Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit einer glücksspielrechtlichen Genehmigung angeboten werden. Dazu zählen vor allem Lotterien und Ausspielungen, Sportwetten, Pferderennwetten sowie virtuelle Automatenspiele, Online-Casinospiele und Online-Poker. Wer ohne behördliche Erlaubnis ein öffentliches Glücksspiel veranstaltet oder vermittelt, handelt rechtswidrig und kann sich strafbar machen. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel kann ebenfalls strafrechtlich relevant sein.
Aufsicht und Schutz
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport führt als oberste Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes die Aufsicht über kreisübergreifende bzw. landesweite Glücksspielangebote sowie die öffentlichen Spielbanken. Es hat die Fachaufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden und Kreisordnungsbehörden für deren Zuständigkeitsbereiche und berät die kommunalen Behörden. Das Ministerium erlässt Rechtsverordnungen sowie Grundsatzentscheidungen über die Auslegung und Anwendung der Rechtsvorschriften. Es genehmigt eine Reihe von glücksspielrechtlichen Angeboten und beaufsichtigt, dass die Vorgaben über das Spielersperrsystem eingehalten und überwacht werden.
Spielerschutz
Wie können Sie seriöse Angebote erkennen, wem können Sie Verstöße oder Verdachtsfälle melden? Wo finden Spielsüchtige oder Angehörige Hilfe und welche Maßnahmen gibt es, um Spielerinnen und Spieler zu schützen?
Informationen und weiterführende Angebote zum Spielerschutz
Geldwäsche verhindern
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport ist die Aufsichtsbehörde für die Durchführung des Geldwäschegesetzes für Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, über die es die glücksspielrechtliche Aufsicht führt oder die Zuständigkeit des Ministeriums anderweitig geregelt ist.
Mehr Informationen zur Geldwäsche Aufsicht