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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Schleswig-Holstein beschließt 70 Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen.

Letzte Aktualisierung: 14.05.2025

Landesregierung verabschiedet Strategie

Das Kabinett Schleswig-Holsteins hat eine umfassende Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beschlossen. Ziel: Gewalt an Frauen verhindern, Prävention stärken, Opfer besser schützen und die Strafverfolgung verbessern. Gleichstellungsstaatssekretärin Silke Schiller-Tobies betont die Bedeutung eines gewaltfreien Lebens für Frauen. Sie verweist auf bestehende Maßnahmen und lobt die ressortübergreifende Zusammenarbeit.

Schwerpunkt: Innere Sicherheit und Hochrisikomanagement

Ein Fokus liegt auf geschlechtsspezifischer Gewalt im Bereich der inneren Sicherheit. Bereits umgesetzte Maßnahmen sind unter anderem das Hochrisikomanagement und die elektronische Aufenthaltsüberwachung.

Vorgesehen sind u.a. der Ausbau von Schutzräumen, spezifische Maßnahmen für Frauen mit Migrationsgeschichte oder Behinderung sowie Prävention bei Jungen und Männern.

Sieben Handlungsfelder der Strategie

Die Maßnahmen gliedern sich in die Bereiche:

  • Anti-Diskriminierung
  • Gleichstellung
  • Innere Sicherheit
  • Schutzangebote
  • Familiengerichtsbarkeit
  • Strafverfolgung
  • Bildungseinrichtungen

Hintergrund zur Istanbul-Konvention

In Schleswig-Holstein wurden 9.360 Opfer häuslicher Gewalt erfasst, davon 432 Hochrisikofälle. Rund 70 Prozent der Betroffenen waren Frauen. Die Konvention trat 2018 in Kraft und verpflichtet Vertragsstaaten, Gewalt gegen Frauen auf allen Ebenen zu verhindern und zu bekämpfen. Sie fordert u.a. die Beseitigung struktureller Gewaltursachen. Seit 2018 begleitet das Projekt SCHIFF die Umsetzung in Schleswig-Holstein. Die AG 35 des Landespräventionsrats entwickelte Empfehlungen, die nun Basis der Landesstrategie sind. Ab 2032 wird es bundesweit einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung geben. Der Bund hat feste Finanzierungszusagen gemacht, die Länder müssen entsprechende Strukturen bis dahin sicherstellen.

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