In Schleswig-Holstein leben derzeit fast 39 000 Menschen, die Beamtenversorgung erhalten und als sogenannte Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gelten. Wenn in den kommenden Jahren die geburtenstarken „Baby-Boomer“- Jahrgänge in Pension gehen, steigt ihre Anzahl weiter auf fast 40 000 Personen. Die Versorgungsausgaben des Landes erreichen laut Finanzplanung in 2032 dann etwa 1,7 Milliarden Euro.
Um dieser finanziellen Herausforderung zu begegnen, legt Schleswig-Holstein seit 1. Januar 2018 auf Basis eines entsprechenden Gesetzes Geld in einem Versorgungsfonds an. Der Fonds ist ein Instrument der nachhaltigen Finanzpolitik, um Auswirkungen eines Anstieges der Versorgungsausgaben auf den Landeshaushalt zu begrenzen und den Aspekt der Generationengerechtigkeit zu berücksichtigen.
Organisatorische Informationen zum Versorgungsfonds
Auf den nächsten Seiten finden Sie Erläuterungen, wie die Gelder angelegt und verwaltet werden.
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Finanzierung
Die Basis für das Vermögen bildeten zunächst die Mittel aus der seit 2001 bis einschließlich 2017 aufgebauten Versorgungsrücklage mit einem Nominalwert in Höhe von 641,1 Mio. EUR. Von 2018 bis 2023 erfolgten jährliche Zuführungen aus dem Landeshaushalt in Höhe von insgesamt 410,5 Mio. EUR.
Auf Grund der angespannten Haushaltslage wurde die Zuführung an den Versorgungsfonds im Jahr 2024 teilweise und anschließend für den Zeitraum 2025-2027 vollständig ausgesetzt. In 2026 erfolgt eine Entnahme in Höhe von 300 Mio. EUR, in 2027 ist eine weitere Entnahme nach Maßgabe des Haushalts möglich. Ein gesetzlich festgeschriebenes Substanzerhaltungsgebot gewährleistet den Erhalt des Anfangsbestands von 641,1 Mio. EUR. Für den Zeitraum ab 2028 ist eine Wiederaufnahme der Zuführungen an den Versorgungsfonds vorgesehen.
Anlagestrategie
Die Mittel des Versorgungsfonds werden nach einer passiven Anlagestrategie auf Basis der Allgemeinen Anlagerichtlinien angelegt. Diese Strategie orientiert sich an den Anlagegrundsätzen:
Sicherheit,
Rendite,
Liquidität,
Nachhaltigkeit.
Vorgaben für die Strategie sind das Substanzerhaltungsgebot, finanzpolitische Rahmenbedingungen sowie die Wirtschaftlichkeit auf Basis der Finanzierungskonditionen des Landes.
Anlagespektrum des Versorgungsfonds:
Anleihen von Staaten, regionalen Gebietskörperschaften und supranationalen Institutionen
Pfandbriefe bzw. Covered Bonds
Aktien bis zu einem maximalen Anteil von 50 Prozent
Die Wertentwicklung des Versorgungsfonds, die Einhaltung des Substanzerhaltungsgebotes sowie die potentiellen Risiken der Vermögensanlage werden mit Hilfe eigens entwickelter wissenschaftlicher Verfahren überwacht und gesteuert.
Verwaltung
Zentraler Dienstleister der Vermögensverwaltung des Versorgungsfonds ist die Deutsche Bundesbank. Sie nimmt die entsprechenden Aufgaben in der Rolle als Fiskalagent für das Land kostenfrei auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung wahr.
Ein Beirat, der aus Vertreterinnen und Vertretern des Landes sowie Spitzenorganisationen der Gewerkschaften besteht, wird in die Verwaltung des Versorgungsfonds einbezogen.
Beteiligungen
Seit Oktober 2022 ist der Versorgungsfonds für die Altersentschädigung der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages als erste Institution am Versorgungsfonds beteiligt. Die operative Umsetzung erfolgt im Rahmen einer sogenannten Fondsbuchhaltung durch die Deutsche Bundesbank.
FINISH - Nachhaltig investiertes Geld
Die Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit für Schleswig-Holstein (FINISH) definiert Kriterien, die alle wesentlichen Finanzanlagen des Landes erfüllen müssen. Mehr zu den Nachhaltigkeitskriterien des Landes finden Sie hier:
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