Bis 2006 galt für alle Kommunen in Schleswig-Holstein mit der Kameralistik ein einheitliches Haushaltsrecht. Seit 2007 konnten die Gemeinden oder Kreise alternativ ein doppisches Rechnungswesen anwenden. Mittlerweile haben die meisten Kommunen auf die Doppik umgestellt. 2020 hat der Landtag die endgültige Umstellung auf ein doppisches Haushaltsrecht beschlossen. Das doppische Haushaltsrecht orientiert sich am Rechnungswesen der Wirtschaft. Mit dem System der doppelten Buchführung werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz abgebildet und ein realitätsnaher Ressourcenverbrauch dargestellt.
Für den Einstieg
Die Handreichung vermittelt erste Kenntnisse über die wesentlichen Unterschiede zwischen kommunaler Doppik und Kameralistik und zeigt Vor- und Nachteile. Die grundlegenden Vorschriften finden Sie in der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung (§§ 75, 76 sowie 95 bis 95 p).
Gemeindeordnung
Für die regelmäßige Anwendung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen, des Landesrechnungshofs und des Innenministeriums haben die Kommunen bei der Umstellung auf die Doppik unterstützt. Für die regelmäßige Anwendung des doppischen Haushaltsrecht wurden in dem gemeinsamen Projekt NKR-SH (Neues Kommunales Rechnungswesen Schleswig-Holstein) zahlreiche Fragen beantwortet und Muster erstellt, die zum Beispiel für die Bilanz, Ergebnisrechnung oder Finanzrechnung genutzt werden können. Bei weiteren Fragen, auch ggf. zur Aktualität, wenden Sie Sich bitte an Ihre zuständige Kommunalaufsichtsbehörde.
Gesamtabschluss
Der Gesamtabschluss gibt einen vollständigen Überblick über die Haushaltslage der Kommune unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Unternehmen.
Weitere Informationen
Anregungen oder Fragen rund um diese Informationen nehmen wir gerne entgegen.
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