Gleichstellungsgesetz des Landes soll novelliert werden
Gleichstellungsministerin Aminata Touré im Landtag: „Das Gesetz weiter im Sinne der Gleichstellung verbessern“
Letzte Aktualisierung: 21.03.2024
Das schleswig-holsteinische Gleichstellungsgesetz soll in dieser Legislatur novelliert und an zahlreichen Stellen im Sinne der Gleichstellung verbessert werden. Das hat Gleichstellungsministerin Aminata Touré heute im schleswig-holsteinischen Landtag angekündigt.
„Dieses Gesetz bildet seit 30 Jahren eine ganz wichtige Grundlage für mehr Gleichstellung im öffentlichen Dienst des Landes. Jetzt wollen wir an einigen Stellen nachbessern und ein Gesetz entwickelt, das noch besser wirkt“, sagte Touré.
Neuerungen
Im Fokus der Gesetzesnovelle soll unter anderem stehen, das Klagerecht sowie die Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten anzupassen. Zudem soll sich die Zeit, in der Gleichstellungbeauftragte für ihr Amt freigestellt werden, künftig nach der Anzahl der Beschäftigten richten. Als weiteres Ziel nannte Ministerin Touré eine bessere paritätische Besetzung in Gremien.
Hintergrund
Das schleswig-holsteinische Gleichstellungsgesetz fördert die Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst. Es regelt unter anderem Arbeitsbedingungen, die für beide Geschlechter die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen, die Kompensation von Nachteilen, die vor allem Frauen als Folge der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung erfahren sowie die gerechte Beteiligung von Frauen an allen Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppen sowie in Gremien.
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