Navigation und Service

Thema : Klimaschutzprogramm 2030

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Klimaschutzprogramm 2030.

Letzte Aktualisierung: 18.06.2026

Allgemeine Fragen und Antworten zum Klimaschutzprogramm 2030 und dem Energiewende- und Klimaschutzbericht 2026

Allgemeine Fragen und Antworten zum Klimaschutzprogramm 2030 und dem Energiewende- und Klimaschutzbericht 2026, mit dem über die Umsetzung und Fortschreibung berichtet wird, finden Sie hier.

I. Beteiligungsprozesse

III. Beteiligungsprozesse

16. Was ist das Bürgerforum und welche Ergebnisse hatte es? 

Um die Menschen in Schleswig-Holstein in die Entwicklung des Klimaschutzprogramms einzubinden, wurde im Frühjahr das Bürgerforum Klima durchgeführt. Im Bürgerforum Klima haben 50 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins sich intensiv mit dem Klimaschutzprogramm auseinandersetzt.

Menschen aus ganz unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen haben intensiv diskutiert und gemeinsam Empfehlungen ausgearbeitet, die im Rahmen der Klimakonferenz im Juli an die Landesregierung übergeben wurden.

Empfehlungen des Bürgerforums unterstützen im Klimaschutzprogramm enthaltene Vorhaben. Dies betrifft beispielsweise den Ausbau der Solarenergienutzung und des ÖPNV, die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Wärmeplanung, die Schaffung von Anreizen für die Nutzung Erneuerbarer Energien und den Einsatz für die gezielte soziale Gestaltung und Flankierung von Energiewende und Klimaschutz.

Insgesamt hat das Bürgerforum die Klimaschutzpolitik bereichert und gleichzeitig den Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die Herausforderungen gesellschaftlicher und politischer Aushandlungsprozesse gegeben.

Die Empfehlungen des Bürgerforums finden Sie hier.

17. Klimakonferenz

Am 3. Juli 2024 fand in Neumünster die erste Klimakonferenz des Landes Schleswig-Holstein statt. Rund 100 Expertinnen und Experten aus Forschung, Wissenschaft, Verbänden und Verwaltung berieten in den Holstenhallen über den Entwurf des Klimaschutzprogramms 2030 und diskutierten konkrete Änderungsvorschläge. Eröffnet wurde die Fachveranstaltung von Ministerpräsident Daniel Günther.

Mit der Klimakonferenz erfolgte eine Beteiligung der Öffentlichkeit an der Erstellung des finalen Klimaschutzprogramms. Das klare Ziel der Landesregierung: Die Entwicklung gesellschaftlich breit getragener Klimaschutzmaßnahmen. Ziel war die Prüfung und Verbesserung der Klimaschutzinstrumente im Klimaschutzprogramm 2030 durch Diskussion und Änderungsvorschläge der Teilnehmenden. Konkrete Änderungsvorschläge wurden nachgehalten, von den Ressorts geprüft und – wo sinnvoll – in das Programm eingearbeitet.

II. Projektionsbericht

IV. Projektionsbericht

18. Was ist Auftrag und Anlass des Projektionsberichts?

Mit dem Projektionsbericht für Schleswig-Holstein wird eine wissenschaftliche basierte Einschätzung zu der Frage bereitgestellt, inwieweit die mit dem Entwurf des Klimaschutzprogramms aus Januar 2024 vorgelegten Maßnahmen in Zusammenwirkungen mit den bis Ende 2023 beschlossenen Maßnahmen der EU und des Bundes ausreichen, die gesetzten Klimaschutzziele 2030 zu erreichen. Auf Basis einer Ausschreibung wurden das Öko-Institut und die Universität Flensburg mit der Erstellung des Projektionsberichts Schleswig-Holstein beauftragt.

