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Thema : Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Fonds für Barrierefreiheit – Förderrichtlinie

Alle Vorhaben, die aus dem Fonds für Barrierefreiheit gefördert werden, sollen den allgemeinen Grundsätzen der UN-BRK entsprechen und die Lebenssituation einer möglichst großen Anzahl von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein positiv beeinflussen.

Letzte Aktualisierung: 27.11.2023

Online-Anträge

Vier Anträge – eine Adresse: Im Service-Portal finden Sie alle Anträge rund um den Fonds für Barrierefreiheit.

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Fonds für Barrierefreiheit – Förderrichtlinie

Zum 1. Januar 2024 tritt eine aktualisierte Förderrichtlinie in Kraft.

Insgesamt stehen von Seiten der Staatskanzlei 21,2 Millionen Euro Fördergelder zur Herstellung von Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein zur Verfügung.

Bis 2023 wurden insgesamt 194 investive, nichtinvestive und digitale Vorhaben zur Herstellung der Barrierefreiheit mit einem Volumen von rund 13 Millionen Euro durch die Landesregierung gefördert.

Im Jahr 2024 werden zwei Schwerpunkte gesetzt:

1. Digitale Barrierefreiheit in Arztpraxen fördern

Ein neuer Förderschwerpunkt wurde in 2023 gesetzt und in 2024 fortgesetzt – die digitale Barrierefreiheit. Insgesamt stehen 900.000 Euro für die Entwicklung barrierefreier Websites / mobiler Anwendungen von Hausarztpraxen und gynäkologischen Arztpraxen bereit. Damit sollen die Inklusion in der medizinischen Regelversorgung gestärkt, der gleichberechtigte Zugang zu Leistungen des Gesundheitssystems nach den Vorgaben der UN-BRK verbessert und Barrieren beim Besuch von Praxen und Behandlungszentren im Bereich der medizinischen Versorgung abgebaut werden.

Um eine Förderung bewerben können sich Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren, die hausärztliche oder gynäkologische Leistungen gem. § 73 SGB V erbringen. Die Auswahl der zu fördernden Anträge erfolgt nach zeitlichem Eingang der Anträge. Einzelpraxen können eine Höchstfördersumme von 30.000 Euro, alle anderen von 40.000 Euro erhalten.

2. Investive Vorhaben zur Herstellung von Barrierefreiheit

Ab 2024 werden erneut Gelder für Bauvorhaben zur Herstellung von Barrierefreiheit an einen breiten Zuwendungsempfängerkreis bereitgestellt. Das bedeutet, insbesondere Vereine und Verbände, Arztpraxen und auch Kommunen können eine Förderung baulicher Vorhaben beantragen. Ausgenommen von der Förderung sind nur natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen Rechts innerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung.

Online-Anträge stellen

Das Service-Portal für die Antragstellung wird vom 2. Januar 2024 bis zum 1. April 2024 geöffnet sein.

Vier Anträge – eine Adresse: Im Service-Portal finden Sie alle Anträge rund um den Fonds für Barrierefreiheit. Hier können Sie folgende Dokumente bequem online einreichen:

  • einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein investives Vorhaben
  • einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein digitales Vorhaben zur Umsetzung barrierefreier Websites / mobiler Anwendungen (Die Auswahl der zu fördernden Anträge erfolgt nach zeitlichem Eingang der Anträge)
  • einen Auszahlungsantrag für eine gewährte Zuwendung
  • einen Verwendungsnachweis

Hier geht es zu den Anträgen

Sollten Sie Unterstützung bei der Eingabe ihrer Daten oder die Formulare per E-Mail oder in Papierform benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.

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