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Landesamt für
soziale Dienste
: Thema: Ministerien & Behörden

Nur für Besuche mit Termin geöffnet!




Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein, Zentrale Neumünster
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein, Zentrale Neumünster

Guten Tag!

Die pandemische Lage hat sich insgesamt etwas entspannt. Es ist jedoch immer wieder mit neuen Infektionswellen zu rechnen.

Aus diesem Grund sind die Dienstsitze des LAsD wieder für Bürgerinnen und Bürger geöffnet, jedoch nur für terminierte Vorsprachen im Rahmen unserer Geschäftszeiten. Dies bedeutet, dass in der Regel „Spontanbesuche“ nicht möglich sind. Ich empfehle Ihnen, als gegenseitige Schutzmaßnahme bestehende Anliegen weiterhin telefonisch oder über andere Kommunikationswege mit den Mitarbeitenden des Amtes zu klären.

Hinweis: Für Besuche in den Dienstsitzen besteht nur noch eine Empfehlung, eine medizinische Maske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske während der Dauer des Termins zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor

Sie erreichen uns täglich unter folgenden Kontakten:

Aktuelles

Hilfen für Opfer der Messerattacke im Regionalzug

(26.01.2023) Die Messerattacke im Regionalzug zwischen Kiel und Hamburg am 25.01.2023 hat zahlreiche Menschen betroffen, sei es als Hinterbliebene der Getöteten, als Verletzte oder als psychisch betroffene Zeugen.

Das Landesamt für soziale Dienste kann Betroffene dieser Gewalttat mit Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts unterstützen.

Elterngeld – Energiepreispauschale 2022

(06.09.2022) Die Energiepreispauschale wird bei der Berechnung der Höhe des zustehenden Elterngeldes nicht berücksichtigt.

Elterngeld - Finanzamtsbescheinigungen

Das erhaltene Elterngeld wird ausschließlich elektronisch an die Finanzämter gemeldet.

Unterstützungsfonds

(31.01.2022) Der Unterstützungsfonds Leid und Unrecht in Schleswig-Holstein setzt die Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle fort.

Behandlungsliegen

(03.06.2021) Sicherheitsrisiken von elektrisch höhenverstellbaren Untersuchungs- und Behandlungsliegen

ElterngeldDigital

Elterngeld kann jetzt auch online beantragt werden. Hierfür steht ab sofort die Seite ElterngeldDigital bereit.

An­wen­dung nich­tio­ni­sie­ren­der Strah­lung am Men­schen

Bestimmte Geräte zur kosmetischen oder sonstigen nicht medizinischen Anwendungen sind künftig nach NiSG/NiSV meldepflichtig.

Corona: Verdienstausfallentschädigungen

Wer bei Quarantäne oder Wegfall der Kinderbetreuung wegen Corona einen Verdienstausfall hat, kann vom LAsD eine Entschädigung erhalten.

Meldungen

Ausweise für Assistenzhunde : Datum

Zum 1. März 2023 tritt die Assistenzhundeverordnung (AHundV) bundesweit in Kraft. Mit dem neuen Ausweis für Assistenzhunde darf Menschen mit Behinderung der Zutritt zu öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund nicht verweigert werden. mehr dazu

Verlängerung der Allgemeinverfügung betreffend tamoxifenhaltige Arzneimittel : Datum

Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit tamoxifenhaltigen Arzneimitteln wird die Versorgung mit nicht in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln den Arzneimittelgroßhändlern und Apotheken in Schleswig-Holstein weiterhin gestattet. Die Befristung wird erneut verlängert. weiterlesen

Allgemeinverfügung der Arzneimittelüberwachung zur Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoffen : Datum

Zur weiteren Sicherstellung der Impfstoffversorgung der Bevölkerung mit Covid-19-Impfstoffen wird das Auseinzeln und die Belieferung bestimmten Arzneimittelgroßhändlern und allen Apotheken in Schleswig-Holstein durch eine Allgemeinverfügung gestattet. weiterlesen

