Êzîdinnen und Êzîden, die vor Verfolgung, Versklavung und Missbrauch aus dem Irak nach Schleswig-Holstein geflohen sind, sollen bis auf Weiteres nicht aus Schleswig-Holstein zurückgeführt werden.
Êzîdinnen und Êzîden, die vor Verfolgung, Versklavung und Missbrauch aus dem Irak nach Schleswig-Holstein geflohen sind, sollen bis auf Weiteres nicht aus Schleswig-Holstein zurückgeführt werden. Er gilt zunächst für drei Monate.
Aufenthalt auf Dauer
Darüber hinaus soll eine Aufnahmeanordnung erlassen werden, die einen dauerhaften Verbleib von Êzîdinnen und Êzîden in Schleswig-Holstein ermöglicht. Der Erlass einer solchen Landesaufnahmeanordnung sowie die Verlängerung des Abschiebestopps über drei Monate setzt die Zustimmung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat voraus. Ministerin Touré hat darüber Bundesinnenministerin Nancy Faeser informiert und um ihr Einverständnis gebeten.
Durch eine Landesaufnahmeanordnung erhielten die zum Stichtag 16.10.2024 in Schleswig-Holstein lebende Êzîdinnen und Êzîden eine gesicherte Aufenthaltserlaubnis. Ausgenommen sind Straftäter und Gefährder.
Landesintegrationsstrategie
Des Weiteren stellte die Ministerin die im Juli beschlossene Integrationsstrategie des Landes vor. Ziel der Integrationsstrategie sei es, die Integration und Teilhabe geflüchteter Menschen in Schleswig-Holstein zu fördern und die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit der Kommunen angesichts der anhaltend hohen Zugangszahlen zu erhalten. Dies sei insbesondere auch wichtig, um den Zusammenhalt in der Gesellschaft aufrechtzuerhalten.
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