Integrationsministerin Aminata Touré hat im schleswig-holsteinischen Landtag die Bedeutung des kürzlich angeordneten Abschiebestopps in den Iran hervorgehoben. Angesichts der akuten Gefährdung von Rückkehrenden sei es notwendig, rechtzeitig und verantwortungsvoll zu handeln und den Schutz von Menschenleben in den Mittelpunkt zu stellen.
Verschärfte Lage im Iran
Die Situation im Iran hat sich in den vergangenen Wochen erneut verschärft. Aus Protesten gegen wirtschaftliche Not entwickelten sich landesweite Demonstrationen, auf die die Behörden mit Gewalt reagierten.
Zeit und Sicherheit für Betroffene
Der Abschiebestopp verschaffe den betroffenen Menschen vor allem Zeit und ein Mindestmaß an Sicherheit in einer Lage, in der Sicherheit für viele längst keine Selbstverständlichkeit mehr ist, so die Ministerin.
Hintergrund
Touré hatte am 15. Januar 2026 angeordnet, Abschiebungen in den Iran aufgrund der dortigen Lage für drei Monate auszusetzen. Der Abschiebestopp gilt grundsätzlich für alle iranischen Staatsangehörigen in Schleswig-Holstein. Ausgenommen sind Personen mit einem besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresse. Für eine Verlängerung benötigen die Länder das Einvernehmen des Bundes.
Rechtliche Grundlage: Erlass nach Aufenthaltsgesetz
Das Land greift mit dem Erlass auf §60a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes zurück, der der obersten Landesbehörde erlaubt, die Abschiebung aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen auszusetzen. Diese Gründe seien in Anbetracht der fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen im Iran gegeben, so die Ministerin. Der Abschiebungsstopp gilt für drei Monate.
Zahl der geduldeten iranischen Staatsangehörigen
Mit Stichtag 31.12.2025 befanden sich insgesamt 608 iranische Staatsangehörige mit einer Duldung in Schleswig-Holstein.