An dieser Stelle finden Sie Gestaltungsvorgaben für die Nutzung der Landesdachmarke im Geschäftsverkehr (z. B. in Briefen, E-Mails und Stellenanzeigen).
Briefbogen und Fax Der Briefbogen ist nach den Normen DIN 676 und DIN 5008 entwickelt worden. Die Positionierung von Dachmarke, Briefkopf und Empfängerangaben ist verbindlich und darf nicht verändert werden. Bei Schreiben an mehrere Adressaten ist der Adressatenbereich entsprechend zu erweitern. Dabei müssen auf der ersten Seite im Textteil neben der Anrede mindestens vier Zeilen sichtbar bleiben. Ist dies nicht möglich, wird dem Schreiben ein separater Verteiler vorgeheftet.
Der Briefbogen enthält sämtliche Angaben, die im Behördenverkehr von Bedeutung sind. Das Feld „Behördenergänzung“ ist entsprechend zu verwenden für die vom Ministerpräsidenten eingerichteten Stellen für Beauftragte des Landes (z. B. Minderheitenbeauftragte), die Personalvertretung, die Schwerbehindertenvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte sowie für die in den Behörden eingerichteten Geschäftsstellen (z. B. die Geschäftsstelle des Rates für Kriminalitätsverhütung im Innenministerium). Wegen der Beschränkung auf nur einen Bogentyp für Geschäftsbriefe wird die Ausweisung von besonderen Funktionen einzelner Personen wie folgt geregelt: Die besondere Funktion wird künftig Bestandteil der Unterschrift. Die Ausweisung ist dem Ministerpräsidenten, in den Ministerien den Ministerinnen und Ministern sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretären, in der Staatskanzlei deren Chef und im Übrigen den Leiterinnen und Leitern der den Ministerien zugeordneten Ämter und nachgeordneten Behörden vorbehalten. Über eine Erweiterung dieses Personenkreises entscheiden der Ministerpräsident und die Ministerinnen und Minister für ihren Geschäftsbereich in eigener Zuständigkeit. Das Wort „Anlage“ kann durch Fettdruck hervorgehoben werden. Beim elektronischen Versand von Briefen wird eine PDF-Formatierung empfohlen.
Die inhaltliche Gestaltung des Brieffußes ist variabel und wird den Gegebenheiten der jeweiligen Behörde angepasst. Solange der Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte Dokumente nicht in vollem Umfang eröffnet ist, ist der Zusatz „Kein Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Dokumente.“ erforderlich. Auf eine Gestaltung von Folgeseiten für Briefe wird verzichtet.
Bei Korrespondenz mit Außenwirkung wird grundsätzlich Recyclingpapier mit 80-er Weiße verwendet.
Ausnahmen Die Vorgaben für die Gestaltung von Briefbogen und Fax gelten nicht für Gerichte und Staatsanwaltschaften, soweit sie in Rechtssachen tätig sind, Landesbetriebe nach § 26 Landeshaushaltsordnung, die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie die rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Ihnen wird jedoch empfohlen, sich bei der Gestaltung von Briefbogen und Fax an diesem Marken-Manual zu orientieren. Bei Briefbögen, die mit Hilfe automatischer Vorrichtungen erlassen werden, kann von den Regelungen abgewichen werden. Darüberhinausgehende abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung des für die Grundsatzangelegenheiten der Schriftgutgestaltung zuständigen Referats.
Auf Vorgaben für spezielle Briefbögen für Inhaberinnen und Inhaber besonderer Funktionen und für persönliche Briefbögen für die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten sowie für die Ministerinnen und Minister wird verzichtet. Eine Orientierung an der Gestaltung des Briefbogens wird jedoch empfohlen.
Das Marken-Manual SH ersetzt die „Anweisung für die einheitliche Gestaltung von Geschäftskopf-Briefbögen in der Landesverwaltung vom 28.06.2005“ und deren Ergänzung (Schreiben vom 19.03.2010).
Die Gestaltung aller Visitenkarten basiert auf drei Gestaltungszonen:
Zone A trägt Claim und Marke
Zone B trägt Namen und Funktion
Zone C trägt links Institution, rechts Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail und optional die Mobilfunknummer
Format für Laserdruck: Visitenkarten, die nicht im Offsetdruck hergestellt werden, sollten auf Zweckform Quick & Clean C 32011 gedruckt werden (Format: 54 mm × 85 mm).
Zone B ist durch die leicht abweichende Höhe dieses Formats nur 9 mm hoch
Die Verwaltung erledigt viele ihrer Aufgaben auf elektronischem Wege. E-Mails sind dabei ein elementares Arbeitsmittel. Wie für Briefbogen und Fax muss es deshalb Regeln zur textlichen und grafischen Gestaltung von elektronischer Post geben.
Aufgrund der Analogie zur Papierpost gilt für E-Mails das im dienstlichen Schriftverkehr etablierte Verfahren. Zu beachten sind außerdem die Schreib- und Gestaltungsregeln nach DIN 5008:2020-03 in ihrer jeweils aktuellsten Fassung. Setzen Sie den Text in Arial Standard 12 pt. Vermeiden Sie allzu viele unterschiedliche Schriftgrade sowie, wo immer möglich, fett oder kursiv gesetzten Text.
Mit Ausnahme der Dachmarke für Schleswig-Holstein enthalten E-Mails weder figürliche Vignetten oder sonstige Symbole, noch farbige Gestaltungen oder Hintergrundmuster und ebenso wenig Losungen oder Umwelthinweise, die mit den dienstlichen Belangen des Absenders nichts zu tun haben.
Signaturen in E-Mails Die Signatur wird in Arial Standard 12 pt verfasst und enthält:
Grußformel
Vorname, Nachname
Behördenbezeichnung
Fachbereich/Aufgabe (optional)
Kenn-Nummer
Postadresse
Telefonnummer (T)
Faxnummer (F)
E-Mail-Adresse (oder Funktionspostfach)
Den textlichen Hinweis: Über dieses E-Mail Postfach kein Zugang für elektronisch verschlüsselte Dokumente.
Internetadresse der Landesregierung
Links zu den Facebook- und Twitter-Auftritten der Landesregierung (optional)*
Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Referates Dachmarke im Wirtschaftsministerium.
* Hinweis: Eine dienstliche Nutzung sozialer Medien – über die bestehenden Aktivitäten der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung, der Pressestellen der Ministerien und deren Online-Redaktionen hinaus – ist gegenwärtig nicht vorgesehen.
Stellenanzeigen
Die Stellenanzeige ist textorientiert und muss deshalb klar strukturiert sein. Kostengünstige Anzeigen entstehen durch kurz gehaltene, verständliche Textinhalte.
Die Anzeigenbreite für eine – je nach Textumfang – zwei- oder dreispaltige Anzeige ist beim Verlag zu erfragen, die Anzeigenhöhe ergibt sich aus der Textmenge. Eine klare Gliederung der Anzeige erfolgt durch drei voneinander getrennte Zonen.
In der Zone 1 steht rechtsbündig das Logo. In der Zone 2 folgen das Gesuch (Berufsbezeichnung) und Inhalte. In der Zone 3 finden sich Bewerbungsfrist und vollständige Anschrift des Absenders. Der Text innerhalb des Anzeigenrahmens wird durchgehend einspaltig aufgebaut.
Der Fließtext ist durchgehend in der Avenir Next Pro Regular gesetzt, die Zwischenüberschriften und der Absender stehen in Avenir Next Pro Demi Bold.
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