Berichte zu Indikatoren und Maßnahmen der Energiewende und des Klimaschutzes
Energiewende- und Klimaschutzberichte
Die Landesregierung Schleswig-Holstein berichtet jährlich über Indikatoren und damit über Pfade zur Erreichung ihrer Klimaschutz- und Energieziele (Monitoringberichte Energiewende und Klimaschutz). Zweimal pro Legislaturperiode berichtet sie auch über umgesetzte und vorgesehene Maßnahmen der Energiewende- und Klimaschutzpolitik (Klimaschutzprogramm und Energiewende- und Klimaschutzberichte).
Klimaschutzprogramm 2030
Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass ein schnelles Erreichen der Klimaneutralität eine große Chance für den Wohlstand, die Versorgungssicherheit, die Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Landes ist. Das Klimaschutzprogramm 2030 beschreibt Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene, um die Klimaschutzziele für das Jahr 2030 in Schleswig-Holstein zu erreichen.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/klimaschutzprogramm2030
Energiewende- und Klimaschutzgesetz
Energiewende- und Klimaschutzgesetz
Am 29. März 2025 ist die zweite Novellierung des schleswig-holsteinischen Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) in Kraft getreten. Dort werden Ziele und konkrete Maßnahmen als Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landes formuliert.
Das Land Schleswig-Holstein hat sich dabei zum Ziel gesetzt, bereits bis zum Jahr 2040 netto-treibhausgasneutrales Industrieland zu werden.
Grundlage für diese Zielsetzung sind die nationalen Klimaschutzziele in Verbindung mit dem Koalitionsvertrag sowie das Klimaschutzprogramm 2030 der Landesregierung. Mit der Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes 2025 wird die Netto-Treibhausgasneutralität von 2045 auf das Jahr 2040 vorverlegt. Ein weiteres zentrales Ziel ist, dass ab dem Jahr 2030 die jährliche Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien an Land in Schleswig-Holstein mindestens 45 TWh betragen soll.
Zugleich haben sich die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen durch die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes sowie den Erlass des Wärmeplanungsgesetzes, des Energieeffizienzgesetzes und des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes verändert.
Weitere Informationen finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/ewkg.
Für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein besteht weiterhin das Ziel einer schrittweisen Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Zugleich ist die Landesregierung verpflichtet, diese Emissionen in das jährliche Monitoring einzubeziehen, ein Programm für den Schutz der Moore aufzulegen und mindestens einmal je Legislaturperiode über die von ihr umgesetzten und geplanten Maßnahmen zum biologischen Klimaschutz zu berichten. Hintergrund ist die hohe Bedeutung von biologischen Senken wie Mooren und Wäldern.
Anpassungsstrategie an den Klimawandel
Weiterhin hat sie den Fahrplan zur Erstellung einer Anpassungsstrategie an den Klimawandel aktualisiert und 2017 eine entsprechend erweiterte Fassung vorgelegt. Die Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Schleswig-Holstein ist eingebettet in die Deutsche Anpassungsstrategie (DAS). Dabei ist es das vorrangige Ziel, die Auswirkungen des Klimawandels verlässlich abzubilden, um in den betroffenen Bereichen Maßnahmen zur Anpassung zu entwickeln und umzusetzen.
Weitere Informationen zur Anpassung an den Klimawandel finden Sie hier.
Schleswig-Holstein: Spitzenreiter bei Windkraftgenehmigungen
Die aktuellen Zahlen zum Windkraftausbau für Schleswig-Holstein bestätigen den positiven Trend seit der Fertigstellung der Regionalpläne für Windenergie sowohl bei den Genehmigungen als auch beim Zubau. Weitere Informationen finden Sie hier: www.schleswig-holstein.de/windkraft-ausbau