19. Was ist Ergebnis des Projektionsberichts?

Die Gutachter kommen im Projektionsbericht Schleswig-Holstein für die Maßnahmen im ersten Entwurf des Klimaschutzprogramms 2030 vom 30.01.2024 zu folgendem Ergebnis:

Alle Sektoren erreichen deutliche Minderungen der Treibhausgasemissionen, sowohl gegenüber 1990 als auch gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2017-2019.

Die prozentuale Minderung ist in den Sektoren Industrie und Abfall am größten, beide erreichen stärkere Minderungen als für die Zielerreichung erforderlich.

Im Sektor Energiewirtschaft erreicht die Strom- und Wärmeversorgung bereits mit den Maßnahmen und Rahmenbedingungen des Entwurfs des Klimaschutzprogramms aus Januar 2024 ihr Minderungsziel. Dass das Sektorziel deutlich verfehlt wird, liegt vor allem daran, dass die zum Sektor gehörende Raffinerie ihre Minderungsvorhaben in einem schwierigen Marktumfeld und bei noch unklaren Rahmenbedingungen entwickeln muss und Stand heute nur vergleichsweise geringe Minderungen zusagen kann.

Für den Sektor Landwirtschaft erwartet der Projektionsbericht eine knappe Zielverfehlung.

Wie der Projektionsbericht 2024 auf Bundesebene kommt  auch der Projektionsbericht für Schleswig-Holstein zu deutlichen Lücken zwischen Minderungsziel und Emissionsprojektion für die Sektoren Verkehr und Gebäude. Die in der Projektion erwartete Lücke ist im Sektor Verkehr in Schleswig-Holstein allerdings etwas geringer als auf Bundesebene, weil hier eine etwas höhere bzw. schnellere Elektrifizierung des Verkehrs und etwas stärkere Verlagerungseffekte auf den Umweltverbund erfolgen.

Die Landesregierung setzt sich für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen auf Bundesebene ein und setzt in Schleswig-Holstein zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen um; beides wird in den fortgeschriebenen Sektorkapiteln dieser endgültigen Fassung des Klimaschutzprogramms dargelegt. Für neu hinzugekommene Maßnahmen siehe Antwort zu Frage 20.

20. Der Projektionsbericht attestiert eine Verfehlung der Klimaschutzziele. Wie will die Landesregierung dennoch ihre Klimaschutzziele erreichen?

Der Projektionsbericht hatte den Entwurf des Klimaschutzprogramms zur Grundlage. Mit dem finalen Klimaschutzprogramm hat die Landesregierung zusätzliche Maßnahmen benannt, die dazu geeignet sind zusätzliche THG-Einsparungen zu erzielen und damit das Erreichen der Klimaschutzziele wahrscheinlicher zu machen. Gleichzeitig muss der Rahmen für die Erreichung der Klimaschutzziele maßgeblich auf Bundesebene gesetzt werden.

Als neue Landesmaßnahmen sind hinzugekommen insbesondere

  • die Realisierungsvereinbarungen mit der Industrie und den Stadtwerken sind in der Zwischenzeit unterzeichnet worden. Darin vereinbarte Maßnahmen werden in die Umsetzung gebracht;
  • eine weitere Realisierungsvereinbarung wurde mit kleinen und mittleren Stadtwerken unterzeichnet;
  • in der aktuellen Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) wurde die Solarpflicht auf Dächern auch für Neubauten von Wohngebäuden und für Parkplätze erweitert;
  • im Gebäudesektor ist ein neues Programm zur Gebäudeeffizienzberatung dazugekommen, außerdem das geplante Wärmekompetenzzentrum und die Prüfung eines Pakts mit den Finanzinstituten zur Optimierung der Finanzierungslandschaft;
  • im Verkehrssektor treibt Schleswig-Holstein den Ausbau der Elektromobilität, des öffentlichen Personennahverkehrs und des Radverkehrs sowie die Umstellung auf CO2-freie Antriebe entschieden voran.
  • Im Bereich Landwirtschaft erweitert die Landesregierung ihr Beratungsangebot, unterstützt die optimierte Fütterung von Milchkühen und die Diversifizierung der Grünlandnutzung und -verwertung.

