Die Zulassung zur externen ESA/MSA-Prüfung erfolgt auf Antrag, der an das für den Wohnsitz zuständige Schulamt zu richten ist.
Bewerberinnen und Bewerber aus Vorbereitungskursen, die von staatlich anerkannten Weiterbildungsträgern durchgeführt werden, können den Antrag über die Leiterin oder den Leiter des Vorbereitungskurses an das für den Sitz des Trägers zuständige Schulamt stellen.
Die Meldung zur externen Abschlussprüfung für die Prüfung im Frühjahr muss bis zum 31. Januar desselben Jahres beim zuständigen Schulamt erfolgen.
Die Prüfungstermine sind mit den Terminen der regulären ESA/MSA-Prüfungen identisch.
Informationen zur Antragsstellung und den Zulassungsvoraussetzungen sowie weiteren Prüfungsregelungen finden Sie in der Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses und des Mittleren Schulabschlusses durch Personen ohne Schulbesuch sowie Schülerinnen und Schüler nicht staatlich anerkannter Ersatzschulen (ExternenPVO) mehr lesen