Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter startet im Schuljahr 2026/27. Er beginnt für die 1. Jahrgangsstufe. Danach wird der Anspruch schrittweise bis zur 4. Jahrgangsstufe im Schuljahr 2029/30 ausgeweitet.
Das Land baut den Ganztag gemeinsam mit Schulträgern, Schulen und weiteren Partnern aus. Ziel ist ein gutes Angebot für den ganzen Tag und für alle Grundschulkinder: mit Zeit zum Lernen, Spielen, Bewegen und Ausprobieren.
Dafür stellt das Land den Schulträgern Geld für Investitionen und Betriebskosten bereit, definiert Qualitäts-Standards und unterstützt Schulen sowie Träger bei der Umsetzung.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Rechtsanspruch, zur Finanzierung, zu den verschiedenen Formen des Ganztags, zu Kooperationen, zur Qualifizierung des Personals sowie zu Ansprechpartnern und Formularen.