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Thema : Agrarstatistik

Wirtschaftsdaten / Einkommenslage / Fördermittel

Letzte Aktualisierung: 27.02.2015

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Vorbemerkungen zu den Buchführungsergebnissen der Testbetriebe Landwirtschaft

Aussagen über die Ertragslage der Landwirtschaft werden aus dem Testbetriebsnetz (TBN) abgeleitet. Die Testbetriebe werden repräsentativ ausgewählt und liegen über die Bundesländer verteilt. Für Deutschland insgesamt werden für jedes Wirtschaftsjahr die Buchabschlüsse von rund 7.700 landwirtschaftlichen Testbetrieben ausgewertet. Schleswig-Holstein steuert dazu die Ergebnisse von ca. 650 landwirtschaftlichen Betrieben bei.

Bei der Verwendung der Ergebnisse des Testbetriebsnetzes des BMEL (Agrarbericht) ist zu beachten, dass sie nicht mit den Auswertungen der sogenannten Länderstatistiken (z. B. der Landwirtschaftskammern) oder des Situationsberichtes des Deutschen Bauernverbandes übereinstimmen. Es gibt verschiedene Ursachen für diese Unterschiede, Hauptgrund sind die verschiedenen Auswertungsmethoden. Das BMEL wendet die Hochrechnungsmethode (repräsentatives Ergebnis) an, während die Ergebnisse der Länderstatistiken nach dem arithmetischen Mittel (Durchschnittsbildung) errechnet werden. Tendenziell führt die Auswertung nach der Durchschnittsbildung zu deutlich höheren Ergebnissen als die Hochrechnungsmethode. Eine Ursache hierfür ist, dass kleinere Betriebe in der Testbetriebsstichprobe häufig unterrepräsentiert sind. Bei der Hochrechnung erhalten sie demgegenüber ihr tatsächliches, höheres Gewicht, entsprechend der Grundgesamtheit.

Aufgrund von methodischen Änderungen (Klassifizierung und Gewichtung der Betriebe), die wegen neuer EU-Vorgaben notwendig waren, sind die Ergebnisse des Wirtschaftsjahres 2010/11 ff nicht mit den in früheren Veröffentlichungen dargestellten Zahlen direkt vergleichbar.

Die folgenden Ausführungen sind auszugsweise der Veröffentlichung des BMEL zu den Buchführungsergebnissen des Wirtschaftsjahres 2019/20 der Testbetriebe entnommen (Quelle: BMEL; Die Wirtschaftliche Lage der landwirtschaftlichen Betriebe, S. 5/6):

"Entsprechend der EU-Vorgaben erfolgt die Einteilung der Betriebe nach ihrer wirtschaftlichen Ausrichtung (Betriebsform) und zur Bestimmung der wirtschaftlichen Betriebsgröße durch Standard-Outputs (SO). Die Standard-Outputs sind definiert als Geldwerte Bruttomarktleistung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Zur Vermeidung atypischer Schwankungen wird bei der Klassifikation mit Standard-Outputs mit 5-jährigen Durchschnittswerten gerechnet. Die Umstellung von den zuvor verwendeten Standarddeckungsbeiträgen auf Standard-Outputs erfolgte mit dem Wirtschaftsjahr 2010/11. Ab diesem Wirtschaftsjahr werden alle Betriebe ab 50.000 Euro SO (vorher 16 EGE) und mindestens einer Voll-Arbeitskraft (AK) als Haupterwerbsbetriebe eingestuft. Klein- und Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe unter 50.000 Euro SO (vorher unter 16 EGE) oder mit weniger als einer AK. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit mit den Vorjahren werden Rückrechnungen für die Wirtschaftsjahre ab 2001/02 unter Verwendung der neuen Methodik vorgenommen.

Ab dem Wirtschaftsjahr 2016/17 liegt mit der Agrarstrukturerhebung 2016 eine neue Grundlage für die Datenerhebung und Hochrechnung der Testbetriebsergebnisse vor. Ein Vergleich der Ergebnisse ab dem Wirtschaftsjahr 2016/17 mit den Vorjahresergebnissen ist daher nur bedingt möglich.

