Frauen spielen eine zentrale Rolle in der Landwirtschaft, sind jedoch in Führungspositionen unterrepräsentiert und oft benachteiligt, insbesondere bei Hofnachfolgen und Mutterschutzleistungen, weshalb politische Maßnahmen zur Gleichstellung gefordert werden.
Frauen sind unverzichtbar für die Landwirtschaft: ob als eigenständige Agrar-Unternehmerinnen, leitende Angestellte, Herdenmanagerinnen oder mitarbeitende Familienangehörige.
Knapp jede dritte Arbeitskraft in landwirtschaftlichen Betrieben in Schleswig-Holstein ist eine Frau. „Umso bitterer ist, dass sie gegenüber Männern in vielerlei Hinsicht noch immer benachteiligt sind. Das betrifft insbesondere den Bereich der Führungskräfte”, betonte Staatssekretärin Silke Schiller-Tobies gestern im Rahmen des Parlamentarischen Abends zur Wanderausstellung „Frauen.Leben.Landwirtschaft“. Eingeladen hatten hierzu Landwirtschaftsminister Werner Schwarz und Sozialstaatssekretärin Silke Schiller-Tobies gemeinsam mit dem Landfrauen-Verband Schleswig-Holstein.
Nur 11 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland werden von Frauen geleitet, der weibliche Anteil an Hofnachfolgen beträgt ebenfalls nur 18 Prozent.
Frauen verrichten außerdem einen erheblichen Teil unbezahlter Care-Arbeit. „Besonders herausfordernd ist die Situation auch bei einer Mutterschaft. Zu diesem Zeitpunkt werden viel zu oft wieder klassische Rollenbilder gelebt. Zudem müssen selbstständige Frauen auch einen Anspruch auf Mutterschutzleistungen haben. Schleswig-Holstein hat daher im vergangenen Jahr eine Entschließung des Bundesrates unterstützt, mit der der Bund aufgefordert wird, für Selbstständige während der Schwangerschaft und nach der Entbindung den gesetzlichen Mutterschutzleistungen gleichwertige Leistungen zu schaffen“, ergänzte Schiller-Tobies.
Die Wanderausstellung ist anlässlich der Studie „Die Lebenssituation von Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland“ entstanden, die Portraits stammen von der Fotografin Anna Tiessen. Die Fotoausstellung kann noch bis zum 12. März 2025 zu den Öffnungszeiten und unter den Zugangsbedingungen des Landtags von allen Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei besucht werden.
Hinweis zur Verwendung von Cookies
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: