Das Land Schleswig-Holstein, die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Verbände der Leistungserbringer haben heute in Kiel einen neuen Landesrahmenvertrag zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein unterzeichnet. Er regelt die Grundlagen, wie die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Land künftig erbracht und vergütet werden.
Der letzte Landesrahmenvertrag zur Eingliederungshilfe datiert vom Juni 2019. Weil inhaltliche Fragen zwischen dem Land und den Verbänden der Leistungserbringer damals jedoch offen geblieben waren, erließ die Landesregierung im Anschluss eine weitergehende Verordnung, wogegen die Verbände Klage erhoben.
Ziel
Der Landesrahmenvertrag in Schleswig-Holstein setzt die Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes um und fördert die individuelle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Er betont die Personenzentrierung, bei der die Bedürfnisse der Betroffenen unabhängig vom Ort der Leistungserbringung erfüllt werden. Ein neues Leistungspauschalensystem und ein differenzierter Leistungskatalog ermöglichen eine passgenaue Finanzierung und flexible Auswahl von Assistenzleistungen, z.B. für den Alltag oder die Freizeit.
Förderung
In Schleswig-Holstein wurden 2023 Ausgaben für die Eingliederungshilfe in Höhe von rund 1 Mrd. Euro geleistet. Davon trägt das Land trägt rund 870 Mio. Euro, die übrigen Kosten tragen die Kreise und kreisfreien Städte die Kosten. Die finanzielle Aufwendungen kommen rund 32.000 Menschen mit Behinderung im Land zugute.
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