Darstellung der Ergebnisse

Für die Auswertungen der Buchführungsergebnisse der BMELV-Testbetriebe werden drei Hauptgruppen gebildet:

  • Haupterwerbsbetriebe der Rechtsformen Einzelunternehmen und Personengesellschaften,
  • Juristische Personen, für die nur Daten aus den neuen Ländern vorliegen,
  • Klein- und Nebenerwerbsbetriebe.

Eine zentrale Größe für die Erfolgsmessung landwirtschaftlicher Unternehmertätigkeit ist der Gewinn. Der Gewinn umfasst bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften das Entgelt für die nicht entlohnte Arbeit der landwirtschaftlichen Unternehmer sowie deren mitarbeitende, nicht entlohnte Familienangehörige, für das eingesetzte Eigenkapital und für die unternehmerische Tätigkeit. Aus dem Gewinn müssen die Privatentnahmen der Unternehmer (Lebenshaltung, Krankenversicherung, Alterssicherung, private Vermögensbildung, private Steuern usw.) und die Eigenkapitalbildung der Unternehmen (Nettoinvestitionen, Tilgung von Fremdkapital) finanziert werden.

Bei juristischen Personen lautet die dem Gewinn entsprechende Bezeichnung "Jahresüberschuss". Im Gegensatz zu den Haupterwerbsbetrieben werden bei juristischen Personen alle im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte entlohnt. Deshalb wird als Einkommensmaßstab, der für die landwirtschaftlichen Betriebe aller Rechtsformen vergleichbar ist, der "Jahresüberschuss plus Personalaufwand" je Arbeitskraft (AK) herangezogen. Damit wird sowohl das Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit als auch aus Arbeitnehmertätigkeit in landwirtschaftlichen Betrieben erfasst. Weil bei den juristischen Personen aus dem Jahresüberschuss bereits Steuern vom Einkommen und Ertrag entrichtet worden sind, die bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften i. d. R. nicht anfallen, wird der Jahresüberschuss vor Steuern vom Einkommen und Ertrag ermittelt.

Für die Erfolgsmessung von Betrieben mit ungleichen Anteilen noch nicht entlohnter Arbeitskräfte (dies ist insbesondere bei Betrieben mit unterschiedlichen Rechtsformen der Fall) dient der als "Einkommen" bezeichnete Erfolgsmaßstab "Gewinn plus Personalaufwand je Arbeitskraft".

Es ist darauf hinzuweisen, dass neben den landwirtschaftlichen Einkünften auch Erträge aus Betriebsteilen wie z.B. Hofläden, Brennereien, Biogas, Lohnarbeit, Fremdenverkehr und Landschaftspflege, die als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb geführt werden, mit in der Einkommensdarstellung berücksichtigt sind. Einkünfte aus eigenständigen gewerblichen Betriebszweigen (z.B. Energieerzeugung) werden hingegen in den Jahresabschlüssen des Testbetriebsnetzes in der Regel nicht berücksichtigt. Auch andere Einkünfte wie etwa aus eigenständigen nichtlandwirtschaftlichen Gewerbebetrieben (z.B. Beherbergung, Fremdenverkehr), Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Arbeitnehmertätigkeit und Renten werden im Testbetriebsnetz nicht mit hinreichender Qualität erfasst. Lediglich für Nebenerwerbsbetriebe werden zusätzlich zur landwirtschaftlichen Gewinnermittlung auch andere Einkünfte –insbesondere aus nichtselbstständiger Tätigkeit –im Gesamteinkommen des Betriebsinhaberehepaares ausgewiesen.

Neben der Einkommensentstehung werden die Ergebnisse zur Einkommensverwendung für private Entnahmen und Investitionen sowie zur Entwicklung von Eigen- und Fremdkapital ausgewiesen. Die Eigenkapitalveränderung ist dabei ein wichtiger Maßstab zur Beurteilung der Stabilität der Betriebe."

Weitere Informationen zum Testbetriebsnetz

Grundlagen zur BMEL-Testbetriebsbuchführung

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