Der umweltbezogene Gesundheitsschutz (UGS) beschäftigt sich mit umweltbedingten Gesundheitsgefährdungen und -beeinträchtigungen der Bevölkerung und möglichen Schutzmaßnahmen. Verankert ist die Aufgabe des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes in § 9 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz, kurz GDG) vom 14. Dezember 2001. Als Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, liegt die Zuständigkeit beim Land (Gesundheitsministerium und Landesamt für soziale Dienste) und den Kreisen und kreisfreien Städten (z.B. Gesundheitsämter/Fachdienste für Gesundheit bzw. Umwelt).
Auf dieser und den folgenden Seiten finden Sie Informationen zum umweltbezogenen Gesundheitsschutz in Schleswig-Holstein - zum einen gegliedert nach dem Pfad, über die ein möglicher Schadstoff oder ein schädigendes Ereignis auf den Menschen einwirken kann (Wasser, Boden, Luft, belebte Umwelt), zum anderen nach möglichen und bestehenden umweltbezogenen (Schadstoff-)belastungen des Körpers (Hitzeschutz, Schadstoffbelastungen des Körpers).