Die Rechtsprechung (Judikative) ist neben der Gesetzgebung (Legislative - Landtag) und der ausführenden Gewalt (Exekutive - Landesregierung und -verwaltung) als dritte Gewalt in der Landesverfassung verankert.
Die Richterinnen und Richter sind unabhängig von den anderen Gewalten und nur dem Gesetz unterworfen.
Das Justizministerium ist insoweit nur für die Verwaltung der Gerichte zuständig. Zur Justiz gehören außerdem die Staatsanwaltschaften als Anklagebehörden sowie die Justizvollzugsanstalten.
Der Service Justiztermine Schleswig-Holstein bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Vor-Ort-Termine insbesondere zu Dienstleistungen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei den Amtsgerichten des Landes Schleswig-Holstein online zu vereinbaren. Der Service befindet sich im Aufbau und wird fortlaufend erweitert. Hier geht es zu den Justizterminen Schleswig-Holstein: Justiztermine Schleswig-Holstein
Die Gerichte, Staatsanwaltschaften und der Justizvollzug bieten auch zahlreiche interessante Arbeitsplätze mit guten Perspektiven: Berufe in der Justiz.
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