Ortsgebundene Pokerspiele dürfen in Schleswig-Holstein grundsätzlich nur von öffentlichen Spielbanken angeboten werden. Im Ausnahmefall kann unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung von Pokerspielen auch durch andere Veranstalter zulässig sein. Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport hat für Veranstalter von Pokerturnieren die wesentlichen Anforderungen in einem Merkblatt zusammengestellt:
Informationen für Veranstalter zur Zulässigkeit von ortsgebundenen Pokerspielen in Schleswig-Holstein vom 17.10.2016 (PDF, 95KB, Datei ist barrierefrei)
Zuständige Ansprechstelle für Veranstalter ist die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde oder des Amtes, in der die Pokerveranstaltung durchgeführt werden soll.