Der Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt wurde am Freitag vom Bundestag beschlossen.
Letzte Aktualisierung: 01.02.2025
Das Gewalthilfegesetz wurde am 31. Januar im Bundestag beschlossen.
Dieses Gesetz ist für so viele Frauen in Deutschland so unendlich wichtig. Endlich erhalten sie und ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf Hilfe bei Gewalt und ein Leben in Sicherheit. Erstmals wird eine bundesweite Regelung über ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt getroffen.
Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Aminata Touré
Das Gesetz schafft Voraussetzungen dafür, dass von Gewalt Betroffene Unterstützung erhalten und zwar
flächendeckend
künftig rund um die Uhr
kostenfrei
unabhängig vom Wohnort
unabhängig vom Einkommen und
unabhängig von der körperlichen Verfassung
Netzwerk in SH
In Schleswig-Holstein gibt es aktuell 17 Frauenhäuser an 18 Standorten mit insgesamt 386 Frauenhausplätzen und 24,5 Frauenberatungsstellen sowie das Kooperations- und Interventionskonzept KIK (Netzwerk bei häuslicher Gewalt). Diese Einrichtungen werden im Jahr 2025 mit 9,63 Mio. Euro über das Finanzausgleichsgesetz gefördert und der Betrag wird jährlich mit 2,5 Prozent dynamisiert. Daneben werden weitere Maßnahmen wie die Beratung nach § 201 des Landesverwaltungsgesetzes oder eine Rechtsberatung für geflüchtete Frauen mit insgesamt rund 2,6 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt gefördert. Weitere Frauenhausplätze stehen auf Eigeninitiative auf Kreis- und Stadtebene zur Verfügung, sodass es in Schleswig-Holstein derzeit insgesamt 425 Frauenhausplätze gibt.
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