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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Maßnahmenpaket gegen digitale sexualisierte Gewalt

Die schleswig-holsteinische Landesregierung will Bürgerinnen und Bürger im Land besser vor digitaler sexualisierter Gewalt schützen. Das Maßnahmenpaket umfasst u.a. Prävention, bessere Unterstützung für Betroffene, mehr Kompetenzen bei Polizei, Justiz und Bildung sowie gezielte Datenerhebung.

Letzte Aktualisierung: 27.04.2026

Handy in einer Hand. Schriftzug: 10 Maßnahmen gegen digitale sexualisierte Gewalt!
Die schleswig-holsteinische Landesregierung will Bürgerinnen und Bürger im Land besser vor digitaler sexualisierter Gewalt schützen.

Gleichstellungsministerin Aminata Touré und Innenministerin Magdalena Finke haben in Kiel ein entsprechendes Maßnahmenpaket vorgestellt, das von vier Ministerien (Sozial-, Innen-, Justiz- und Bildungsministerium) getragen wird.

Vorgesehen ist unter anderem, die Beratungs- und Hilfsangebote im Land zu stärken, die Prävention in der Kinder- und Jugendarbeit zu verbessern, die Möglichkeiten polizeilicher Ermittlungen im digitalen Raum zu erweitern und das bestehende Fortbildungsangebot in der Justiz zu stärken.

Das Land stellt dafür insgesamt rund 1,8 Mio. Euro bereit. 

Frauen und Mädchen im Land sollen wissen: Wir sehen euch! Und wir helfen dabei, euch besser zu schützen.

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Aminata Touré

Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dass wir den Schutz vor digitaler Gewalt verbessern.

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Magdalena Finke

Die Justiz hält Schritt mit neuen Formen von Gewalt. Das Fortbildungsangebot im Bereich digitale sexualisierte Gewalt werden wir noch gezielter vertiefen.

Ministerin für Justiz und Gesundheit Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Den pädagogischen Fachkräften kommt in der Aufklärung über digitalisierte sexuelle Gewalt und zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen eine ganz wichtige Rolle zu.

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Dr. Dorit Stenke

Maßnahmenpaket

1. Kampagne gegen digitale sexualisierte Gewalt

Wie erhalte ich Hilfe? An wen kann ich mich vertraulich wenden? Wo finde ich eine Rechtsberatung? In Schleswig-Holstein bestehen bereits zahlreiche Unterstützungs- und Hilfsangebote für Frauen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Mit einer gemeinsam vom Landesverband Frauenberatung und dem Land getragenen Kampagne soll auf diese stärker aufmerksam gemacht werden. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Umgang mit Formen digitaler sexualisierter Gewalt. Ein First Aid Flyer soll direkte erste Hilfsangebote für akute Bedrohungslagen vermitteln.

2. Unterstützung von Frauenhäusern und Beratungsstellen bei Betroffenen digitaler Gewalt

Mit der „Techniksprechstunde“ haben der Landesverband Frauenberatung (LFSH), die Initiative „Ein Team gegen digitale Gewalt“ und die Landesarbeitsgemeinschaften der autonomen und trägergebundenen Frauenhäuser im März 2026 das erste flächendeckende Angebot gegen digitale Gewalt in Schleswig-Holstein gestartet. Darin erhalten Betroffene, die von digitaler Gewalt betroffen sind, genau wie Beraterinnen und Berater direkte technische Unterstützung. Ziel ist es, in komplexen oder akuten Bedrohungssituationen Accounts und Geräte abzusichern, Schutzräume zu schaffen und Kommunikation zu steuern. Das Land wird das zunächst als Modellvorhaben angelegte Projekt dauerhaft finanzieren und dafür ab 2027 jährlich 85.000 Euro bereitstellen. 

3. Stärkung der Aus- und Fortbildung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie im Bereich der Lehrkräfteausbildung

Um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt und Missbrauch zu schützen, braucht es gut qualifizierte Fachkräfte in Kindestagesstätten, Schulen und in der allgemeinen Kinder- und Jugendarbeit. Sie müssen in der Lage sein, umfassende Präventionsarbeit zu leisten und aktuellen Entwicklungen gerecht zu werden. Durch den täglichen Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen sowie den Austausch mit den Eltern kommt ihnen häufig eine Schlüsselrolle zu. Das PETZE-Institut für Gewaltprävention leistet in diesem Themenfeld seit Jahren wichtige Arbeit. Das Land stellt dem Institut ab 2027 jährlich zusätzlich 95.000 Euro zur Verfügung, um Fachkräfte zum Thema digitale sexualisierte Gewalt weiterzubilden, sie zu sensibilisieren und ihnen mehr Handlungssicherheit zu ermöglichen. Ein Schwerpunkt soll dabei auf die allgemeine Präventionsarbeit in Schulen sowie speziell auf den Umgang mit KI-generierten Formaten gelegt werden. 

