Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht normalerweise, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie leben seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland.
- Ihre Identität und bisherige Staatsangehörigkeit sind nachgewiesen.
- Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.
- Sie besitzen ein unbefristetes oder verfestigtes Aufenthaltsrecht.
- Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Sozialleistungen nach dem SGB II oder XII bestreiten
- Sie wurden nicht wegen einer Straftat verurteilt.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse die mindestens der Stufe B1 entsprechen.
- Sie haben Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.
Für bestimmte Personengruppen bestehen Sonderregelungen. Über diese Ausnahmen und Sonderregelungen informiert Sie die Einbürgerungsbehörde bei der Antragstellung.