Gesundheitsberufe: Telefonische Sprechzeiten : Datum

Auf Grund des hohen Antragsaufkommens und unvorhergesehener Personalengpässe kommt es derzeit zu deutlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen. Für telefonische Nachfragen stehen wir Ihnen zur Zeit nur am:

Montag: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Hotline: Telefon 04321 913-3000 oder wenden Sie sich über diese E-Mail-Adresse an uns:

E-Mail: Anerkennung-Gesundheit@lasd.landsh.de

Wir sind bemüht, schnell wieder in der gewohnten Weise für Sie da zu sein und uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen zu kümmern.

Registrierung als Nachbarschaftshelfer/in : Datum

(15.11.2022) Menschen, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützen wollen, haben die Möglichkeit, sich als Nachbarschaftshelfer/in zu betätigen. Wenn sie nach der Alltagsförderungsverordnung (AföVO) registriert sind, kann eine Aufwandsentschädigung mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Für die Registrierung ist ab dem 18.11.2022 das Landesamt für soziale Dienste zuständig.
Pressemitteilung
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Allgemeinverfügung zur Versorgung der Bevölkerung mit tamoxifenhaltigen Arzneimitteln : Datum

Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit tamoxifenhaltigen Arzneimitteln wird die Versorgung mit nicht in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln den Arzneimittelgroßhändlern und Apotheken in Schleswig-Holstein gestattet. Die Befristung wird erneut bis zum 31.12.2022 verlängert. weiterlesen

Ende der Übergangsfrist für Angebote zur Unterstützung im Alltag : Datum

Angebote zur Unterstützung im Alltag müssen durch das Landesamt für soziale Dienste anerkannt werden. Dies geschieht nach den Regelungen der jeweils gültigen Alltagsförderungsverordnung (AföVO). Die AföVO wurde zuletzt zum 25.08.2021 geändert. Für Angebote zur Unterstützung im Alltag wurden die Anerkennungsvoraussetzungen neu gefasst. Angebote, die bereits am 25.08.2021 anerkannt waren, können unten den bisherigen Voraussetzungen bis zum 31.12.2022 bestehen bleiben. Ab dem 01.01.2023 müssen alle Angebote zur Unterstützung im Alltag die Anerkennungsvoraussetzungen nach der aktuellen AföVO vom 25.08.2021 erfüllen. Die Voraussetzungen, die sich im Vergleich zur AföVO 2017 geändert haben sind anzuzeigen bzw. nachzuweisen Bitte benutzen Sie hierfür dieses Formular.

Informationen zum Einsatz und zur Beschäftigung von ukrainischen Fachkräften in der pflegerischen und medizinischen Versorgung : Datum

Mit diesem in Ukrainisch verfassten Schreiben informiert die Landesregierung beispielhaft über gesetzliche Voraussetzungen der Berufsanerkennung in den Pflegeberufen und dem Arztberuf. Die Darstellung gilt im Wesentlichen auch für die anderen akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberufe.

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Eigenherstellung von Arzneimitteln durch Ärzte/Ärztinnen : Datum

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) ist die gewerbs- oder berufsmäßige Herstellung von Arzneimitteln grundsätzlich erlaubnispflichtig (weiterlesen). Bitte beachten Sie die "Information des LAsD-SH zur Eigenherstellung von Arzneimitteln durch Ärzte/Ärztinnen" und den Hinweis zum Bezug von Wirk- und Hilfsstoffen: „rekombinantes SARS-COV-2 RBD-Protein“ bzw. „Alhydrogel Adiuvans“ , bezogen von der Firma Medidoc, Salzburg (weiterlesen).

Oft gesucht...

Das Landesamt für soziale Dienste (LAsD) erfüllt ein breites Spektrum an Aufgaben. Die am häufigsten nachgefragten Bereiche sind nachfolgend aufgeführt.

Aufgaben

Prostituiertenschutz

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