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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Gesetzesvorhaben und Landtagsberichte des Sozialministeriums

Letzte Aktualisierung: 21.02.2023

Wie entstehen Gesetze in Schleswig-Holstein?

Gesetzentwürfe der Landesregierung

Die Gesetzentwürfe der Landesregierung werden von der Staatskanzlei oder den zuständigen Ministerien erarbeitet und vom Kabinett zustimmend zur Kenntnis genommen (1. Kabinettsbefassung).

Anschließend können sich Verbände, Spitzenorganisationen der Gewerkschaften, aber auch gesellschaftlich relevante Gruppen zu den Entwürfen äußern.

Nach Abschluss dieses Beteiligungsverfahrens berät das Kabinett die Gesetzentwürfe abschließend (2. Kabinettsbefassung). Danach werden die Gesetzentwürfe dem Landtagspräsidenten zugeleitet.

Diskussion und Verabschiedung der Gesetze im Landtag

Der Gesetzentwurf ist Thema in einer Landtagssitzung und wird grundsätzlich diskutiert. Dann landet er in einem oder mehreren Fachausschüssen. Nachdem die Ausschussmitglieder den Entwurf geprüft und beraten haben, empfehlen sie dem Plenum schriftlich, wie es abstimmen soll.

Es folgt die Zweite Lesung, in der noch Änderungsanträge möglich sind und Details geklärt werden. Im Plenum wird abgestimmt. Stimmt die Mehrheit dafür, unterschreibt der Ministerpräsident das Gesetz.

Das Gesetz tritt erst nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt oder zu einem bestimmten, im Gesetz genannten Datum in Kraft.

Gesetzesvorhaben und Landtagsberichte des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

Gesetzesvorhaben

Laufende und verabschiedete Gesetzesvorhaben

Landtagsberichte

Landtagsberichte werden von der Landesregierung auf Anfrage des Landtages verfasst.

Information und Beteiligung nach Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz

Entwürfe von Vorschriften, die den Zugang zu Berufen oder deren Ausübung regeln.

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