Bleiberecht für Geflüchtete in Arbeit oder Ausbildung
Schleswig-Holstein fordert ein neues Bleiberecht für Geflüchtete in Arbeit oder Ausbildung, um Arbeitsmarktintegration zu beschleunigen, Fachkräftemangel zu bekämpfen und langfristige Perspektiven zu schaffen.
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein, der UV Nord und der DGB Nord haben bei der Veranstaltung "Ankommen und Arbeiten – So bringt Schleswig-Holstein Geflüchtete in Arbeit" ein neues Bleiberecht für Geflüchtete in Arbeit oder Ausbildung gefordert. Ziel ist, die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu beschleunigen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Geflüchtete, die mindestens drei Jahre in Deutschland leben und seit einem Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, sollen ein festes Bleiberecht erhalten. Voraussetzung sind Integrationsleistungen, eine einwandfreie Identitätsklärung und Straffreiheit.
Perspektiven für Geflüchtete schaffen
Integrationsministerin Aminata Touré betonte, dass Menschen, die arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren, nicht gezwungen werden sollten, Deutschland zu verlassen. Das Land unterstützt die Integration durch ein Kompetenzscreening direkt nach der Ankunft in den Erstaufnahmeeinrichtungen, um berufliche Qualifikationen frühzeitig zu erkennen und den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen. Schleswig-Holstein stellt dafür jährlich rund eine Million Euro bereit.
Bedeutung für Wirtschaft und Fachkräfte
Wirtschafts- und Arbeitsminister Claus Ruhe Madsen unterstrich die Bedeutung eines dauerhaften Bleiberechts auch für Unternehmen, um langfristig in die Arbeitskraft von Geflüchteten investieren zu können. Das Land habe im Jahr 2025 rund neun Millionen Euro in die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten investiert. Eine attraktive Einwanderungspolitik solle dazu beitragen, den Fachkräftebedarf in Schlüsselbranchen zu sichern.
Erfahrungen und Verbesserungen
UVNord-Hauptgeschäftsführer Michael Thomas Fröhlich und DGB Nord-Vorsitzende Laura Pooth betonten, dass Integration schneller, einfacher und verständlicher gestaltet werden müsse. Sprache, Qualifikationen und Ausbildungsangebote sollten frühzeitig am Arbeitsplatz gefördert werden. Gute Arbeitsbedingungen und Tarifverträge seien entscheidend für eine nachhaltige Integration.
Bundesrechtliche Regelungen
Das Beschäftigungs-Bleiberecht ist im Bundeskoalitionsvertrag verankert. Dort müssen Geflüchtete mindestens vier Jahre in Deutschland gemeldet sein, während Schleswig-Holstein ein Bleiberecht bereits nach drei Jahren vorschlägt.
Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration
Das Land erweitert das Kompetenzscreening auf mehrere Erstaufnahmeeinrichtungen und beschleunigt die Anerkennung von Berufsabschlüssen. Rund 1500 Erstberatungsgespräche und 700 vertiefte Beratungsgespräche wurden bisher durchgeführt, rund 80 Personen konnten direkt in Beschäftigung oder Praktika vermittelt werden. Ab 2026 startet zudem eine neue Förderrichtlinie für die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt.
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