Rechtsanspruch
Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Kinder im Grundschulalter schrittweise einen Anspruch auf Ganztagsförderung. Zuerst gilt er für die erste Jahrgangsstufe. In den folgenden Jahren kommt jeweils die nächste Jahrgangsstufe hinzu.
Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt der Anspruch für alle Kinder von Jahrgangsstufe 1 bis 4.
Der Anspruch umfasst:
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Betreuung an fünf Tagen pro Woche
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bis zu acht Stunden täglich (der Unterricht gehört dazu)
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auch Ferienzeiten (mit bis zu vier Wochen Schließzeit)
In Schleswig-Holstein wird der Anspruch in der Regel über schulische Ganztags- und Betreuungsangebote umgesetzt.
Die Teilnahme ist freiwillig. Eltern entscheiden, ob ihr Kind teilnimmt.
Hier finden Sie Hinweise zu Anträgen ab dem Schuljahr 2026/27: mehr lesen
Finanzierung
Das Land unterstützt den Ausbau des Ganztags. Die wichtigsten Informationen zu Investitionen, Betriebskosten und Fördermöglichkeiten finden Sie auf dieser Seite.
Investitionskosten
Schleswig-Holstein finanziert den Ganztag gemeinsam mit den Kommunen, die die Schulträger sind. Für den Ausbau von Gebäuden und für Ausstattung konnten Schulträger Fördermittel über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau beantragen. Die Antragsfrist endete am 31. Dezember 2025.
Gefördert werden zum Beispiel:
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Neubau, Umbau und Sanierung
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Ausstattung (z. B. Mobiliar, Sportgeräte)
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notwendige Begleitmaßnahmen
Die Förderung beträgt bis zu 85 % der förderfähigen Kosten.
Mehr über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau erfahren Sie auf der Seite der IB.SH: mehr lesen
Betriebskosten
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neue Richtlinie zur Betriebskostenförderung. Das Land übernimmt 75 % der laufenden Kosten im Ganztag, die Kommunen übernehmen 25 %. Die Förderung erfolgt über Pauschalen pro Platz.
Die wichtigsten Punkte haben wir Ihnen in diesen FAQ zusammengefasst: mehr lesen
Die vollständige Richtlinie finden Sie unter mehr lesen
Modell zur Abschätzung der Erstattung der Betriebskosten zum rechtsanspruchserfüllenden schulischen Ganztags- und Betreuungsangebot für das 1. Schulhalbjahr 2026/27 ab Schuleintritt für Schulträger
Damit die Schulträger abschätzen können, wie hoch die mögliche Betriebskostenförderung für in Anspruch genommene und besetzte rechtsanspruchserfüllende schulische Ganztags- und Betreuungsplätze nach der Richtlinie zur Betriebskostenförderung durch Umsetzung des Erstattungsmechanismus für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote mit Erfüllungswirkung im Hinblick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter für das erste Halbjahr des Schuljahres 2026/27 beginnend mit dem Schuleintritt der Erstklässlerinnen und Erstklässler in etwa sein wird - also dem Beginn des Rechtsanspruchs für die Kinder der ersten Jahrgangsstufe in 2026/27 - , hat das Bildungsministerium ein Berechnungsmodell erarbeitet.
Das Modell basiert auf der Datenmaske gemäß Ziffer I 7.3 der Richtlinie.
Die Schulträger können hierfür im Tabellenblatt “Einzelrechnung-2026-27-1” in die gelb hinterlegten Felder der Spalte D die entsprechenden Werte für die am rechtsanspruchserfüllenden Ganztags- und Betreuungsangebot voraussichtlich teilnehmenden Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 im ersten Schulhalbjahr 2026/27 eintragen.
Die Berechnung der übrigen Felder der Spalte D erfolgt automatisch.
In der Spalte E finden Sie eine Beispielrechnung.
Im Tabellenblatt "VZÄ" ist die Berechnung der Vollzeitäquivalente gemäß Ziffer I 5.2.1 der Richtlinie einschließlich der Berechnung der Vertretungs- und Ferienanteile dargestellt.
ACHTUNG! Die Verwendung des Modells ist unverbindlich und dient den Schulträgern lediglich als Orientierung. Sie ist keine Antragsstellung. Es ergeben sich daraus keinerlei Ansprüche auf Bewilligung oder Erstattung.
Bestehende Förderung (weiterhin gültig)
Für Offene Ganztagsschulen und Betreuungsangebote in der Primarstufe gilt weiterhin die Richtlinie „Ganztag und Betreuung“. Die bisherige Antragsfrist 30. April bleibt bestehen
Hier finden Sie die Richtlinie Ganztag und Betreuung: mehr lesen
Hier finden Sie Hinweise zu Anträgen: mehr lesen
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