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Thema : Klimaschutz in Schleswig-Holstein

Klimaschutz in Schleswig-Holstein



Letzte Aktualisierung: 01.06.2022

Energiewende- und Klimaschutzgesetz

Am 17. Dezember 2021 ist die Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) in Kraft getreten. In dem hier zu findenden Gesetz werden Ziele und konkrete Maßnahmen als Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landes formuliert.

Die Neufassung der Ziele im EWKG 2021 baut auf den neuen Klimaschutzzielen auf, die für die Bundesrepublik nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz vereinbart wurden: Demnach sollen auf Bundesebene die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent, bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent und bis zum Jahr 2045 so weit gemindert werden, dass national Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird.

Ein Windrad steht auf einer Wiese.
Nie zuvor wurde in Schleswig-Holstein mehr Strom aus Erneuerbaren Energien in die Stromnetze eingespeist als 2020.

Nach dem Jahr 2050 sollen bundesweit zudem negative Treibhausgasemissionen erreicht werden. Die mit den Sektorzielen für 2030 im Bundes-Klimaschutzgesetz verbundenen prozentualen Minderungsraten in den Sektoren gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 sollen auch in Schleswig-Holstein erreicht und möglichst übertroffen werden.

Für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein besteht nunmehr das Ziel einer schrittweisen Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Zugleich wird die Landesregierung verpflichtet, diese Emissionen in das jährliche Monitoring einzubeziehen, ein Programm für den Schutz der Moore aufzulegen und mindestens einmal je Legislaturperiode über die von ihr umgesetzten und geplanten Maßnahmen zum biologischen Klimaschutz zu berichten. Hintergrund ist die hohe Bedeutung von biologischen Senken wie Mooren und Wäldern.

Schleswig-Holstein 2021 Spitzenreiter bei Windkraftgenehmigungen

Die aktuellen Zahlen zum Windkraftausbau für Schleswig-Holstein bestätigen den positiven Trend seit der Fertigstellung der Regionalpläne für Windenergie. In den ersten drei Quartalen 2021 hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) insgesamt 150 neue Windkraftanlagen mit einer Leistung von 733 Megawatt genehmigt und es wurden 48 Anlagen mit über 192 Megawatt Leistung in Betrieb genommen. Auch bei den drei Ausschreibungsrunden für Windenergie an Land gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) liegt Schleswig-Holstein im Jahr 2021 mit insgesamt 100 Zuschlägen für 1.069 Megawatt vor allen anderen Bundesländern.


Klimaschutzberichte legen Ziele fest

Für Erneuerbare Energien hat die Landesregierung im Energiewende- und Klimaschutzbericht 2021 ihre Ausbauziele fortgeschrieben. Ziel der Landesregierung ist der Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen an Land von mindestens 34 - 38 TWh. Dies erfolgt unter der Annahme, dass EU- und bundesweit und damit verbunden auch in Schleswig-Holstein die THG-Minderungs- und EE-Ausbauziele erhöht werden und mehr Strom für die Sektorkopplung eingesetzt wird. Mit anlandendem Wind Offshore-Strom können 2030 mindestens 49 TWh und bis zu 53 TWh Strom aus Erneuerbaren Energien in die Stromnetze Schleswig-Holsteins eingespeist werden.   


Die Berichte finden sie hier:

Energiewende- und Klimaschutzberichte


CO2-Fußabdruck berechnen und hilfreiche Informationen

Zum Inkrafttreten des EWKG hat die Landesriegerung weitere nützliche Informationen für sie unter klimaschutz.schleswig-holstein.de zusammengefasst. Bürgerinnen und Bürger können dort im detaillierten CO2-Rechner ihren eigenen CO2-Fußbadruck berechnen. Unterteilt in die Themen Wohnen, Mobilität, Ernährung, Freizeit und Konsum finden Sie nützliche Informationen über die Klimaschutzpolitik der Landesregierung und Möglichkeiten, wie sie ihren eigenen CO2-Fußbadruck reduzieren können.

Internetportal klimaschutz.schleswig-holstein.de


CO2-Bepreisung eingeführt


Die Erreichung der Klimaschutzziele auf Landes- und Bundesebene erfordert entsprechende Rahmensetzungen. Ein wesentlicher Punkt ist eine Reform der Abgaben und Umlagen im Energiesektor mit den beiden zentralen Bausteinen der Einführung einer systematischen CO2-Bepreisung und einer Senkung der EEG-Umlage. Für eine solche Reform hat die Landesregierung eine Bundesratsinitiative gestartet. Hier finden Sie weitere Informationen.


Anpassungsstrategie an den Klimawandel


Weiterhin hat sie den Fahrplan zur Erstellung einer Anpassungsstrategie an den Klimawandel aktualisiert und 2017 eine entsprechend erweiterte Fassung vorgelegt. Die Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Schleswig-Holstein ist eingebettet in die Deutsche Anpassungsstrategie (DAS). Dabei ist es das vorrangige Ziel, die Auswirkungen des Klimawandels verlässlich abzubilden, um in den betroffenen Bereichen Maßnahmen zur Anpassung zu entwickeln und umzusetzen.

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