Bleiberecht für Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit
Mit großer Mehrheit hat der Bundesrat einen schleswig-holsteinischen Antrag für ein neues festes Bleiberecht für Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit beschlossen. Er soll Geflüchtete schneller in den Arbeitsmarkt bringen und so dem steigenden Fachkräftebedarf begegnen.
Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, ein neues festes Bleiberecht für Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit einzuführen. Eine entsprechende Initiative der schleswig-holsteinischen Landesregierung fand in der Länderkammer breite Zustimmung. Ziel ist es, die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu beschleunigen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Initiative aus Schleswig-Holstein
Die Initiative wurde auf Vorschlag der schleswig-holsteinischen Integrationsministerin Aminata Touré eingebracht. Sie begrüßte die breite politische Mehrheit im Bundesrat und sieht darin ein klares Signal an den Bund, Menschen mit Arbeit oder Ausbildungsplatz eine verlässliche Perspektive in Deutschland zu geben.
Kürzere Frist für Bleiberecht vorgeschlagen
Nach den Vorstellungen des Bundesrates sollen Geduldete künftig ein Bleiberecht erhalten, wenn sie mindestens drei Jahre in Deutschland leben und seit einem Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Weitere Voraussetzungen sind Integrationsleistungen, geklärte Identität und Straffreiheit.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist bislang eine Mindestaufenthaltsdauer von vier Jahren vorgesehen. Der Bundesrat schlägt vor, diese Frist auf drei Jahre zu verkürzen. Zudem soll die Regelung bis Ende 2029 gelten, statt wie bisher geplant nur bis Ende 2027.
Fachkräftemangel als Hintergrund
Touré verwies auf den zunehmenden Fachkräftemangel. Laut IHK-Fachkräftemonitor könnten in Schleswig-Holstein bis 2035 rund 97.000 Stellen unbesetzt bleiben. Ein schnelleres Bleiberecht für arbeitende Geflüchtete könne helfen, diese Lücke zu verringern.
Breite Unterstützung aus Wirtschaft und Gewerkschaften
Die Initiative erhält Unterstützung von verschiedenen Organisationen, darunter der Unternehmensverband Nord (UV Nord), der DGB Nord sowie die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen.
Bereits im Dezember 2025 hatten Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften bei einer Veranstaltung im Kieler Landeshaus gemeinsam gefordert, das Bleiberecht für Geflüchtete in Arbeit schneller umzusetzen.
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