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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Doppisches Haushaltsrecht


Letzte Aktualisierung: 27.11.2023

Bis 2006 galt für alle Kommunen in Schleswig-Holstein mit der Kameralistik ein einheitliches Haushaltsrecht. Seit 2007 konnten die Gemeinden oder Kreise alternativ ein doppisches Rechnungswesen anwenden. Mittlerweile haben die meisten Kommunen auf die Doppik umgestellt. 2020 hat der Landtag die endgültige Umstellung auf ein doppisches Haushaltsrecht beschlossen. Das doppische Haushaltsrecht orientiert sich am Rechnungswesen der Wirtschaft. Mit dem System der doppelten Buchführung werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz abgebildet und ein realitätsnaher Ressourcenverbrauch dargestellt.

Für den Einstieg

Die Handreichung vermittelt erste Kenntnisse über die wesentlichen Unterschiede zwischen kommunaler Doppik und Kameralistik und zeigt Vor- und Nachteile. Die grundlegenden Vorschriften finden Sie in der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung (§§ 75, 76 sowie 95 bis 95 p).

Gemeindeordnung

Kommunales Haushaltsrecht aktuell

Zum 1. Januar 2024 werden im kommunalen Haushaltsrecht Schleswig-Holstein Vorschriften eingeführt bezüglich der Ausgestaltung einer Ausgleichsrücklage sowie zu einem fiktiven Haushaltsausgleich. Das Innenministerium stellt den Kommunen ein Berechnungstool zur Verfügung, um die Mindesthöhe beziehungsweise die maximale Höhe der allgemeinen Rücklage und somit auch der Ausgleichsrücklage zu bestimmen.

Weitere Informationen und zum Berechnungstool

Für die regelmäßige Anwendung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen, des Landesrechnungshofs und des Innenministeriums haben die Kommunen bei der Umstellung auf die Doppik unterstützt. Für die regelmäßige Anwendung des doppischen Haushaltsrecht wurden in dem gemeinsamen Projekt NKR-SH (Neues Kommunales Rechnungswesen Schleswig-Holstein) zahlreiche Fragen beantwortet und Muster erstellt, die zum Beispiel für die Bilanz, Ergebnisrechnung oder Finanzrechnung genutzt werden können. Bei weiteren Fragen, auch ggf. zur Aktualität, wenden Sie Sich bitte an Ihre zuständige Kommunalaufsichtsbehörde.

Gesamtabschluss

Der Gesamtabschluss gibt einen vollständigen Überblick über die Haushaltslage der Kommune unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Unternehmen.

Weitere Informationen

Anregungen oder Fragen rund um diese Informationen nehmen wir gerne entgegen.

Kontakt

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

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