Die Beamtenversorgung stellt die Alterssicherung für Beamt:innen dar. Sie ist ein eigenständiges System der sozialen Sicherung.
Letzte Aktualisierung: 15.12.2022
Gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeit
Im Grundgesetz (Artikel 33 Absatz 5) ist geregelt, dass Beamtenversorgung Teil des Alimentationsgrundsatzes ist. Dieser Grundsatz verpflichtet den Dienstherrn, den Unterhalt der Beamt:innen und Beamten lebenslang zu gewährleisten. Dazu zählt auch die Zeit nach dem Eintritt in den Ruhestand. Die Alimentation wird durch eine Vollversorgung sichergestellt.
Die Rechtsgrundlage für Schleswig-Holstein bildet das Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein vom 26. Januar 2012 in der jeweils geltenden Fassung.
Für Tarifkräfte des öffentlichen Dienstes setzt sich die Altersversorgung aus der gesetzlichen Rente und der Betriebsrente zusammen, was der Vollversorgung für Beamt:innen und Beamte entspricht. Die Betriebsrente für Tarifkräfte ist durch die Zusatzversorgung abgedeckt.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: