Das APV ist dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein zugeordnet.
Es ist zuständig für Anträge betreffend den Bau oder die Änderung von
- Bundesautobahnen,
- Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen,
- Flughäfen,
- Betriebsanlagen von nichtbundeseigenen Eisenbahnen
- sowie Straßenbahnen und Häfen.
Betriebsflächen nicht bundeseigener Eisenbahnen
Das APV ist die zuständige Behörde für Anträge, die sich auf Grundstücke einer nichtbundeseigenen Eisenbahn beziehen.
Als Planfeststellungsbehörde entscheidet das APV auch über Anträge auf Aufhebung des öffentlich-rechtlichen Planungs- und Nutzungsvorbehalts von nicht bundeseigenen Eisenbahnbetriebsflächen gem. § 23 AEG.
Freistellung von Bahnbetriebszwecken
Betriebsanlagen bundeseigener Eisenbahnen
Für Bau- oder Änderungsvorhaben an Betriebsanlagen bundeseigener Eisenbahnen ist das Eisenbahnbundesamt die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde. Das Amt für Planfeststellung Verkehr ist die zuständige Anhörungsbehörde, wenn die Pläne vor dem 6. Dezember 2020 eingereicht wurden. Rechtsgrundlage ist § 10 Abs. 3 BEVVG.
www.eba.bund.de
Frühzeitige Information
Die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde empfiehlt Antragstellern, die Öffentlichkeit von ihrem Vorhaben frühzeitig (d.h. möglichst vor Antragstellung) zu informieren.