BERLIN/ KIEL. Auf gemeinsamen Antrag Schleswig-Holsteins mit mehreren Ländern hat der Bundesrat heute (7.6.) einer Reform der zahnärztlichen Ausbildung zugestimmt. Die Bundesregierung hatte einen Entwurf dazu 2017 auf den Weg gebracht, im Bundesrat kam es jedoch bislang nicht zu einer Abstimmung, da keine geeinte Länderposition hergestellt werden konnte. Mit dem jetzigen Vorschlag ist dies gelungen. Auch das Bundesgesundheitsministerium war in die Vorabstimmungen eingebunden. Die Ausbildung der Studierenden in der Zahnmedizin erfolgt derzeit auf der Grundlage der aus dem Jahr 1955 stammenden und seitdem weitgehend unveränderten Approbationsordnung für Zahnärzte.
Gesundheitsminister Heiner Garg: „Dieser Schritt ist überfällig. Die Neuregelung ist ein wichtiger Beitrag einer langfristig guten zahnmedizinischen Versorgung. Von der Anpassung werden Studierende sowie Patientinnen und Patienten profitieren“
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Mit dem jetzt im Bundesrat erfolgreich eingebrachten Vorschlag hatte Schleswig-Holstein gemeinsam mit anderen Ländern auf einer größeren Eigenständigkeit der zahnmedizinischen Ausbildung bestanden als das im Ursprungsentwurf vorgesehen war. Geplant war zuvor eine weitergehende Annäherung an das humanmedizinische Studium. Mit der Neustrukturierung des Studiums sollen u.a. folgende Ziele umgesetzt werden:
- Bessere Abbildung von Allgemeinerkrankungen im Zahnmedizinstudium
- Fächerübergreifende Ausbildung
- Verbesserung der Betreuungsrelation Lehrende / Studierende von 1:20 auf 1:15 und im Unterricht am Patienten von bisher 1:6 auf 1:3.
- Stärkung des Strahlenschutzes in der zahnärztlichen Ausbildung
- Stärkung der wissenschaftlichen Kompetenz
Weitere Info: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2017/0501-0600/0592-17.html?cms_templateQueryString=Suchbegriff&cms_fromSearch=true
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