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Thema : Traumberuf Lehrkraft in Schleswig-Holstein

Seiteneinstieg (alle Schularten)

Sie steigen von der „Seite“ in den Schuldienst ein. Das heißt: Sie unterrichten in verringertem Umfang an der Schule und werden berufsbegleitend für diese Aufgabe qualifiziert. Das alles dauert vier Jahre (zwei Jahre Ausbildungsphase und zwei Jahre Bewährungsphase) und erfolgt in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Qualifizierung möchten wir Sie unbefristet weiterbeschäftigen - und das kann auch im Beamtenverhältnis sein.

Letzte Aktualisierung: 01.08.2026

Wer kann sich bewerben?

Absolventinnen und Absolventen von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, die einen Masterabschluss (oder univ. Diplom/ Magister) erworben haben, aus dem sich ausreichende Studieninhalte für dringend benötigte Unterrichtsfächer/Doppelfächer/Fachrichtungen oder Doppelfachrichtungen ableiten lassen.

Für Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen wird ein Masterabschluss vorausgesetzt.

Im Ausland erlangte Studienabschlüsse müssen durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewertet werden. Die Zeugnisbewertung ist der Bewerbung bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist beizufügen. Die Teilnahme an der Qualifizierung setzt Sprachkenntnisse voraus, die für eine Unterrichtstätigkeit erforderlich sind. Dabei handelt es sich um Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift mindestens auf dem Niveau C 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR).

Ein Seiteneinstieg in den Lehrerberuf ist nur möglich, wenn keine grundständig ausgebildeten Lehrkräfte zur Verfügung stehen.

Wie gestaltet sich die Qualifizierung im Seiteneinstieg?

Die Qualifizierung erfolgt in einem auf vier Jahre befristeten Beschäftigungsverhältnis berufsbegleitend und besteht aus einer zweijährigen Ausbildungs- und einer zweijährigen Bewährungsphase. In der Regel erfolgt die Qualifizierung in zwei Unterrichtsfächern oder in einem Doppelfach (an Grundschulen nur in den Fächern Kunst und Musik möglich). Für das Lehramt Sonderpädagogik erfolgt die Ausbildung in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen, dem Unterrichtsfach Deutsch oder Mathematik und einem weiteren Unterrichtsfach. Für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt die Ausbildung in einer beruflichen Fachrichtung sowie in einem Unterrichtsfach oder in einer Doppelfachrichtung.

Im Wesentlichen erfolgt die Ausbildung an den jeweiligen Schulen. Darüber hinaus nehmen die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger an Ausbildungsveranstaltungen des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) für grundständig ausgebildete Lehrkräfte teil.

Im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss der Ausbildungsphase, das heißt mit einem Prüfungsergebnis mit einer Note von 3,49 oder besser, erfolgt die zweijährige Bewährungsphase. In dieser Phase sollen die während der Ausbildungsphase erworbenen Kenntnisse durch die praktische Unterrichtstätigkeit erweitert und vertieft werden. Eine Verkürzung der Bewährungsphase ist auf Antrag durch Anrechnung von bis zu zwei Jahren einschlägiger Berufserfahrung möglich.

Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung im Seiteneinstieg ist eine unbefristete Weiterbeschäftigung, gegebenenfalls auch im Beamtenverhältnis, beabsichtigt. Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis ist unter anderem nur möglich, wenn nach Beendigung der Qualifizierung die Höchstaltersgrenze, das heißt der 50. Geburtstag, noch nicht erreicht wurde.

Die Qualifizierung im Seiteneinstieg kann auch in Teilzeit erfolgen.
Die Gewährung von Mutterschutz und Elternzeit erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Nähere Informationen zum Seiteneinstieg finden Sie in der Landesverordnung zur Lehrkräftequalifizierung im Seiten- und Direkteinstieg (Lehrkräftequalifizierungsverordnung – LQVO).

Was verdiene ich während der Qualifizierungsphase?

Während der Qualifizierung wird ein Entgelt entsprechend den Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gezahlt, wobei dieses in der Höhe geringer als bei voll ausgebildeten Lehrkräften mit einer Staatsprüfung für ein Lehramt ist. Bei dauerhafter Übernahme in den Schuldienst erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe, nach der auch voll ausgebildete Lehrkräfte vergütet werden oder eine Besoldung entsprechend der verbeamteten Lehrkräfte.

Nähere Informationen zum TV-L finden Sie unter mehr lesen

Wie bewerbe ich mich?

Die Stellenausschreibungen finden Sie in unserem „online Stellenmarkt Schule“. Bitte bewerben Sie sich hier online auf die entsprechenden Stellenausschreibungen.

Quer- / Seiteneinstieg

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel

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