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Thema : Ganztagsschule - mehr als Unterricht

Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung – Was gilt in Schleswig-Holstein?

Der Anspruch auf Ganztagsförderung wächst schrittweise auf. Hier erfahren Sie, was genau gilt, wie der Anspruch umgesetzt wird und was das für Familien bedeutet.

Letzte Aktualisierung: 16.04.2026

Rechtsanspruch

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Kinder im Grundschulalter schrittweise einen Anspruch auf Ganztagsförderung. Zuerst gilt er für die erste Jahrgangsstufe. In den folgenden Jahren kommt jeweils die nächste Jahrgangsstufe hinzu.
Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt der Anspruch für alle Kinder von Jahrgangsstufe 1 bis 4.

Der Anspruch umfasst:

  • Betreuung an fünf Tagen pro Woche

  • bis zu acht Stunden täglich (der Unterricht gehört dazu)

  • auch Ferienzeiten (mit bis zu vier Wochen Schließzeit)

In Schleswig-Holstein wird der Anspruch in der Regel über schulische Ganztags- und Betreuungsangebote umgesetzt.

Die Teilnahme ist freiwillig. Eltern entscheiden, ob ihr Kind teilnimmt.

Finanzierung

Das Land unterstützt den Ausbau des Ganztags. Die wichtigsten Informationen zu Investitionen, Betriebskosten und Fördermöglichkeiten finden Sie auf dieser Seite.

Investitionskosten

Schleswig-Holstein finanziert den Ganztag gemeinsam mit den Kommunen, die die Schulträger sind. Für den Ausbau von Gebäuden und für Ausstattung konnten Schulträger Fördermittel über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau beantragen. Die Antragsfrist endete am 31. Dezember 2025.

Gefördert werden zum Beispiel:

  • Neubau, Umbau und Sanierung

  • Ausstattung (z. B. Mobiliar, Sportgeräte)

  • notwendige Begleitmaßnahmen

Die Förderung beträgt bis zu 85 % der förderfähigen Kosten.

Mehr über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau erfahren Sie auf der Seite der IB.SH: mehr lesen

Betriebskosten

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neue Richtlinie zur Betriebskostenförderung. Das Land übernimmt 75 % der laufenden Kosten im Ganztag, die Kommunen übernehmen 25 %. Die Förderung erfolgt über Pauschalen pro Platz.

Die wichtigsten Punkte haben wir Ihnen in diesen FAQ zusammengefasst: mehr lesen

Die vollständige Richtlinie finden Sie unter mehr lesen

Bestehende Förderung (weiterhin gültig)

Für Offene Ganztagsschulen und Betreuungsangebote in der Primarstufe gilt weiterhin die Richtlinie „Ganztag und Betreuung“. Die bisherige Antragsfrist 30. April bleibt bestehen

Hier finden Sie die Richtlinie Ganztag und Betreuung: mehr lesen

Hier finden Sie Hinweise zu Anträgen: Hinweise zu den Förderanträgen und Verwendungsnachweisen gemäß der aktuellen Richtlinie Ganztag und Betreuung ab dem Schuljahr 2024/25 (PDF, 116KB, Datei ist barrierefrei)

Ganztag

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel

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