Das Einbürgerungsverfahren erfolgt in mehreren Schritten. Dies kann manchmal einige Zeit dauern, insbesondere wenn Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen.
Letzte Aktualisierung: 17.12.2025
Die Schritte zur Einbürgerung
Das Einbürgerungsverfahren erfolgt in mehreren Schritten. Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, können Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung Ihres Wohnortes, bei der Ausländerbehörde oder der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer oder den Jugendmigrationsdiensten erfahren. Viele Einbürgerungsbehörden bieten bereits eine Onlineantragsstellung an. Weitere Informationen zu den Verfahrensschritten und den direkten Kontakt zu den Einbürgerungsbehörden finden Sie im Zuständigkeitsfinder (Einbürgerung beantragen)
So läuft das Verfahren ab
Einbürgerungsantrag
Ihre Einbürgerungsbehörde benötigt von Ihnen einen Einbürgerungsantrag, um Ihren Einbürgerungswunsch bearbeiten zu können. Hierzu kontaktieren Sie bitte Ihre Einbürgerungsbehörde und teilen Ihr mit, dass Sie einen Einbürgerungsantrag stellen wollen, wenn diese keine Online-Antragstellung anbietet. Die Einbürgerungsbehörde sagt Ihnen auch, welche Unterlagen Sie als Nachweis benötigen.
Bearbeitung Ihres Antrags
Die Einbürgerungsbehörde prüft Ihren Antrag. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und alle Nachweise erbracht sind, können Sie eingebürgert werden. Falls die Einbürgerungsbehörde noch einen Nachweis von Ihnen benötigt, werden Sie benachrichtigt.
Einbürgerung
Mit der Übergabe der Einbürgerungsurkunde werden Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger. Bei der Pass- und Personalausweisbehörde können Sie daraufhin Ihren deutschen Pass und einen Personalausweis beantragen.
Kosten
Die Einbürgerung kostet in der Regel 255 Euro für jede Person. 51 Euro sind für ein minderjähriges Kind zu zahlen, das gemeinsam mit seinen Eltern eingebürgert wird.
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