In dem am 3. Dezember 2024 beschlossenen Klimaschutzprogramm 2030 beschreibt die Landesregierung konkrete Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene, mit denen die Treibhausgasminderungs- und EE-Ausbauziele bis zum Jahr 2030 erreicht werden sollen.
 Auf Basis dieses Klimaschutzprogramms hat jedes für einen Emissionssektor zuständige Ministerium in Ressortverantwortung einen aktualisierten Maßnahmenfahrplan erarbeitet. Dieser Fahrplan legt dar, wie die im EWKG definierten sektoralen Minderungsquoten erfüllt und möglichst übertroffen werden können. Dabei werden sowohl erforderliche bundespolitische Rahmenbedingungen als auch landespolitische Instrumente berücksichtigt. Auf dieser Seite finden Sie alle Maßnahmenfahrpläne.