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Thema : Einbürgerung

Die Voraussetzungen

Letzte Aktualisierung: 17.12.2025

Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht normalerweise, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie leben seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland.
  • Ihre Identität und bisherige Staatsangehörigkeit sind nachgewiesen.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.
  • Sie besitzen ein unbefristetes oder verfestigtes Aufenthaltsrecht.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Sozialleistungen nach dem SGB II oder XII bestreiten
  • Sie wurden nicht wegen einer Straftat verurteilt.
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse die mindestens der Stufe B1 entsprechen.
  • Sie haben Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.

Für bestimmte Personengruppen bestehen Sonderregelungen. Über diese Ausnahmen und Sonderregelungen informiert Sie die Einbürgerungsbehörde bei der Antragstellung.

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