PflegeNotTelefon
Das Pflegenottelefon ist eine neutrale Anlaufstelle für alle, die das Gefühl haben, dass ihnen ihre Sorgen über den Kopf wachsen.
Pflege verlangt den Menschen viel ab: zeitlichen Aufwand, Kraft und Nerven. Das kann für pflegende Angehörige oder Nachbarn zur körperlichen und seelischen Belastung werden, aber auch für ehrenamtliche Helfer*innen und Sozialarbeiter*innen, Ärztinnen und Ärzte und Betreuer*innen. Das PflegeNotTelefon ist eine neutrale Anlaufstelle für alle, die das Gefühl haben, dass ihnen ihre Sorgen über den Kopf wachsen.
Unter der Nummer
+491802494847
(6 Cent pro Anruf) können Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte Rat und Hilfe bekommen. Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen, Jurist*innen und Pflegefachkräfte geben Tipps zu allen kritischen Pflegesituationen und vermitteln die Anrufenden auf Wunsch an lokale Ansprechstellen weiter. 24 Stunden am Tag, auch an Sonn- und Feiertagen.
Das PflegeNotTelefon ist ein Gemeinschaftsprojekt von über 40 sozialen Verbänden und Organisationen aus Schleswig-Holstein und wird durch das Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein finanziert.
Bundesweites Angebot für telefonische Beratungen
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegeversicherung
+4930340606602
Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums
+493020179131
Alzheimertelefon der Deutschen Alzheimer Gesellschaft
+4930259379514
Weitere Informationen
Aufsichtsbehörden
Die Aufsichtsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte beraten u.a. Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen über ihre Rechte und Pflichten.
Die Aufsichtsbehörden beraten nicht nur Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen, deren Angehörige oder Betreuerinnen und Betreuer sowie Beschäftigte über ihre Rechte und Pflichten, sondern sie informieren und beraten Interessierte auch über andere Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen.
Eine Liste mit Kontaktdaten der örtlich zuständigen Stellen finden Sie hier:
Aufsichtsbehörden in Schleswig-Holstein
Landesbericht 2021/2022 über die Tätigkeit der zuständigen Behörden, die Situation der stationären Einrichtungen sowie die Lebenssituation der betroffenen Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung in Schleswig-Holstein
Beratungspflichten der Pflegekassen
Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen oder einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben, haben oft einen erheblichen Beratungs- und Unterstützungsbedarf, der im konkreten Einzelfall über allgemeine Auskünfte oder Beratung hinausgehen kann.
Dieser Bedarf wird durch eine persönliche Ansprechstelle aufgefangen, die Hilfe und Unterstützung bei Auswahl und Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten im Sinne eines Fallmanagements bietet.
Als Mitarbeiter*in der Pflegekassen haben Pflegeberater*innen den konkreten Hilfebedarf im Einzelfall festzustellen, die sozialrechtlichen Ansprüche zu klären sowie über diese Ansprüche zu entscheiden, soweit ihre Entscheidungsbefugnisse reichen. Darüber hinaus haben sie eine koordinierende Aufgabe zwischen den beteiligten Stellen.
Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) hat ein eigenständiges Unternehmen zur Pflegeberatung gegründet. Privat Versicherten steht eine Pflegeberatung durch „Compass“ zur Verfügung.
Internet-Verzeichnisse der Pflegekassen
Wo finde ich den passenden Pflegedienst oder das passende stationäre Angebot in meiner Nähe?
Wenn pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen die Unterstützung eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen möchten oder nach einer stationären Pflegeeinrichtung suchen, ist es sinnvoll, sich einen ersten Überblick über das vorhandene Angebot zu verschaffen. Hierbei helfen auch Datenbanken und Verzeichnisse der Pflegekassen im Internet bei der Suche.
Die Pflegenavigatoren ermöglichen eine regionale Suche nach ambulanten Pflegediensten, Unterstützungsangeboten im Alltag oder nach stationären Pflegeeinrichtungen. Bei den Pflegeangeboten werden auch die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen (Pflegenoten) veröffentlicht
www.aok-pflegedienstnavigator.de
www.pflegelotse.de
www.bkk-pflegefinder.de