Im Klimaschutzprogramm formuliert die Landesregierung auch klare Forderungen an den Bund. Damit kommt das KSP genau zur richtigen Zeit. Über Bundesratsinitiativen und politische Beschlüsse wird sich Schleswig-Holstein stark machen für die Stärkung der CO2-Bepreisung, Förderung von H2-Kraftwerken, langfristig mit ausreichend Mitteln ausgestattete Förderprogramme für die Wärmewende (BEG und BEW), dabei gezielt Worst Performing Buildings (WPB) sanieren, die Förderung des Hochlaufs der Elektromobilität durch Förderung von Ladesäulen, auch von Schnellladesäulen für LKW, steuerrechtliche Instrumente und Prüfung einer Förderung von e-PKW. Nicht zuletzt müssen die Rahmenbedingungen für "Nutzen statt Abregeln" so ausgestaltet werden, dass das Instrument von Industrieunternehmen auch tatsächlich genutzt werden kann.

21. Reichen die zusätzlichen Maßnahmen im finalen KSP aus für die Erreichung der Klimaschutzziele?  

Für die Maßnahmen des ersten Entwurfs des Klimaschutzprogramms ermittelte der Projektionsbericht Schleswig-Holstein eine zu erwartende Zielverfehlung von 2,1 Mio. t CO2-Äquivalente.

Mit Umsetzung weiterer Maßnahmen sind die Klimaschutzziele von Bund und Land noch erreichbar. Der Projektionsbericht Schleswig-Holstein gibt – ebenso wie diverse weitere Studien und Stellungnahmen auf Bundesebene – entsprechende Hinweise. Es war allerdings nicht Gegenstand des Auftrags, die zusätzlichen Maßnahmen auch auf Zielerreichungsbeiträge durchzurechnen.

Die Landesregierung hat seit Januar 2024 ihr Klimaschutzprogramm unter Berücksichtigung des Projektionsberichts und der Beteiligungsprozesse weiter entwickelt und auch selbst zusätzliche Maßnahmen beschlossen (siehe FAQ--Frequently Asked Questions Nr.--Nummer 20). Nicht für alle Maßnahmen sind THG-Minderungseffekte ermittelbar, aber allein zwei Maßnahmencluster bringen 1 Mio. t zusätzliche THG-Minderung:

1.Zielerreichungslücke laut Projektionsbericht   2,1 Mio. t
2.Zusätzliche Minderungen quantifizierbarer zusätzlicher Maßnahmen1,0 Mio. t
2.a)Beschleunigter Ausbau Elektromobilität PKW-Verkehr0,5 Mio. t
2.b)Realisierungsvereinbarung mit kleinen und mittleren Stadtwerken0,5 Mio. t
3.Verbleibende Zielerreichungslücke1,1 Mio. t

Es ist möglich und erforderlich, dass Bundesmaßnahmen weitere mindestens 1,1 Mio. t Treibhausgasminderung erbringen

III. Finanzbedarf zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms

V. Finanzbedarf zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms

22. Wie viele öffentliche Mittel für Energiewende und Klimaschutz stehen zur Verfügung und wie viele Mittel sind zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms zusätzlich erforderlich?

Im Zeitraum 2023-2027 stehen (mit Stand November 2024) 7,6 Mrd. Euro öffentliche Mittel für Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein mit bereits beschlossenen Haushalten zur Verfügung. Davon sind 2,0 Mrd. Euro Landesmittel, 5,1 Mrd. Euro Bundesmittel und 0,4 Mrd. Euro EU-Europäische Union-Mittel. Nähere Informationen sind der Langfassung des Monitoringberichts Energiewende und Klimaschutz 2024 zu entnehmen.[1]

Für die Umsetzung des Klimaschutzprogramms wird der gesamte zusätzliche Bedarf an öffentlichen Mitteln für Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein auf mindestens 7,2 Mrd. Euro geschätzt. Davon entfallen 5,5 Mrd. Euro auf Bundes-, 0,06 Mrd. Euro auf EU-Mittel 1,6 Mrd. Euro auf Landesmittel.

