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Thema : Glücksspielwesen

Glücksspielwesen

Öffentliche Glücksspiele dürfen in Schleswig-Holstein nur mit einer glücksspielrechtlichen Genehmigung angeboten werden. Manche Genehmigungen erteilt oder entzieht das schleswig-holsteinische Innenministerium, andere die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

Letzte Aktualisierung: 23.10.2023

Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit einer glücksspielrechtlichen Genehmigung angeboten werden. Dazu zählen vor allem Lotterien und Ausspielungen, Sportwetten, Pferderennwetten sowie virtuelle Automatenspiele, Online-Casinospiele und Online-Poker. Wer ohne behördliche Erlaubnis ein öffentliches Glücksspiel veranstaltet oder vermittelt, handelt rechtswidrig und kann sich strafbar machen. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel kann ebenfalls strafrechtlich relevant sein.

Aufsicht und Schutz

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport führt als oberste Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes die Aufsicht über kreisübergreifende bzw. landesweite Glücksspielangebote sowie die öffentlichen Spielbanken. Es hat die Fachaufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden und Kreisordnungsbehörden für deren Zuständigkeitsbereiche und berät die kommunalen Behörden. Das Ministerium erlässt Rechtsverordnungen sowie Grundsatzentscheidungen über die Auslegung und Anwendung der Rechtsvorschriften. Es genehmigt eine Reihe von glücksspielrechtlichen Angeboten und beaufsichtigt, dass die Vorgaben über das Spielersperrsystem eingehalten und überwacht werden.

Spielerschutz

Wie können Sie seriöse Angebote erkennen, wem können Sie Verstöße oder Verdachtsfälle melden? Wo finden Spielsüchtige oder Angehörige Hilfe und welche Maßnahmen gibt es, um Spielerinnen und Spieler zu schützen?

Informationen und weiterführende Angebote zum Spielerschutz

Geldwäsche verhindern

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport ist die Aufsichtsbehörde für die Durchführung des Geldwäschegesetzes für Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, über die es die glücksspielrechtliche Aufsicht führt oder die Zuständigkeit des Ministeriums anderweitig geregelt ist.

Mehr Informationen zur Geldwäsche Aufsicht

Zuständigkeiten

Innenministerium Schleswig-Holstein

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Innenministerium Schleswig-Holstein

Oberste Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport ist als oberste Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes zuständig für folgende Glücksspielarten:

  • Kleine und Große Lotterien,
  • Spielbanken,
  • Terrestrische Vermittlung von Sportwetten,
  • Terrestrische Veranstaltung von Pferdewetten
  • und für Online-Casinospiel.

Für Spielhallen und Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein zuständig.

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder – Whitelist

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) führt in einer gemeinsamen amtlichen Liste, der sogenannten Whitelist, die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen auf, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag verfügen. Die GGL erlaubt und beaufsichtigt insbesondere folgende Glücksspielarten:

  • Online-Poker/ Virtuelle Automatenspiele
  • Sportwetten und Pferdewetten im Internet
  • Bundesweite Soziallotterien
  • Gewerbliche Spielvermittlung in mehreren Ländern
  • Klassenlotterien

Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder

Glücksspielarten/ zugelassene Anbieter

Lotterien : Datum

Sportwetten : Datum

Pferderennwetten : Datum



Online-Casino : Datum

Öffentliche Spielbanken : Datum

Ergänzende Informationen

Kontakt

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

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