Einleitung
Messungen der Luftqualität in Schleswig-Holstein zeigten in den vergangenen Jahren, dass der Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft als Jahresmittelwert an verkehrsreichen Standorten in Schleswig-Holstein überschritten werden konnte.
Der Immissionsgrenzwert ist seit dem 1. Januar 2010 einzuhalten.
In Schleswig-Holstein wurden für die Bereiche Itzehoe-Lindenstraße, Ratzeburg-Langenbrücker Straße und Kiel-Bahnhofstraße Luftreinhaltepläne aufgestellt, für Norderstedt-Ohechaussee gab es einen Entwurf. Die Luftreinhaltepläne fassen die Informationen über bereits geplante Vorhaben und gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität und zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte zusammen. Der Luftreinhalteplan für Kiel wurde im Jahr 2020 für den Theodor-Heuss-Ring im Bereich der Fußgängerbrücke Krusenrotter Weg fortgeschrieben, seit dem Jahr 2020 bestehen aber keine Überschreitungssituationen mehr.
Bis zum Inkrafttreten des Grenzwertes im Jahr 2010 hatten Luftreinhaltepläne das vorrangige Ziel, zu prüfen, ob Maßnahmen erforderlich werden, um die Schadstoffbelastung bis zum 01.01.2010 zu senken, und diese Maßnahmen festzulegen.
Zur Schadstoffbelastung und zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte tragen die verschiedenen Emittentengruppen wie Verkehr, Industrie, Gewerbe und Hausbrand in unterschiedlichem Maß bei. Bei der Planung und Festlegung von Maßnahmen werden diese unterschiedlichen Anteile entsprechend berücksichtigt. Seit Inkrafttreten des Grenzwertes sollen Luftreinhaltepläne geeignete Maßnahmen enthalten, um den Zeitraum einer Nichteinhaltung so kurz wie möglich zu halten.
Aufgestellte Luftreinhaltepläne sind im Rahmen der gesetzlichen Berichterstattung an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu übermitteln.