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Thema : Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Fonds für Barrierefreiheit – Förderrichtlinie

Alle Vorhaben, die aus dem Fonds für Barrierefreiheit gefördert werden, sollen den allgemeinen Grundsätzen der UN-BRK entsprechen und die Lebenssituation einer möglichst großen Anzahl von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein positiv beeinflussen.

Letzte Aktualisierung: 17.12.2025

Zum 1. Januar 2024 ist eine aktualisierte Förderrichtlinie in Kraft getreten, die auch im Jahr 2026 Bestand hat.

Insgesamt stehen von Seiten der Staatskanzlei 17,8 Millionen Euro Fördergelder zur Herstellung von Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein zur Verfügung.

Bis 2024 wurden insgesamt 213 investive, nichtinvestive und digitale Vorhaben zur Herstellung der Barrierefreiheit mit einem Volumen von rund 14 Millionen Euro durch die Landesregierung gefördert.

Im Jahr 2026 wird ein Schwerpunkt gesetzt:

Investive Vorhaben zur Herstellung von Barrierefreiheit

Ab 2026 werden erneut Gelder für Bauvorhaben zur Herstellung von Barrierefreiheit an einen breiten Zuwendungsempfängerkreis bereitgestellt. Das bedeutet, insbesondere Vereine und Verbände, Arztpraxen und auch Kommunen können eine Förderung baulicher Vorhaben beantragen. Ausgenommen von der Förderung sind nur natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen Rechts innerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung.

Online-Anträge stellen

Anträge können ab dem 02.01.2026 und bis zum 01.04.2026 online gestellt werden.

Drei Anträge – eine Adresse: Im Service-Portal finden Sie alle Anträge rund um den Fonds für Barrierefreiheit. Hier können Sie folgende Dokumente bequem online einreichen:

  • einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein investives Vorhaben
  • einen Auszahlungsantrag für eine gewährte Zuwendung
  • einen Verwendungsnachweis

Hier geht es zu den Anträgen

Sollten Sie Unterstützung bei der Eingabe ihrer Daten oder die Formulare per E-Mail oder in Papierform benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.

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