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Thema : Wahlen

Mit einem Brief wählen

Sie können auch mit einem Brief wählen.

Sie können auch Hilfe bei der Wahl bekommen.

Letzte Aktualisierung: 13.01.2025

Briefwahl beantragen

Sie können auch mit einem Brief wählen.

Sie können die Formulare für die Briefwahl abholen.

Oder Sie beantragen die Formulare.

Dann bekommen Sie die Formulare mit der Post.

Ein Stift liegt in Nahaufnahme auf einem Antrag
Eine Briefwahl müssen Sie beantragen.

So bekommen Sie die Formulare für die Briefwahl

1. Formulare für die Briefwahl abholen

Sie können die Formulare abholen.

Die Formulare bekommen Sie in Ihrem Wahl·amt.

Die Adresse lesen Sie in der Wahl·benachrichtigung.

Nehmen Sie Ihre Wahl·benachrichtigung und Ihren Ausweis oder Reisepass mit.

Sie können auch direkt im Wahl·amt wählen.

Die Formulare gibt es bis zum 21. Februar 2025.

Sie können die Formulare bis 15 Uhr abholen.

Es gibt eine Ausnahme: Sie werden krank.

Dann dürfen Sie die Formulare später abholen:

Bis zum 23. Februar 2025 um 15 Uhr.

Jemand anderes darf die Formulare für Sie abholen.

Diese Person muss eine Erlaubnis mitbringen.

Das müssen Sie in der Erlaubnis aufschreiben:

  • Ihren Namen und Ihre Adresse
  • den Namen und die Adresse der Person
  • diese Person darf Ihre Formulare für Sie abholen.

Sie müssen Ihre Erlaubnis unterschreiben.

2. Briefwahl mit einer E-Mail beantragen

Sie können dem Wahl·amt eine E-Mail schicken.

Die E-Mail-Adresse finden Sie in Ihrer Wahl·benachrichtigung.

Das müssen Sie in die E-Mail schreiben:

  • Sie möchten mit der Briefwahl wählen.
  • Ihren Vornamen und Nachnamen
  • Ihr Geburts·datum
  • Ihre Adresse
  • eine Adresse, an die das Wahl·amt die Formulare schicken darf.

3. Briefwahl im Internet beantragen

Viele Gemeinden und Städte bieten den Antrag im Internet an.

Die Anträge gibt es ab Mitte Januar 2025.

Die Internet·adresse Ihrer Gemeinde oder Stadt finden Sie in Ihrer Wahl·benachrichtigung.

4. Briefwahl mit der Post beantragen

Ein Brief mit Briefumschlag
Sie können auch mit einem Brief wählen.

Sie bekommen einen Antrag für die Briefwahl.

Der Antrag heißt Wahlschein·antrag.

Er ist auf der Rückseite der Wahl·benachrichtigung.

Den Wahlschein·antrag können Sie ausfüllen.

Sie müssen den Antrag dann auch unterschreiben.

Schicken Sie den Antrag an Ihr Wahl·amt.

Die Adresse vom Wahl·amt steht auf dem Antrag.

Kleben Sie bitte eine Briefmarke auf den Brief.

Die Formulare für die Briefwahl

[BILD]

Sie bekommen Formulare für die Briefwahl.

Mit diesen Formularen können Sie wählen.

Sie dürfen damit schon vorher wählen:

Vor dem Wahltag am 23. Februar 2025.

Sie bekommen diese Umschläge und Zettel:

  • eine Anleitung für die Briefwahl
    Auf der Anleitung steht "Merkblatt".
  • einen Stimm·zettel
  • einen weißen Umschlag
  • einen Wahlschein
  • einen roten Umschlag

So wählen Sie mit der Briefwahl

Kreis mit Kreuz
Beim Wählen kreuzen sie Felder an.
Machen Sie auf dem Stimm·zettel 2 Kreuze:

  • Ein Kreuz im Kreis bei Ihrer Erst·stimme.
  • Ein Kreuz im Kreis bei Ihrer Zweit·stimme.

Danach stecken Sie den Stimm·zettel in den weißen Umschlag.

Kleben Sie den weißen Umschlag zu.

Unterschreiben Sie den Wahlschein.

Unten auf dem Wahlschein lesen Sie das:

Versicherung an Eides statt

Darunter müssen Sie unterschreiben.

Mit Ihrer Unterschrift zeigen Sie:

Sie haben den Stimm·zettel selbst ausgefüllt.

Das muss in den roten Umschlag:

Der weiße Umschlag und der Wahlschein.

Kleben Sie den roten Umschlag zu.

Bringen Sie den roten Umschlag zur Post.

Oder werfen Sie ihn in einen Briefkasten.

Sie müssen keine Briefmarke aufkleben.

Wichtig

Schicken Sie den roten Umschlag rechtzeitig ab.

Er muss bis zum 23. Februar 2025 ankommen.

Sie können ihn auch im Wahlamt abgeben.

Hilfe bei der Wahl bekommen

Menschen dürfen Hilfe bei der Wahl bekommen.

Für Hilfe bei der Wahl im Wahl·lokal gilt:

Sprechen Sie vorher mit den Wahl·helfern und Wahl·helferinnen.

Für Hilfe bei der Briefwahl gilt:

Auch die helfende Person muss
die "Versicherung an Eides statt" ausfüllen.

Sie muss die Versicherung rechts ausfüllen.

Die helfende Person muss auch unterschreiben.

Das darf die helfende Person zum Beispiel:

  • Sie darf Ihnen den Stimm·zettel vorlesen.
  • Sie darf das Kreuz für Sie machen.
  • Sie darf den Stimm·zettel für Sie falten.

Die Person darf keine Partei für Sie aussuchen.

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