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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Antragstellung auf Unterhaltsvorschuss online möglich


Alleinerziehende Eltern können ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss in Schleswig-Holstein jetzt auch online stellen.

Letzte Aktualisierung: 11.03.2024

Alleinerziehende Eltern können ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss in Schleswig-Holstein jetzt auch online stellen.

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes haben die Staatskanzlei und das Sozialministerium gemeinsam mit dem ITV.SH einen Vertrag zur Nutzung eines entsprechenden Online-Dienstes auf den Weg gebracht. Die Antragstellung ist für Bürgerinnen und Bürger kostenfrei.

Die Online-Antragstellung erfolgt über den „OZG-Onlinedienst Unterhaltsvorschuss Online“ (UVO) der Freien Hansestadt Bremen unter www.unterhaltsvorschuss-online.de.

Alle erforderlichen Unterlagen können bei der elektronischen Antragstellung digital hochgeladen werden. Auch eine Antragstellung per Smartphone ist möglich. Eltern von Kindern, die bereits Unterhaltsvorschuss beziehen, können über den Online-Dienst außerdem die jährliche Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen online vornehmen. Des Weiteren soll es künftig auch online möglich sein, fehlende Unterlagen datensicher an die Unterhaltsvorschusskasse zu übersenden. Eine entsprechende Funktion ist noch für dieses Jahr angekündigt. Auch ein Schnell-Check, ob ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, kann über die Website vorab erfolgen. Der Online-Dienst wird bereits in 14 von 15 Kreisen in Schleswig-Holstein unterstützt. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde nutzt ein anderes System (siehe https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/login).

Hintergrundinformation zum Unterhaltsvorschuss

In Schleswig-Holstein erhalten knapp 32.600 minderjährige Kinder von Alleinerziehenden Unterhaltsvorschuss, weil der andere Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt zahlt oder verstorben ist. Die Leistung beträgt in 2024 für Kinder bis einschließlich fünf Jahren bis zu 230 Euro, für Kinder im Alter von sechs bis einschließlich 11 Jahren bis zu 301 Euro und für Kinder im Alter von 12 bis einschließlich 17 Jahren bis zu 395 Euro pro Monat. Jährlich werden bis zu 10.000 Anträge bei den 15 Unterhaltsvorschusskassen im Land gestellt.

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