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Thema : Einbürgerung

Lassen Sie sich persönlich beraten


Wenn Sie Fragen haben zu den Voraussetzungen, erforderlichen Nachweisen oder zu Ausnahmeregelungen einer Einbürgerung, können Sie sich beraten lassen. Vielleicht möchten Sie auch die Kosten klären oder wissen, ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit verlieren oder aufgeben müssen.


Letzte Aktualisierung: 14.02.2023

Aktueller Hinweis

Die Einbürgerungsbehörden sind aufgrund stark erhöhter Antragszahlen zur Einbürgerung nur eingeschränkt erreichbar. Die Bearbeitung kann sich deswegen auch um mehrere Monate verzögern. Bitte informieren Sie sich im Internetauftritt Ihrer Einbürgerungsbehörde oder rufen Sie bei Bedarf dort an.

Zur Einbürgerungsbehörde

Die Einbürgerungsbehörde in Ihrem Kreis oder Ihrer kreisfreien Stadt berät Sie gerne. Die Adresse und erste Informationen zu Ihrer Einbürgerungsbehörde finden Sie unter folgendem Link im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein. Dort müssen Sie nur noch Ihre Postleitzahl eingeben:

Zum Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH)

Die Einbürgerungsbehörden haben weiterführende Informationen in ihren jeweiligen Internetauftritten eingestellt.

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