Der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten wurde als Bund-Länder-Programm zur Ergänzung der Städtebauförderung beginnend ab dem Jahr 2020 für insgesamt drei Programmjahre (2020, 2021 und 2022) aufgelegt. Er war Teil des am 3. Juni 2020 vom Bund beschlossenen Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets.
Ziel des Investitionspaktes ist es, die Städte und Gemeinden bei der Entwicklung einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und modernen Entwicklung ihrer Sportinfrastruktur zu unterstützen, insbesondere um
Orte zu schaffen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration aller Bevölkerungsgruppen stärken,
die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern und
gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen.
Insgesamt werden damit im Rahmen des Investitionspaktes zur Förderung von Sportstätten rund 19,1 Millionen Euro – Bundes-, Landes- und kommunale Mittel – für den Ausbau und die Sanierung kommunaler Sportstätten in Schleswig-Holstein eingesetzt.
Der mittlerweile sanierte Hauptplatz des Flensburger Stadions wurde zwischen 1925 und 1927 errichtet.Quelle: Stadt Flensburg
Verteilt auf alle drei Programmjahre wurden acht Projekte für eine Förderung ausgewählt.
Diese Projekte wurden gefördert
Ort
Summe (inklusive Eigenanteil)
Projekt
Stadt Flensburg
rund 2,293 Millionen Euro
Modernisierung des Flensburger Stadions
Gemeinde Trappenkamp
4,492 Millionen Euro
Neubau einer Dreifeld-Sporthalle
Gemeinde Hohenwestedt
188.000 Euro
Sanierung einer Tennisanlage
Gemeinde Kropp
rund 4,757 Millionen Euro
Neubau einer Sport- und Mehrzweckhalle
Stadt Flensburg
975.000 Euro
Sanierung der Tribünenanlage im Flensburger Stadion
Stadt Pinneberg
1,020 Millionen Euro
Sanierung der Kampfbahn B (ohne Rasenfläche)
Stadt Eutin
1,907 Millionen Euro
Teilsanierung bzw. den Ersatzneubau der Sportanlage Waldeck
Landeshauptstadt Kiel
3,5 Millionen Euro
Ersatzneubau des Lehrschwimmbeckens der Schwimmhalle in Kiel-Schilksee
Die Förderprojekte der Stadt Flensburg (Modernisierung des Flensburger Stadions), der Gemeinde Hohenwestedt (Sanierung einer Tennisanlage) sowie der Stadt Pinneberg (Sanierung der Kampfbahn B) sind bereits fertiggestellt. Alle übrigen Projekte befinden sich derzeit im Bau.
Hintergründe zur Förderung
Förderfähig waren in erster Linie die bauliche Sanierung und der Ausbau von Sportstätten inklusive deren typische bauliche Bestandteile und Folgeeinrichtungen. In Fällen, in denen sich die Sanierung als unwirtschaftlich erwies, konnte ausnahmsweise auch ein Ersatzneubau gefördert werden. Als Ergänzungsprogramm zur Städtebauförderung konnten lediglich Sportstätten in Gemeinden gefördert werden, die mit einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme in einem Programm der Bund-Länder Städtebauförderung aufgenommen sind. Der Einsatz der Mittel erfolgt hierbei vorrangig innerhalb der Fördergebiete der Städtebauförderung. Die Förderung erfolgt im Wege einer Einzelprojektförderung für Maßnahmen, die im integrierten Entwicklungskonzept der Stadt/der Gemeinde enthalten sind bzw. sich aus der Zielsetzung dieses Entwicklungskonzepts ableiten lassen.
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