Ordentliche Gerichte sind die Amtsgerichte, die Landgerichte, das Oberlandesgericht sowie in letzter Instanz der Bundesgerichtshof.
Letzte Aktualisierung: 07.11.2022
Hier werden (unter anderem) alle privatrechtlichen Streitigkeiten abgehandelt, zum Beispiel Streitigkeiten zwischen Privatpersonen wie Mieter und Vermieter, Käufer und Verkäufer.
Die ordentlichen Gerichte sind außer für die Zivilsachen auch für Strafverfahren und für eine Reihe von Verfahren zuständig, die man Verfahren der "Freiwilligen Gerichtsbarkeit" nennt: Das sind zum Beispiel Verfahren nach dem Betreuungsgesetz oder Erbscheinsverfahren oder Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Das Oberlandesgericht ist Rechtsmittelinstanz in Zivil- und Familiensachen. Es ist zuständig für die Entscheidung über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte in Zivilsachen und der Amtsgerichte in Familien- und Kindschaftssachen sowie in Landwirtschaftssachen. Das Oberlandesgericht ist Revisions- und Beschwerdeinstanz in Strafsachen, Rechtsbeschwerdegericht in Ordnungswidrigkeitenverfahren und darüber hinaus zuständig zur Entscheidung über die Fortdauer von Untersuchungshaft. Außerdem kann die Bundesanwaltschaft Staatsschutzverfahren und solche mit terroristischem Hintergrund hier erstinstanzlich anklagen.
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