Der Schutz von Frauen basiert auf Beratung, Schutz und Prävention. Gleichstellungsministerin Aminata Touré fordert das Gewalthilfegesetz von Lisa Paus noch vor der Bundestagswahl, um gleiche Angebote für gewaltbetroffene Frauen zu schaffen. Der finanzielle Rahmen für Frauen soll verbessert werden. Das Land fördert bereits Frauenhäuser und Beratungsstellen mit 9,4 Millionen Euro und unterstützt weitere Projekte wie Frauen_Wohnen und Beratungen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.
Maßnahmen
Das Kabinett hat den Leitfaden zum Hochrisikomanagement bei häuslicher Gewalt beschlossen. 2024 wurden bereits 227 Fälle als Hochrisiko eingestuft, was zeigt, wie wichtig der Schutz von Frauen vor Gewalt ist, so Ministerin Touré. Sie betonte die Notwendigkeit, das Bewusstsein für geschlechtsspezifische Gewalt, besonders bei Männern, zu erhöhen. Das Projekt „OMÄGA“ zielt darauf ab, Jungen und Männer präventiv anzusprechen. Zudem fordert sie schärfere Maßnahmen gegen Täter, wie etwa die Einführung von Fußfesseln, da bestehende Gesetze oft nicht ausreichen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde heute im Landtag beraten.
Hintergrund 201a-Beratung
Im Fall einer Wegweisung nach § 201 a des Landesverwaltungsgesetzes werden die für eine Kontaktaufnahme erforderlichen personenbezogenen Daten der gefährdeten Person an eine geeignete Beratungsstelle übermittelt. Diese Beratungsstelle darf die Daten ausschließlich und einmalig dazu nutzen, um der gefährdeten Person unverzüglich Beratung zum Schutz vor häuslicher Gewalt anzubieten. Pro Kreis/kreisfreier Stadt gibt es eine Beratungsstelle/ einen Beratungsstellenverbund.