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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Was haben interessierte Organisationen zu tun?

Hinweise für Billigkeitsleistungen an Tafeln

Letzte Aktualisierung: 25.08.2022

Hinweise für Billigkeitsleistungen an Tafeln zur Milderung der Auswirkungen durch die verstärkte Inanspruchnahme von Schutzssuchenden aus der Ukraine

Antragsberechtigt sind in Schleswig-Holstein ansässige und tätige Tafeln. Tafel im Sinne der Richtlinie ist jede gemeinnützige Hilfsorganisation, die Lebensmittel, die im Wirtschaftskreislauf nicht verwendet und ansonsten vernichtet werden würden, an Bedürftige verteilt oder gegen geringes Entgelt abgibt.

Formlose Anträge sind bis zum 30.11.2022 beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein zu stellen. Es gibt kein Antragsformular. Der Antrag muss bitte als PDF-Dokument inklusive Unterschrift per E-Mail an gesendet werden.

Für die Bearbeitung des Antrags werden bitte alle notwendigen Maßnahmen beschrieben, die zur Sicherstellung des Tafelangebots notwendig sind. Das kann beispielsweise erweiterte Lager- und Kühlkapazitäten, Sachkosten für Transporte oder auch Übersetzungsdienste betreffen. 

Außerdem muss der Antrag folgende Angaben enthalten:

  • Eine Kostenaufstellung
  • Eine Erklärung der Gemeinnützigkeit (Kopie des Bescheides des Finanzamts)
  • Die Kontoverbindung

Außerdem muss aus dem Antrag hervorgehen, dass die Nachfrage durch Menschen aus der Ukraine gestiegen ist. Eine Versicherung, dass keine andere Förderungsmöglichkeit besteht und eine Erklärung der zweckmäßigen Verwendung sind ebenfalls notwendig.

Hierfür gibt es eine Beispielformulierung:

„Für folgende Maßnahmen zur Sicherstellung eines allgemein zugänglichen Tafelangebots infolge der gestiegenen Tafelnachfrage – insbesondere durch den Personenkreis der geflüchteten Menschen aus der Ukraine – beantrage ich Billigkeitsleistungen in folgender Höhe:

Ich versichere, die Mittel zweckentsprechend zu verwenden und erkläre, dass anderweitige Möglichkeiten der Förderung nicht bestehen.“

Die Richtlinie ist im Amtsblatt Schleswig-Holstein vom 8. August 2022 veröffentlicht worden. Interessierte und Antragsteller können sich bei Fragen direkt an das Sozialministerium wenden:

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