Der Norddeutsche Wissenschaftspreis würdigt neben bereits bestehenden, etablierten Kooperationsprojekten auch geplante Kooperationsvorhaben mit neuen, innovativen Ideen. Dabei werden Projekte aus allen Bereichen der Wissenschaft gefördert: In Forschung und Lehre, Wissens- und Technologietransfer, wissenschaftlicher Weiterbildung oder Wissenschaftsmanagement.
Die Ausschreibungen erfolgen themenoffen in den Kategorien Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Lebenswissenschaften und Geistes- und Sozialwissenschaften.
Seit 2018 können erstmals bis zu drei Wettbewerbsbeiträge prämiert werden, wobei mindestens 125.000 Euro für den Gewinner vorgesehen sind.
Der Preis im Detail
Gründungsjahr:
Der Preis wurde erstmalig 2012 vergeben.
Stifter/Träger:
Die Wissenschaftsministerien der norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind die Stifter des Preises.
Vergabeturnus:
Die Auszeichnung wird alle zwei Jahre von der Norddeutschen Wissenschaftsministerkonferenz (NWMK) vergeben.
Vergabeform und Preisgeld:
Das Preisgeld beträgt insgesamt 250.000 Euro. Es wird den Preisträgern für Zwecke der Kooperation zur Verfügung gestellt. Das Preisgeld kann frei verwendet werden im Rahmen der gemeinnützigen Aufgaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Vergabegremium:
Die Bewertung der Beiträge erfolgt durch zwei Kommissionen: die Auswahlkommission und die Vergabekommission. Die Auswahlkommission besteht hauptsächlich aus Wissenschaftlern. Diese prüfen und bewerten die Wettbewerbsbeiträge und unterbreiten der Vergabekommission eine Liste mit Vorschlägen zur finalen Entscheidung. Die Vergabekommission besteht aus den Wissenschaftsministern beziehungsweise den Wissenschaftssenatoren der norddeutschen Länder oder von ihnen benannten Vertretern.
Informationen zur Ausschreibung
Wer kann sich bewerben?
An den Forschungskonsortien können beteiligt sein: staatliche und private Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sonstige Einrichtungen des Wissenschaftsbereichs (z. B. Museen) sowie Unternehmen. Die Einrichtungen müssen in den fünf norddeutschen Ländern angesiedelt sein. Projektpartner, die nicht aus Norddeutschland stammen, sind möglich, dürfen aber nur begleitenden Charakter haben. Die Konsortien müssen Beteiligte aus mindesten zwei norddeutschen Ländern ausweisen, darunter mindestens eine staatliche norddeutsche Hochschule.
Dürfen Sie sich selber auf den Preis bewerben?
Eine Eigenbewerbung ist erforderlich.
Einsendeschluss für den Wissenschaftspreis 2024 war der 30. Juni 2024.
Die Preisträger der vergangenen Jahre
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