln. Ihr Beitrag zur Treibhausgasminderung erfolgt in Zusammenwirken mit anderen Klimaschutzmaßnahmen. Klar ist, dass ohne Förder- und weiche Maßnahmen die Klimaschutzziele nicht erreichbar sein werden. 

Eine trennscharfe Abgrenzung der sich gegenseitig ergänzenden Effekte von Bundes- und Landesmaßnahmen ist in der Regel nicht praktikabel. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch verschiedene Maßnsahmen ineinander greifen und zusammen wirken, im Gebäudebereich z.B.-zum Beispiel CO2-Bepreisung über das BEHG, das Gebäudeenergierecht sowie Förder- und Beratungsmaßnahmen.

Zu Infrastrukturmaßnahmen wie z.B.-zum Beispiel dem Ausbau von Schienenwegen, Ladesäulen, Wasserstoff- und Wärmenetzen ist die Zurechnung von Treibhausgasminderungseffekten kaum auf belastbare Weise möglich.

In den Projektionsberichten des Bundes werden für die differenzierte Analyse der Wirkungen einzelner Maßnahmen umfangreiche Modellierungen durch die beauftragten wissenschaftlichen Institute vorgenommen. Ein entsprechender Modellierungsaufwand ist auf Landesebene i.d.R. kaum darstellbar, zumal sich die dabei zugrundegelegten Annahmen angesichts der dynamischen klimapolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich verändern.

Dies ist auch die gemeinsame Einschätzung in dem von der Umweltministerkonferenz mit Umlaufbeschluss 68/2023 beschlossenen Bericht, in dem die Aktivitäten und methodischen Überlegungen der Länder bei Quantifizierung und Monitoring der Wirkung von Klimaschutzmaßnahmen dargestellt werden.

27. Müssen die Mittel für Energiewende und Klimaschutz sukzessive immer weiter ansteigen?

Hohe öffentliche Mittel für Energiewende und Klimaschutz und ein hoher Anteil am Haushaltsvolumen sind vor allem in frühen Phasen der Transformation erforderlich. Sie sollten im Laufe des Transformationsprozesses in Richtung Treibhausgasneutralität wieder sinken.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Umfang und die Schwerpunkte der Bereitstellung von Landesmitteln auch vom Umfang und den Schwerpunkten der Mittelbereitstellung durch EU und Bund abhängt. Stellt der Bund, wie vom Land gefordert, ausreichend Mittel insbesondere für öffentlichen und Radverkehr, Wärmewende, Elektromobilität, Wasserstoff sowie Klimaschutz in der Industrie sowie Landwirtschaft und Landnutzung zur Verfügung, können Landesmittel fokussiert werden auf landesspezifische Schwerpunkte und identifizierte Lücken von EU- und Bundesförderungen.

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