4. Dezidierte Ausweisung von digitaler Gewalt in S-H im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)

Straftaten im digitalen Raum, insbesondere das sogenannte Cyberstalking oder Cybergrooming, unterliegen insgesamt einer rasanten Entwicklung. Das Bundeskriminalamt hat daher 2023 ein Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ erstellt, um die Fallzahlen zu dokumentieren und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren.  Die digitale Gewalt muss auch in Schleswig-Holstein durch die dezidierte Ausweisung von konkreten Zahlen sichtbar sein, um daraus weitere Schlüsse für eine konsequente Strafverfolgung ziehen zu können. Die Landesregierung wird aus diesem Grund zukünftig ein gesondertes Lagebild zu digitaler Gewalt im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erstellen.

5. Stärkung der technischen Ausstattung der Landespolizei zur Verfolgung von Straftaten im digitalen Raum

Die Landesregierung wird die Ermittlungsarbeit der Landespolizei Schleswig-Holstein durch eine Ausweitung technischer Ermittlungsunterstützung weiter professionalisieren. Die in der Landespolizei bereits eingeführte Anwendung Griffeye ist schon heute in der Lage, bei der Sichtung von Massendaten aus Datenträgern, vorrangig Bild- und Videomaterial, automatisierte, KI-gestützte Unterstützung zu leisten. Diese erkennt zum Beispiel inkriminierte Inhalte im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Erwachsene, Jugendliche und Kinder im Internet. Sie hat ihren Erfolg bereits nachgewiesen und ist ein hoch wirksames Hilfsmittel, weshalb die Landesregierung den flächendeckenden Einsatz der Anwendung Griffeye in der Kriminalpolizei ausweiten wird. Um die sich aus den häufig beschlagnahmten Smartphones ergebenden Massendaten besser und schneller auswerten zu können, wird die Massendatenanalyseplattform für die Landespolizei zudem ein automatisiertes und KI-gestütztes Hilfsmittel enthalten.

6. Stärkung der Aus- und Fortbildung in der Landespolizei

Digitale Kompetenz ist eine unverzichtbare Basisfähigkeit in der polizeilichen Arbeit. Die Landesregierung hat auf diese Entwicklung bereits frühzeitig reagiert. Durch den Aufbau spezialisierter Cybercrime-Strukturen, die Einrichtung entsprechender Fachgruppen sowie die Integration digitaler Inhalte in die Ausbildung bestehen bereits heute tragfähige Grundlagen. Gleichzeitig zeigt die dynamische Entwicklung im Bereich der sexualisierten digitalen Gewalt eine deutliche Verschärfung der Lage. Die Aus- und Fortbildung der Polizistinnen und Polizisten in diesem Bereich wird entsprechend fortentwickelt und gestärkt.

7. Optimierung der Ermittlungs- und Analysefähigkeiten im Bereich Cyberkriminalität

Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen im Bereich der digitalen Straftaten ist eine weitere deutliche Ausweitung der Ermittlungs- und Analysefähigkeiten der Landespolizei erforderlich. Seit 2023 hat die Landesregierung fast 80 Stellen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität bereitgestellt. Diesen Weg setzen wir konsequent fort. Damit die mit hohen fachlichen und technischen Anforderungen verbundenen Aufgaben bewältigt werden können, wird auch im nächsten Jahr ein personeller Aufwuchs von 18 Stellen im Bereich der Cyberanalystinnen und Cyberanalysten erfolgen.

8. Fortbildung in Justiz und juristischem Vorbereitungsdienst

Die Justiz verfügt über breite Fortbildungs- und Vernetzungsstrukturen im Bereich des Sexualstrafrechts. Entwicklungen im Bereich digitaler sexualisierter Gewalt werden dabei fortlaufend aufgegriffen. Das Fortbildungsangebot wird kontinuierlich überprüft und bedarfsgerecht fortentwickelt. Um die Besonderheiten digitaler sexualisierter Gewalt, insbesondere Plattformdynamiken und Anforderungen an die Beweissicherung noch gezielter in den Blick zu nehmen, soll künftig eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung mit Opferschutzorganisationen für die Justiz stattfinden. Darüber hinaus wird geprüft, den im Referendariat als freiwilliges Fortbildungsformat bestehenden Opferschutztag um ein Modul zu digitaler Gewalt zu ergänzen, um bereits Referendarinnen und Referendare frühzeitig für das Thema zu sensibilisieren.

9. Kooperation von Wissenschaft und Praxis im Jurastudium

Gemeinsam mit der rechtswissenschaftlichen Fakultät der CAU Kiel wird geprüft, ob einzelne Veranstaltungsformate wie Fachgespräche oder Podiumsdiskussionen als freiwillige Zusatzveranstaltungen im Studium etabliert werden können, in denen Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Praxis aktuelle Fragen digitaler sexualisierter Gewalt gemeinsam aufgreifen.

10.  Vertrauensanwalt an Hochschulen

Es wird eine externe und unabhängige Rechtsberatung für Betroffene von Machtmissbrauch an Hochschulen eingerichtet. Diese ist explizit auch für die Beratung von Betroffenen digitaler sexualisierter Gewalt zuständig. Diese Rechtsberatung kann an allen staatlichen Hochschulen, Universitätsklinika, dem Studentenwerk sowie Kunst- und Kultureinrichtungen der Hochschulen in Anspruch genommen werden. Zu den Aufgaben zählt es, die Sachverhalte einzuordnen und eine rechtliche Erstberatung zu geben. Das Angebot will Missstände sensibel  aufarbeiten und Betroffene aktiv  unterstützen. 

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