Teilweise ist ein wesentlicher Schritt zur Zurverfügungstellung von Landesmitteln im Haushalt mit der Aufnahme des Mittelbedarfs in die Mittelfristige Finanzplanung oder im Programm IMPULS bereits erfolgt. Nur ein Teil des Mittelbedarfs ist zusätzlich im Sinne neuer oder aufzustockender Programme.

Abbildung 4 im Klimaschutzprogramm zeigt, dass in allen Sektoren (neben den bereits verfügbaren) weitere zusätzliche Mittel erforderlich sind:


[1] In der Langfassung des Monitoringberichts 2024 werden 6,9 Mrd. Euro zur Verfügung stehende Mittel benannt. Für die Fortschreibung im Kontext des Klimaschutzprogramms wurden zusätzlich rund 500 Mio. Euro berücksichtigt, die aus Bundesmitteln für die Gebäudesanierung in den Jahren 2023 und 2024 nach Schleswig-Holstein fließen. Diese Größenordnung (insgesamt also 3 Mrd. Euro) ist auch in den Jahren bis 2030 erforderlich. Im Monitoringbericht werden zudem auch Mittel für Anpassung an den Klimawandel von 0,3 Mrd. Euro berücksichtigt.

23. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung bei der Bereitstellung von Mitteln für Energiewende und Klimaschutz?

Es wurden und werden klare Schwerpunkte gelegt auf Kommunalen Klimaschutz und Wärmewende, Elektromobilität, Wasserstoff sowie Energiewendeforschung. Der größte Teil der Mittel fließt dabei in Zukunftsinvestitionen aus den Bereichen Sektorkopplung und Flexibilitäten und trägt mittelfristig zur Mobilisierung der hohen Treibhausgasminderungspotenziale der Sektorkopplung bei, indem Strom aus Erneuerbaren Energien in anderen Sektoren flexibel und verstärkt eingesetzt wird.

Die Landesregierung unterstützt zudem Akteure aus Schleswig-Holstein erfolgreich bei der Einwerbung von Bundesmitteln für Pilot- und Demonstrationsvorhaben für Energiewende und Klimaschutz. 4,2 Mrd. Euro Bundesmittel für Klimaschutz- und Energiewendevorhaben in Schleswig-Holstein wurden für den Zeitraum 2023-2027 bisher eingeworben oder werden abgewickelt z.B. für die Vorhaben E-Highway, Norddeutsche Energiewende (NEW) 4.0, Reallabor-Projekte wie Westküste 100 und Hyscale sowie die geplante Batteriezellfabrik von Northvolt. Aus einer Vielzahl von Bundesprogrammen fließen zudem Mittel für Energiewende und Klimaschutz an Akteure aus Schleswig-Holstein, z.B. für öffentlichen und Radverkehr, die Bundesförderungen für effiziente Gebäude (BEG) und für effiziente Wärmenetze (BEW) und Mittel der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes.

Ein wichtiger Ansatz ist neben gezielten Förderprogrammen für Energiewende und Klimaschutz die Integration von Klimaschutz- oder Energiewendemaßnahmen in Programmen z.B. der Wirtschaftsförderung, der Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums sowie von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen. So verfolgt die Landesregierung bei den EU-Strukturfonds EFRE und ELER in der aktuellen Förderperiode das Ziel, 50% der Mittel für Energiewende und Klimaschutz einzusetzen.

Wie die Langfassung des Monitoringberichts Energiewende und Klimaschutz 2024 zeigt, wurde insgesamt der Einsatz von öffentlichen Mitteln für Energiewende und Klimaschutz im Laufe der vergangenen Jahre deutlich aufgestockt. Dies betrifft auch, aber nicht nur explizite Energieförderprogramme aus Landesmitteln. Die stark gestiegene Akquisition von Bundesmitteln ist ein großer Erfolg für die Energiewende- und Klimaschutzpolitik in Schleswig-Holstein.

