Neue Unterbringungsstrategie für Geflüchtete in Schleswig-Holstein
Das Land will Geflüchtete künftig mittel- und langfristig in den bestehenden Landesunterkünften in Neumünster, Kiel, Boostedt, Seeth, Bad Segeberg und Rendsburg unterbringen. Die Landesunterkunft in Glückstadt soll ab August 2025 als Reservestandort dienen. Insgesamt sollen die Kapazitäten bis Ende 2027 schrittweisein 5.850 aktive Plätze und 1.740 Reserveplätze umgewandelt werden.
Klare politische Zielsetzung
Integrationsstaatssekretärin Silke Schiller-Tobies: „Menschen, die vor Krieg, Verfolgung, Hunger und Armut fliehen, müssen bei uns ein sicheres Zuhause finden. Das ist unsere Verantwortung und unser oberster politischer Anspruch. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass das Zugangsgeschehen immer wieder gewissen Schwankungen unterliegt. Das bedeutet auch, dass mal mehr und mal weniger Unterbringungsplätze und finanzielle Ressourcen benötigt werden. Mit unserem neuen Standortkonzept sind wir mittel- undlangfristig auf verschiedene Szenarien vorbereitet, indem wir neben einer bedarfsgerechten Anzahl aktiver Plätze zusätzlich rund 1.700 Reserveplätze vorhalten.“
Aktuelle Situation und Entwicklungen
Das Land betreibt derzeit sieben Landesunterkünfte mit 8.100 Plätzen, von denen aktuell im Schnitt knapp die Hälfte belegt ist. Der Zugang von Asylsuchenden ist seit Ende des Jahres 2023 sukzessive zurückgegangen. In Schleswig-Holstein ist die Zahl Asylsuchender im ersten Halbjahr 2025 um ca. 45 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gesunken. Die Kapazitäten der Landesunterkünfte sollen bis Ende 2027 schrittweise angepasst werden. „Sollte die Zahl der Geflüchteten in Zukunft wieder signifikant steigen, können wir unsere Reserveplätze innerhalb weniger Wochen reaktivieren. Damit geben wir den Kommunen Sicherheit, dass wir sie auch bei einem Anstieg der Zahlen weiterhin entlasten können“, so Schiller-Tobies weiter.
Neuer Verteilmechanismus zur Entlastung der Kreise
Des Weiteren beschloss das Kabinett, die Kreise mit einer Landesunterkunft bei der Verteilung von Schutzsuchenden stärker zu entlasten. Dazu soll die Zahl der untergebrachten Geflüchteten bei der späteren Kreisverteilung nach einem veränderten Schlüssel angerechnet werden. Voraussetzung für die Änderungen ist eine Anpassung der Ausländeraufnahmeverordnung im Einvernehmen mit den kommunalen Landesverbänden.
Solidarische Unterstützung der Standortkommunen
„Die Standortkommunen sowie die zugehörigen Kreise stehen vor besonderen Herausforderungen bezüglich der Unterbringung und Integration Geflüchteter. Wir wollen diese Kreise durch den neuen Verteilmechanismus ein Stück weit entlasten und die Verteilungsolidarisch gestalten. Ich danke den Standortkommunen besonders für ihre hohe Aufnahmebereitschaft in den letzten Jahren“, sagte die Staatssekretärin.
Die bestehenden Vereinbarungen mit den kommunalen Landesverbänden zur Entlastung der Kommunen bleiben darüber hinaus bestehen. Demnach werden Personen ohne oder mit schlechter Bleibeperspektive grundsätzlich nicht auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt. Das Land kündigt Verteilungen weiterhin vier Wochen im Voraus an und bringt auch Menschen aus der Ukraine unter, die nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnverpflichtet sind. Außerdem stellt das Land 150 Plätze in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige (LUK-A) zu Verfügung, die von den Kommunen mitgenutzt werden können. Des Weiteren entlastet das Land die Kommunen, indem die aufenthaltsrechtliche Bearbeitung von ausländischen Mehrfach- und Intensivstraftätern künftig zentral vom LaZuF übernommen werden kann.
Umsetzung des Standortkonzepts
Das Standortkonzept soll noch in diesem Jahr sukzessive umgesetzt werden. Dazu befindet sich das Sozialministerium derzeit in Gesprächen mit den jeweiligen Standortkommunen, um die hierfür erforderlichen Verwaltungsvereinbarungen zu schließen. In einigen Landesunterkünften wurde bereits mit der Reduzierung der Kapazitäten begonnen.
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