Quereinstieg, verbesserte Aufstiegschancen und leichtere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Land setzt Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation und Qualität in der Kindertagesbetreuung um
Letzte Aktualisierung: 18.09.2023
Das Land setzt die Fachkräfte-Stärken-Strategie um und ergreift weitere Maßnahmen, um die Personalsituation und Qualität in der Kindertagesbetreuung kurzfristig zu verbessern.
Sozialministerin Aminata Touré: „Einstieg in den Quereinstieg, bessere Karrierechancen, schnellerer Zugang für ausländische Fachkräfte: Mit diesem Kita-Paket stärken wir die Fachkräfte und verbessern die aktuell besonders angespannte Betreuungssituation in den Einrichtungen. Wir wollen die besten Kitas für Kinder in Schleswig-Holstein. Eine hervorragende und zuverlässige frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung hat für uns höchste Priorität."
Mit diesem Kita-Paket stärken wir die Fachkräfte und verbessern die Betreuung in den Einrichtungen.
Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Aminata Touré
Künftig können in schleswig-holsteinischen Kitas Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger als Zweitkraft arbeiten. Grundvoraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss. Darüber hinaus müssen mindestens zweijährige praktische berufliche oder außerberufliche bzw. didaktische Tätigkeiten in bestimmten Bildungs-Bereichen nachgewiesen werden können. Außerdem muss eine pädagogische Qualifizierung von 480 Stunden erworben werden, die durch das Sozialministerium zertifiziert wird. Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger müssen darüber hinaus ein Praktikum in einer Kita im Umfang von mind. 500 Stunden absolviert haben.
2. Sozialpädagogische Assistent*innen können nun auch als Gruppenleitung arbeiten
Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten (SPA) können künftig in den Kitas auch als Gruppenleitung arbeiten. Voraussetzung ist die mindestens zehnjährige Berufserfahrung als Zweitkraft und eine spezifische Gruppen-Leitungsqualifizierung mit Abschlussprüfung. Mit dieser Maßnahme wird der SPA-Berufsabschluss gestärkt und der Fachkräfteabwanderung vorgebeugt. Kitas erhalten flexiblere Möglichkeiten im Personalmanagement.
3. Mehr Menschen können nun Erstkräfte werden
Die Voraussetzungen für Fachpersonal, um künftig als Erstkraft eingesetzt zu werden, werden angepasst. So können Kitas beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher aus anderen Bundesländern mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung als Leitung, stellvertretende Leitung oder Gruppenleitung einsetzen – hier war die Anerkennung auf Grund der unterschiedlichen Landesregelungen bislang oft nicht möglich. Auch Bachelor- oder Masterabsolvent*innen in Bildungswissenschaften und Grundschullehrkräfte mit 1. Staatsexamen sowie Personen mit mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Leitung, stellvertretende Leitung oder Gruppenleitung in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung können nun als Erstkräfte eingesetzt werden.
4. Ausländische Qualifizierte können schneller in KiTas arbeiten
Pädagogischen Fachkräften mit einem ausländischen Abschluss wird künftig grundsätzlich ein schnellerer Zugang zur Kindestagesbetreuung im Land ermöglicht. Sie können künftig bereits vor und während des Anerkennungsverfahrens ihres Abschlusses in einer Kita als Fachkraft arbeiten. Voraussetzung ist der Nachweis des Bildungsministeriums oder der Zentralen Stelle für ausländisches Bildungswesen, dass der Abschluss dem sozialpädagogischen Bereich zuzuordnen ist. Auf diesem Weg können Kitas sehr viel schneller qualifizierte und häufig multilinguale Fachkräfte gewinnen.
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