24. Wird die Landesregierung die erforderlichen zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellen?

Die Bereitstellung der landesseitig erforderlichen Mittel für Energiewende und Klimaschutz hat für die Landesregierung eine hohe Priorität. Über die entsprechenden Haushaltsanmeldungen wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden.

25. Welche Auswirkung hat es, wenn die erforderlichen zusätzlichen Mittel nicht in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden können?

Die Klimaschutzziele können nur erreicht werden, wenn der gesamte Instrumentenkasten der Klimaschutzpolitik effizient und Die Bereitstellung von öffentlichen Mitteln für Energiewende und Klimaschutz ist notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung für die Erreichung von Klimaschutzzielen.

26. Welche Treibhausgasminderung wird mit den bereitstellten öffentlichen Mitteln für Energiewende und Klimaschutz erreicht?

Insbesondere zu Förder- und weichen Maßnahmen der Energiewende- und Klimaschutzpolitik ist es systematisch nicht möglich, maßnahmenscharfe Minderungseffekte isoliert zu ermitteln. Ihr Beitrag zur Treibhausgasminderung erfolgt in Zusammenwirken mit anderen Klimaschutzmaßnahmen. Klar ist, dass ohne Förder- und weiche Maßnahmen die Klimaschutzziele nicht erreichbar sein werden. 

Eine trennscharfe Abgrenzung der sich gegenseitig ergänzenden Effekte von Bundes- und Landesmaßnahmen ist in der Regel nicht praktikabel. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch verschiedene Maßnsahmen ineinander greifen und zusammen wirken, im Gebäudebereich z.B.-zum Beispiel CO2-Bepreisung über das BEHG, das Gebäudeenergierecht sowie Förder- und Beratungsmaßnahmen.

Zu Infrastrukturmaßnahmen wie z.B.-zum Beispiel dem Ausbau von Schienenwegen, Ladesäulen, Wasserstoff- und Wärmenetzen ist die Zurechnung von Treibhausgasminderungseffekten kaum auf belastbare Weise möglich.

In den Projektionsberichten des Bundes werden für die differenzierte Analyse der Wirkungen einzelner Maßnahmen umfangreiche Modellierungen durch die beauftragten wissenschaftlichen Institute vorgenommen. Ein entsprechender Modellierungsaufwand ist auf Landesebene i.d.R. kaum darstellbar, zumal sich die dabei zugrundegelegten Annahmen angesichts der dynamischen klimapolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich verändern.

Dies ist auch die gemeinsame Einschätzung in dem von der Umweltministerkonferenz mit Umlaufbeschluss 68/2023 beschlossenen Bericht, in dem die Aktivitäten und methodischen Überlegungen der Länder bei Quantifizierung und Monitoring der Wirkung von Klimaschutzmaßnahmen dargestellt werden.

27. Müssen die Mittel für Energiewende und Klimaschutz sukzessive immer weiter ansteigen?

Hohe öffentliche Mittel für Energiewende und Klimaschutz und ein hoher Anteil am Haushaltsvolumen sind vor allem in frühen Phasen der Transformation erforderlich. Sie sollten im Laufe des Transformationsprozesses in Richtung Treibhausgasneutralität wieder sinken.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Umfang und die Schwerpunkte der Bereitstellung von Landesmitteln auch vom Umfang und den Schwerpunkten der Mittelbereitstellung durch EU und Bund abhängt. Stellt der Bund, wie vom Land gefordert, ausreichend Mittel insbesondere für öffentlichen und Radverkehr, Wärmewende, Elektromobilität, Wasserstoff sowie Klimaschutz in der Industrie sowie Landwirtschaft und Landnutzung zur Verfügung, können Landesmittel fokussiert werden auf landesspezifische Schwerpunkte und identifizierte Lücken von EU- und Bundesförderungen.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz