Ab dem 1. Januar erhalten Gebärdendolmetscherinnen und -dolmetscher in Schleswig-Holstein für Dienstleistungen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben eine höhere Vergütung. Die Zuschüsse steigen von 75 Euro auf 86 Euro pro Stunde.
Sozialstaatssekretär Johannes Albig betonte, dass diese Maßnahme eine faire Bezahlung auch in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten sicherstellen soll, damit Gebärdendolmetscherinnen und -dolmetscher ihre wichtige gesellschaftliche Aufgabe weiterhin erfüllen können. Gehörlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind auf Dolmetschleistungen angewiesen, um uneingeschränkt am Arbeitsleben teilzunehmen.
Die Gebärdensprache ist seit 2002 als eigenständige Sprache anerkannt, und Dolmetschleistungen unterstützen Menschen mit Hörbehinderung am Arbeitsplatz. Die Vergütung für Dolmetscherinnen und -dolmetscher hängt von ihrer Ausbildung ab: 86 Euro pro Stunde für ausgebildete und anerkannte Fachkräfte, 52 Euro für Qualifizierte ohne anerkannte Ausbildung. Auch die Fahrtzeitpauschale wurde auf 86 Euro erhöht.
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