Grundgesetz soll Schutz der sexuellen Identität verankern
Die Gleichstellung von Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität soll künftig im Grundgesetz festgeschrieben werden. Der Bundesrat hat am 26.09. beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf von Berlin, Schleswig-Holstein und weiteren Ländern in den Bundestag einzubringen.
Sozialministerin Touré betont Bedeutung des Schutzes queerer Menschen
„Queere Menschen erleben auch heute noch tagtäglich Anfeindungen, Gewalt und Diskriminierung. Wen ein Mensch liebt oder mit welchem Geschlecht er sich identifiziert, darf niemals zu Benachteiligungen führen. Deshalb wollen wir, dass die sexuelle Identität als Merkmal in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen wird. Das bekräftigt ihre Gleichstellung vor unserem höchsten Gesetz und verpflichtet zum Schutz“
, so Schleswig-Holsteins Sozialministerin Aminata Touré.
Zweidrittelmehrheit für Grundgesetzänderung erforderlich
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes wird nun dem Bundestag zugeleitet. Konkret soll das Merkmal „sexuelle Identität“ in Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG aufgenommen werden. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit des Bundestages und des Bundesrates erforderlich.
Schutz nationaler Minderheiten ebenfalls im Fokus
Außerdem beschloss der Bundesrat heute einen Entschließungsantrag der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen, der die Aufnahme Nationaler Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz vorsieht.