In vielen Branchen übernehmen Fremdfirmen mit meist ausländischen Arbeitern ganze Produktionsabschnitte, so auch in Schlachthöfen und in der Fleischverarbeitung. Die aus Osteuropa stammenden Beschäftigten leben häufig in Gruppenunterkünften oder in Wohnungen, die ihr Arbeitgeber für sie organisiert. In jüngerer Vergangenheit hat es über solche Unterbringungen und über die Beschäftigungssituation Beschwerden gegeben. Das Land stellt den Arbeitsgebern und -nehmern daher nun umfassende Informationen zur Verfügung und überprüft die Unterkünfte.
Selbstverpflichtung greift nicht
Die Arbeitsstätten und Wohnräume müssten die Anforderungen an Sicherheit und gesundes Arbeiten einhalten, sagte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg in Kiel. "Unterkünfte, egal ob sie vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden oder ob sie angemietet werden, müssen sicher sein." Neben Hygienestandards gelte es daher, gesunde Wohnverhältnisse im Sinne des Baurechts zu garantieren. 2014 hatte sich die Fleischwirtschaft selbst verpflichtet, soziale Standards einzuhalten. Allerdings beruht dieser "Verhaltenskodex der Fleischwirtschaft" auf Freiwilligkeit und wird insbesondere bei der Unterbringung nicht überall gleichermaßen umgesetzt.
Standards einhalten
Die Initiative des Sozialministeriums soll die Arbeitgeber einerseits dazu bringen, ihre Pflichten einzuhalten. Zum anderen sollen die zumeist nicht deutschsprachigen Arbeitnehmer über ihre Rechte informiert werden. Dazu hat das Ministerium Broschüren in deutscher, rumänischer und polnischer Sprache veröffentlicht.
Darüber hinaus wird die staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord gemeinsam mit den zuständigen Behörden ab sofort die Unterbringungen von Arbeitern in der Fleischwirtschaft kontrollieren. Betroffene Beschäftigte können sich zudem von den Beratungsstellen "Faire Mobilität" und "Arbeitnehmerfreizügigkeit Schleswig-Holstein" beraten lassen.
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